Parlamentskorrespondenz Nr. 429 vom 01.06.2007

Vorlagen: Finanzen, Wirtschaft

Der Regierungsentwurf zur Öffnungszeitengesetz-Novelle

Eine Novelle zum Öffnungszeitengesetz (140 d.B.) soll von Montag bis Freitag das Offenhalten der Verkaufsstellen von 6 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 6 Uhr bis 18 Uhr ermöglichen und den wöchentlichen Offenhalterahmen von 66 auf 72 Stunden anheben. Bei besonderen Einkaufsbedürfnissen von Pendlern und Touristen oder bei Events sollen die Landeshauptleute die Öffnungszeiten per Verordnung erweitern können. Die geltenden Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe werden beibehalten. Positive Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich sind zu erwarten, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage.

Regeln für Wertpapierdienstleister werden EU-weit harmonisiert

Mit einem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und begleitenden Gesetzesänderungen (143 d.B.) sollen EU-Normen zu den Themen Finanzinstrumente und Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten in das österreichische Recht umgesetzt werden. Alle Wertpapierdienstleistungen sollen gemeinschaftsweit harmonisiert und zugleich der Schutz der Anleger durch Informationspflichten und Wohlverhalten der Unternehmen verbessert werden. Das Gesetz bringt höhere Anforderungen an Risikomanagement und interne Revision und bezieht operationelle Risiken in die Eigenmittelunterlegung ein. Das Verhältnis von Anlegerschutz und Verwaltungsvereinfachung wird in den Erläuterungen als angemessen beschrieben, Belastungen der Unternehmen werden vermieden. Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird der Vollzug des Gesetzes allerdings zusätzlichen Verwaltungsaufwand hervorrufen. (Schluss)