Parlamentskorrespondenz Nr. 34 vom 23.01.2007

Vorlagen: Verfassung

Ortstafeln: Grüne fordern Verkehrsminister Faymann zum Handeln auf

Die Grünen fordern Verkehrsminister Werner Faymann in Bezug auf die Kärntner Ortstafelfrage zum Handeln auf. Faymann soll, geht es nach einem Entschließungsantrag von Abgeordneter Terezija Stoisits und ihren FraktionskollegInnen, entweder selbst die notwendigen straßenpolizeilichen Durchführungsverordnungen zweisprachiger Ortstafeln veranlassen oder den Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider mittels einer Weisung dazu auffordern. Gleichzeitig wünschen sich die Grünen eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung, um sicherzustellen, dass die Kompetenz zum Aufstellen zweisprachiger Ortstafeln beim Bund verbleibt. Nach Ansicht der Grünen ist ein Einschreiten Faymanns im Ortstafelkonflikt verfassungsrechtlich zulässig, weil Kärnten in der Frage seit Jahrzehnten säumig sei. (90/A[E])

SPÖ und ÖVP beantragen Änderung der Bundesverfassung

SPÖ und ÖVP haben einen gemeinsamen Antrag auf Änderung der Bundesverfassung gestellt. Demnach soll es dem Bundeskanzler möglich sein, sich auch durch einen Staatssekretär des Vizekanzlers im Nationalrat und im Bundesrat vertreten zu lassen und umgekehrt dem Vizekanzler durch einen Staatssekretär des Bundeskanzlers. Diese Vertretungsmöglichkeit soll sich auf alle dem Vizekanzler oder dem Bundeskanzler übertragenen Ressortangelegenheiten erstrecken. (94/A)

Koalitionsparteien schlagen Änderung der Ressortverteilung vor

Das zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarte Koalitionsübereinkommen macht eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erforderlich. Ein von beiden Parteien gemeinsam eingebrachter Antrag sieht insbesondere eine Teilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur in zwei Ministerien, eine Verschiebung der Kompetenzen für Familie und Jugend vom Sozialministerium in das Gesundheitsministerium sowie die Übertragung der Zuständigkeit für Frauenangelegenheiten an das Bundeskanzleramt vor. Neu ist außerdem, dass nicht mehr das Bundeskanzleramt, sondern das Unterrichtsministerium für Kunst zuständig sein wird. Das Außenministerium wird in Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten umbenannt.

Insgesamt sind im Bundesministeriengesetz künftig 13 Ressorts verankert: das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Bundesministerium für Soziales, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Zusätzlich haben SPÖ und ÖVP die Einsetzung einer Frauenministerin im Bundeskanzleramt vereinbart. (95/A) (Schluss)