Parlamentskorrespondenz Nr. 751 vom 17.10.2007

Nationalrat beschließt Neuregelung beim Kindergeld

Das Kindergeld bleibt ein ideologischer Zankapfel

Wien (PK) – Die Neuregelung beim Kinderbetreuungsgeld stand an der Spitze der Tagesordnung der Sitzung des Nationalrats. Grundlage der Debatte waren – neben der entsprechenden Regierungsvorlage – die Anträge 33/A, 188/A(E), 189/A(E), 290/A(E), 215/A(E) und 187/A(E).

Abgeordnete Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK (G), die als Kontrarednerin die Debatte eröffnete, meinte, nach monatelangem Streit liege nun eine Novelle vor, die die Arbeitsweise der Koalition aufzeige. Aus ihrer Sicht steht fest, dass die große Koalition nur im Stande ist, "kleine Brötchen zu backen". Dies sei schade, weil ein modernes Kinderbetreuungsgesetz sowohl Vätern als auch Müttern die Berufstätigkeit erleichtert und nicht erschwert hätte. Positiv erwähnte die Abgeordnete die Flexibilisierung, und bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze gebe es nun eine Einschleifregelung.

Die Grünen hätten sich eine ernsthafte Debatte über die zukünftige Verteilung der Betreuungspflichten in den Familien gewünscht, fuhr die Abgeordnete fort. Nachdem in Österreich fast jede zweite Frau Teilzeit arbeitet und somit die Einkommensschere weiter auseinander klafft, hätte es eines großen Wurfs bedurft und nicht dieser kleinen mutlosen Reform, so die Mandatarin. "Dieses Kindergeldmodell ist eine Eisenkugel am Fuß vor allem der berufstätigen, gut ausgebildeten Mutter, die versucht mit einem Fuß in der Tür zu bleiben und die nach wie vor mit der Zuverdienstgrenze und dem damit verbundenen Chaos extrem gehandikapt sein wird".

Abgeordnete STEIBL (V) strich heraus, dass es das Kinderbetreuungsgeld für alle Mütter und Väter seit fünf Jahren gibt, die Anzahl der BezieherInnen habe sich in den letzten Jahren von 78.000 auf 170.000 erhöht. Nunmehr werde das Kinderbetreuungsgeld um wichtige Wahlmöglichkeiten erweitert. Besonders hob die Rednerin die drei Varianten hervor. Damit will man erreichen, dass Beruf und Familie vereinbar werden. Außerdem unterstrich sie die Erhöhung der Zuverdienstgrenze auf 16.200 € pro Jahr. Ein weiteres Novum stellt die Einschleifregelung dar, wonach bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze nur mehr der Überschreitungsbetrag zurückgezahlt werden muss. Steibl lehnte die Einführung einer Arbeitszeitgrenze ab, da sie der Einführung einer Zweiklassen-Gesellschaft gleichkomme.

Abgeordneter STRACHE (F) meinte, die Chance einer positiven Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes habe man vertan; anstatt es weiter auszubauen und auf drei Jahre zu verlängern, habe man es unnötigerweise verkompliziert. Ein gutes und wichtiges Projekt werde von einer Anti-Familienkoalition in den Sand gesetzt. Mit der ersatzlosen Streichung der Zuverdienstgrenze wäre auch der Verwaltungsaufwand hinfällig. Mütter und Väter werden in diesem Staat als Stiefkinder angesehen. Bei österreichischen Familien, die an oder unter der Armutsgrenze leben müssen, vermisst Strache einen Aufschrei der Politiker. In der Anhebung der Zuverdienstgrenze sah der Redner eine Inflationsanpassung. Einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze von 10,96 % stehe nämlich eine inflationsbedingte Preissteigerung von 11,41 % gegenüber.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) wies darauf hin, dass die Verbesserungen dringend notwendig waren. Die Wahlmöglichkeiten stellen ihrer Meinung nach keinen kleinen Schritt dar. Künftighin werden die, die eine kürzere Babypause machen und kürzer Kinderbetreuungsgeld beziehen, nicht mehr zu den VerliererInnen zählen. Die, die 18 Monate Kindergeld beziehen, werden um 6.500 € mehr Geld bekommen als bisher. Die Zuverdienstgrenze wurde verbessert, um es Frauen möglich zu machen, während der Babypause "mit einem Fuß zurück in den Job" zu kehren. Von diesen Wahlmöglichkeiten erwarte man sich auch den Effekt, dass sich die Situation für die Väter verbessert. Weitere Reformen wie der "Papa-Monat" werden folgen.

Abgeordneter Ing. WESTENTHALER (B) stellte die Frage in den Raum, weshalb die SPÖ nicht ihr Anliegen, die Aufhebung der Zuverdienstgrenze, umgesetzt habe, stelle sie doch in der Regierung den Kanzler. Dem Redner geht die soziale Wärme, die die SPÖ auszustrahlen versucht, ab. Es sei soziale Kälte eingezogen. Hat Ministerin Kdolsky ursprünglich von 300 bis 500 Fällen gesprochen, wurden bis jetzt über 1.500 Rückzahlungsbescheide ausgestellt. Überwiegend betrifft dies Familien, die bereits an der sozialen Grenze leben. Westenthaler schilderte Fälle, die vom BZÖ in die Öffentlichkeit gebracht wurden, und sprach von einem unsozialen Raubzug auf Kosten der Kinder und Frauen. Das vorliegende Modell nannte der Redner "skandalöse Abzocke". "Jedes Hütchenspiel ist seriöser, jedes Kataloggewinnspiel ist ehrlicher als das, was mit den Familien aufgeführt wird", so Westenthaler.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY betonte, mit dem heutigen Beschluss sorge man dafür, dass Österreich einen nächsten Schritt auf dem Weg in ein kinder- und familienfreundlicheres Land macht. Mit der Novelle werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Mit den drei Varianten bei der Bezugsdauer werden optimale Rahmenbedingungen geschaffen, um einen flexiblen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen. Mit der Erhöhung bzw. der Verdreifachung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss, der vor allem alleinerziehenden Frauen und Männern zur Verfügung steht, werde ein Nebeneinander von Beruf und Familie erleichtert. Jenen Eltern, deren Kinder vor dem 1.1.2008 geboren wurden bzw. werden, wird die Möglichkeit geboten, auf eine der zwei neuen Kurzvarianten umzusteigen. Es wurde eine extrem lange Optionszeit vorgesehen. Für alleinerziehende Mütter und Väter wurde eine Besserstellung geschaffen, indem speziell Alleinerziehende besonders unterstützt werden, indem man für diese Gruppe die Zuverdienstgrenze für den Kinderbetreuungszuschuss von 5.500 € auf 16.200 € angehoben hat. Alleinerziehende, unterstrich die Ministerin, erhalten wie alle anderen Elternteile das Kinderbetreuungsgeld bis zum 30. Lebensmonat des Kindes. Auch die künftige Wahlmöglichkeit zwischen den drei Varianten des Kinderbetreuungsgeldes gewähre den AlleinerzieherInnen, das ideale Modell von Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden.

Abgeordnete MANDAK (G) räumte ein, dass das Familienpaket auch Verbesserungen bringe, zum Beispiel die Einschleifregelung bezüglich der Rückzahlungen und die Möglichkeit, das Kinderbetreuungsgeld kürzer in Anspruch nehmen zu können. Dennoch seien diese Änderungen aus der Sicht der Grünen nicht ausreichend, betonte Mandak. Es wurde nämlich die Gelegenheit versäumt, das gesamte System, das zu so vielen Problemen geführt hat zu überdenken, bedauerte die G-Mandatarin. Besonders die Zuverdienstgrenze verhindere die Wahlfreiheit der Frauen zwischen Beruf und Familie. Außerdem werden die AlleinerzieherInnen durch diese Novelle schlechter gestellt. Mandak hätte sich u.a. die Einführung eines einkommensabhängigen Karenzgeldes gewünscht, wodurch man viel mehr Väter motivieren könnte, bei ihren Kindern zu bleiben.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) konnte sich den Ausführungen ihrer Vorrednerin nicht anschließen und verteidigte die Regierungsnovelle, die ihrer Ansicht nach eine Reihe von Vorteilen  und viel mehr Wahlfreiheit bringe. Als Beispiele nannte sie den flexibleren Bezug des Kinderbetreuungsgelds, die Erhöhung der Zuverdienstgrenze sowie die Einschleifregelung. Man rechne damit, dass sich rund 30 % der BezieherInnen - und hoffentlich auch viele Väter - für die Kurzform, 40 % für die "Mittelform" und ca. 30 % für die bisherige Form des Kindergeldbezugs entscheiden werden. Ein zentrales Anliegen war ihr die Unterstützung von Tagesmüttern, da nicht nur institutionelle Einrichtungen gefördert werden sollen, sondern auch private Betreuungsformen; dies sei gerade im ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Obwohl nun schon seit langer Zeit innerhalb der Koalitionsparteien über das Kinderbetreuungsgeld gestritten wurde, sei dennoch kein großer Wurf herausgekommen, bemängelte Abgeordnete ROSENKRANZ (F). Kritik übte sie u.a. daran, dass bei der Kurzvariante weniger Geld ausbezahlt wird, dass die Zuverdienstgrenze sowie die Teilungsregelung zwischen Müttern und Vätern nicht abgeschafft wurden und dass Alleinerzieher und Alleinverdiener nicht gleichgestellt wurden. Die Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes hätte nach Auffassung der Freiheitlichen in eine ganz andere Richtung gehen müssen, unterstrich Rosenkranz, denn derzeit sei es so, dass Kinder der sicherste Weg in die Armut sind. Ein Grund dafür liege im Steuersystem, das Familien eklatant ungerecht behandle. Deshalb brachte sie einen entsprechenden Entschließungsantrag ein, in dem u.a. die Einführung eines optionalen Familiensteuersplittings gefordert wird.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S) stellte zunächst klar, dass es die SPÖ war, die in den Verhandlungen auf eine Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes drängte; die ÖVP hingegen wollte keine Veränderungen. Gemeinsam habe man nun einige Verbesserungen erreicht, konstatierte die Rednerin, auch wenn sie noch lange nicht zufrieden sei. So hätte sie sich z.B. ein einkommensabhängiges Karenzgeld gewünscht. Die Eltern können aber nun zwischen drei Modellen wählen, wobei sie sich wünsche, dass auch mehr Väter von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen. Dazu gehören auch eine Bewusstseinsänderung und die Schaffung eines neuen Rollenbildes, nämlich dass es positiv sei, wenn Männer Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und auch in Karenz gehen.

Als Mitbegründerin des Kinderbetreuungsgelds, das so viele Fortschritte gebracht hat, könne sie mit der heutigen Novelle nicht zufrieden sein, erklärte Abgeordnete HAUBNER (B). Das Kinderbetreuungsgeld zielte darauf ab, die Wahlfreiheit der Eltern zu erhöhen und die Armut zu bekämpfen; und in beiden Bereichen habe es Erfolge gezeitigt. Die große Schwachstelle des Gesetzes, nämlich die Zuverdienstgrenze, die von ihrer Fraktion schon immer abgelehnt wurde, habe man nun aber wieder nicht abgeschafft. Außerdem kritisierte sie unsoziale Rückzahlung des Überbezuges von Kinderbetreuungsgeld. Dringend notwendig wäre auch eine Steuerentlastung der Familien, forderte Haubner abschließend.

Bundesministerin BURES war sehr froh darüber, dass heute eine Reform des Kinderbetreuungsgelds präsentiert werden könne, um die sie hart gerungen habe. Es werde damit ein bedeutender Schritt in Richtung bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie gesetzt, da ein altes starres Modell, das in vielen Fällen zu Lasten der Frauen gegangen ist, gegen ein flexibles System ausgetauscht werde. Die Familien können selbst darüber entscheiden, welcher Elternteil wie lange zu Hause sein soll und welche Variante für sie die beste ist. Alle aktuellen Studien zeigen, dass es für die Frauen wichtig und selbstverständlich sei, einen Beruf auszuüben, und dass sie sich nicht mehr als bloße Dazuverdienerinnen verstehen. Beim neuen Modell war es für sie sehr wichtig, dass auch die beiden neuen Varianten einen Kündigungsschutz gewährleisten und die Frauen wieder auf ihren Job zurückkehren können; dies sei ein enormer Vorteil gegenüber dem alten System.

Als Frauenministerin lege sie großen Wert darauf, dass das Erziehen von Kindern als gemeinsame Aufgabe von Müttern und Vätern gesehen wird. Durch den höheren Kindergeldbezug werde nun den Vätern ein ehrliches Angebot gemacht, sich der Betreuung ihrer Kinder zu widmen, war die Ressortchefin überzeugt. Ein Wermutstropfen sei, dass statt der Zuverdienstgrenze keine Arbeitszeitreduktion erreicht wurde, aber da sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Schließlich wies Bures noch auf die Kindergartenoffensive hin, die in nächster Zeit gestartet werden soll.

Wenn bei harten und zähen Verhandlungen nicht mehr herauskomme als diese Novelle, dann beherrschen die SPÖ-Vertreter entweder ihren Job nicht oder es war ihnen nicht wichtig genug, kritisierte Abgeordnete Mag. WEINZINGER (G). Was sei z.B. flexibel daran, wenn man sich noch immer entscheiden müsse zwischen einer Situation, in der man seinen Job nicht voll nachgehen könne und den diversen Modellen der Auszeit, die zu einem reduzierten Einkommen führen. Es werden sich noch immer viele Familien nicht leisten können, dass der Vater zu Hause bleibt, prognostizierte Weinzinger. Außerdem müsse man sich schon beim Erstantrag für ein bestimmtes Modell entscheiden und das könne man dann auch nicht mehr ändern. Der Ministerin Bures schlug sie vor, über eine Steuerentlastung für Frauen zu diskutieren.

Kinder brauchen Liebe, Respekt und eine zuverlässige finanzielle Absicherung, leitete Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) ihre Wortmeldung ein. Die Volkspartei habe mit der SPÖ ein Modell ausgearbeitet, das das Geld der Steuerzahler sinnvoll einsetze und den größtmöglichen Nutzen für alle bringe, und zwar Chancen für die Kinder, die Mütter, die Väter und für die Gesellschaft. Es sei die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein Leben mit Kindern leichter wird als bisher, war Aubauer überzeugt. Sie ging sodann auf die Details des neuen Kinderbetreuungsgeldes ein, das insgesamt eine höhere Flexibilität bringe und für viele besser verdienende Männer eine Möglichkeit darstelle, sich in der Kinderbetreuung zu engagieren.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bezeichnete die zwei zuständigen Ministerinnen als neue Mitglieder der "Antifamilienbewegung". Sie war der Auffassung, dass mit der heutigen Novelle ein Erfolgsmodell kaputt gemacht werden soll, da die Wahlfreiheit durch die Zuverdienstgrenze, die man auf das strengste exekutiert, genommen wird. Dies führe zu einem "Ausbluten des Mittelstands", da Frauen mit besseren Qualifikationen keine Chance haben, wieder teilweise in den Beruf zurückzukehren, weil dann das Kindergeld sofort weg ist. Es müsse zudem gefördert werden, dass sich viel mehr Frauen Tagesmütter leisten können. In einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um sicherzustellen, dass auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden keine Unterschreitung des Existenzminimums stattfindet.

Abgeordneter RIEPL (S) sprach von einer weiteren Verbesserung für die Familien in Österreich und einem guten Angebot sowohl für die Frauen als auch die Männer. Er denke, dass es damit gelingen wird, einige Männer davon zu überzeugen, sich stärker an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Auch wenn man noch lange nicht am Ziel sei, stelle die Novelle einen Schritt in die richtige Richtung dar. Riepl wies noch darauf hin, dass die Armutsgefährdung in letzten sieben Jahren, als die SPÖ noch nicht in der Koalition war, stark gestiegen ist. Die Caritas geht davon aus, dass inzwischen etwa eine Million Menschen als armutsgefährdet bezeichnet werden können.

Ein guter Tag für Österreich war dann, als das Kinderbetreuungsgeld eingeführt worden ist, erinnerte Abgeordneter DOLINSCHEK (B), und maßgeblich dafür verantwortlich war das BZÖ. Auch er trete für Verbesserungen ein, aber die nun vorliegenden Vorschläge tragen wenig dazu bei. Viel wichtiger wäre es gewesen, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, urteilte Dolinschek, denn erst dann werden sich mehr Männer an der Kinderbetreuung beteiligen können. Schließlich brachte er einen Abänderungsantrag ein.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erinnerte an die Aussage von Landeshauptmann Jörg Haider, der gemeint hat, das Kinderbetreuungsgeld werde deshalb eingeführt, weil damit die Frauen vom Arbeitsmarkt ausgekauft werden können. Und auf dieser falschen Zielsetzung basiere das Kinderbetreuungsgeld von Anfang an, bemängelte Öllinger. Auch der Pfusch mit der Zuverdienstgrenze sei ein Resultat dieser grundlegenden verfehlten Ausrichtung des Modells.

Mit der Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes, die eindeutig die Handschrift der ÖVP trägt, werden entscheidende Verbesserungen bezüglich Wahlfreiheit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich, betonte Abgeordneter PRINZ (V). Die Verdreifachung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss sei ein wesentliches Herzstück dieser Regierungsvorlage. Bedenklich finde er, dass auf der Homepage von Ministerin Bures ein Leitfaden dafür zu finden ist, wie man die Rückzahlungsbescheide bekämpfen kann.

Auch wenn ein verfassungswidriger Punkt des alten Gesetzes abgemildert wurde, heiße das noch lange nicht, dass das Gesetz nicht noch immer verfassungswidrig ist, gab Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) zu bedenken. Daher sei es richtig, wenn alle Bescheide angefochten werden. Dringend reden müsste man auch darüber, dass im Falle der Trennung der Eltern Streitigkeiten über Besuchsrechte von Kindern im Schnitt drei Jahre dauern; hier müsste eine unbedingte Erledigungsfrist von maximal sechs Monaten eingeführt werden.

Abgeordnete Mag. STADLBAUER (S) verbuchte die Gesetzesänderung als Erfolg der SPÖ und konzedierte dem Regierungspartner, über seinen eigenen Schatten gesprungen zu sein.

Abgeordneter SCHEIBNER (B) erinnerte daran, dass seine Fraktion immer gegen die Zuverdienstgrenze gewesen sei, und verlangte eine völlige Abschaffung.

Abgeordneter HOFER (F) meinte grundsätzlich, es habe darum zu gehen, die Eltern vom Zwang zu befreien, dass beide arbeiten gehen müssen. In Entschließungsanträgen forderte er deshalb die Verdoppelung des Wertes der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht sowie eine Inflationsanpassung der Familienleistungen.

Abgeordnete FUHRMANN (V) bezeichnete die Gesetzesänderung als Fortschritt für die Familien und dankte Ministerin Kdolsky für deren rasche Entscheidung.

Abgeordneter WEINZINGER (F) sah Gesetzgeber und Regierung aufgerufen, alles zu tun, um Frauen die Möglichkeit zu geben, bereits in jüngeren Jahren eine Familie zu gründen und mehrere Kinder zu haben und diese auch ordentlich betreuen zu können.

Abgeordneter Dr. EINEM (S) zeigte sich irritiert darüber, dass es nicht möglich war, durchgängige Flexibilität zu erreichen, die es den Eltern wirklich erlaubt zu entscheiden, "wie sie es gerne hätten".

Anlässlich seines Ausscheidens aus dem Hohen Haus beklagte Einem das schlechte Image der Politiker. Er meinte, es müsste doch möglich sein, eine Zeit seines Lebens für die Politik zu arbeiten, ohne dass man deshalb in der Öffentlichkeit verurteilt wird.

Präsident Dr. SPINDELEGGER sprach namens des Präsidiums dem Abgeordneten Einem seinen Dank für die Arbeit im Parlament aus und wünschte ihm viel Glück für seine berufliche Zukunft.

Abgeordnete MANDAK (G) forderte in einem Abänderungsantrag die Verankerung einer Möglichkeit, Kindergeld auch bei reduzierter Arbeitszeit zu beziehen.

Abgeordnete HÖLLERER (V) brachte einen Abänderungsantrag ein, der in die Richtung einer erleichterten Administration des Kindergeldes geht.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) sah die Regelung als ersten Schritt in eine Zukunft, in der es Eltern leichter haben werden, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, drängte aber auf einen weiteren Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes in den Ländern.

Abgeordneter PACK (V) zeigte sich zufrieden über die Gesetzesänderung und schloss mit der Feststellung: "Die ÖVP ist und bleibt die einzige Familienpartei in Österreich".

Abgeordneter PRASSL (V) wertete das Gesetz als sichtbares Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit in Österreich.

Der vorsitzführende Präsident Dr. SPINDELEGGER verwies auf die zahlreichen Abänderungsanträge und verlegte die Abstimmung an den Anschluss des neunten Tagesordnungspunktes.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes unter Berücksichtigung des V-S-Abänderungsantrages vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen, die Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit. Die ablehnenden Berichte des Familienausschusses über die Oppositionsanträge 33/A, 188/A(E), 189/A(E), 290/A(E), 215/A(E) und 187/A(E) wurden zur Kenntnis genommen. Von den Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt wurden die Entschließungsanträge der FPÖ betreffend Einführung eines Steuersplittingmodells für Familien, betreffend finanzielle Absicherung österreichischer Familien, betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen. (Schluss Kindergeld/Forts. NR)