Parlamentskorrespondenz Nr. 948 vom 22.12.2006

Vorlagen: Inneres

Grüne beantragen Änderung des Waffengesetzes

Die Grünen sehen es als Aufgabe des Staates an, Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg und andere sprengkräftige Kriegsrelikte auf Privatgrundstücken zu sichern, zu bergen und zu vernichten, und beantragen in diesem Sinn eine Änderung des Waffengesetzes. Demnach soll künftig nicht mehr der Grundstückseigentümer, sondern das Innenministerium bzw. das Verteidigungsministerium sowohl für alle notwendigen Vorbereitungsarbeiten als auch für die Vernichtung von Bomben und sonstigem Kriegsmaterial verantwortlich sein. Dem Grundstückseigentümer sollen dadurch keine Kosten erwachsen. Gleichzeitig sieht der Antrag vor, die bestehende Haftungsbeschränkung des Bundes in der Höhe von einer Million Schilling (72.673 €) für Schäden Dritter, die bei der Sicherung oder Vernichtung von Kriegsmaterial entstehen, aufzuheben und die Bundeshaftung auf Schäden auszudehnen, die dem Grundstückseigentümer selbst entstehen.

Anlass für den Antrag der Grünen ist ein konkreter Fall in Salzburg, der zu einem bereits seit Jahren dauernden Rechtsstreit zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund geführt hat. Nach Ansicht der Grünen ist die bestehende Gesetzeslage insbesondere für Privatpersonen "verheerend". (68/A) (Schluss)