Parlamentskorrespondenz Nr. 323 vom 02.05.2007

Vorlagen: Soziales

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007

Um in das Pensionssystem weitere soziale Komponenten einfließen zu lassen, wird die so genannte "Hacklerregelung" - abschlagsfreier Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - bis 2010 verlängert. Der einmal erworbene Anspruch auf Schwerarbeitspension soll nicht mehr verloren gehen können.

Darüber hinaus wird der bisherige "doppelte Abschlag" bei der Inanspruchnahme der Korridorpension im Übergangsrecht gemildert, sodass es im Ergebnis zu einer Halbierung des bisherigen Abschlages kommt. Im Entwurf ist auch vorgesehen, dass der "ungedeckelte" – nicht durch die Verlustobergrenze im Rahmen der Vergleichsberechnung mit dem Pensionsrecht zum 31.12.2003 geschützte – Abschlagsteil ("Korridorabschlag") von 0,35 % auf 0,175 % pro Monat des Pensionsantritts vor der Erreichung des auslaufenden Frühpensionsalters gesenkt wird. Damit will man eine Entschärfung jener hohen Verluste erreichen, die Angehörige bestimmter Jahrgänge bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren haben.

Weiters wird bei den für das Pensionskonto relevanten Kindererziehungszeiten in Hinkunft von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage ausgegangen. Im Zusammenhang mit der Neubewertung der Kindererziehungszeiten wird geringfügig beschäftigten kindererziehenden Personen die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung eingeräumt.

Die Bestimmungen über die Anmeldung vor Arbeitsantritt, die auch zweistufig als "Avisomeldung" und "Vollmeldung" vorgenommen werden kann, sollen bundesweit mit 1.1.2008 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sollen auch fallweise beschäftigte Personen vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung angemeldet werden müssen. (77 d.B.)

Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds möglich

Im Bundespflegegeldgesetz soll die Möglichkeit geschaffen werden, pflegebedürftigen Menschen oder ihren Angehörigen Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu gewähren. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Zuwendung ist u.a. der Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 5, eine angemessene Beteiligung anderer Gebietskörperschaften an den Kosten der Betreuung und die theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen der Ausbildung eines Heimhelfers entspricht. Nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen, unter denen eine Zuwendung gewährt werden kann, hat der Sozialminister in Form von Richtlinien zu erlassen. (82 d.B.)

Von SPÖ BG über Verbot von Streumunition und Streubomben initiiert

In einem Antrag verlangen S-Abgeordnete ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition und Streubomben. Da Streumunition eine ähnliche Wirkung wie Anti-Personen-Minen entfaltet, hat man diesen Antrag nach dem Vorbild des BG über das Verbot von Anti-Personen-Minen gestaltet. (192/A)

(Schluss)


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