Parlamentskorrespondenz Nr. 758 vom 18.10.2007

Weitere Finanzvorlagen, Immunitätsfragen, Erste Lesung von Anträgen

Wien (PK) – Mit weiteren Finanzvorlagen, dem Auslieferungsbegehren betreffend B-Klubobmann Peter Westenthaler und Ersten Lesungen von Anträgen ging die Sitzung des Nationalrats zu Ende.

Eigenmittel der Europäischen Union

Abgeordneter Mag. ROSSMANN (G) erklärte, seine Fraktion könne diesem Eigenmittelbeschluss nicht zustimmen, da die entsprechenden strukturellen Neuerungen fehlten. Ein solches System dürfe nicht aufrecht erhalten werden, vielmehr brauche es eine grundlegende Debatte, wie ein derartiges System transparenter und effizienter gestaltet werden könne.

Abgeordneter Dr. STUMMVOLL (V) votierte hingegen für die Annahme dieses Finanzplans, von dem Österreich durchaus profitiere, ziehe man daraus doch einen ökonomischen Gewinn.

Abgeordneter WEINZINGER (F) verwies auf eine Umfrage, wonach die Bevölkerung bemerkenswerte Kritik an der EU äußere. Österreichs Interessen seien dort nicht adäquat berücksichtigt, es stelle sich die Frage, ob eine Fortsetzung dieses Kurses wirklich so erstrebenswert sei. Seine Fraktion verneine diese Frage, hielt der Redner fest.

Abgeordneter Dr. BAUER (S) sagte hingegen, man müsse auch die Vorteile sehen, doch dürfe man die Stimmung in der Bevölkerung nicht ignorieren. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die große Mehrheit nicht aus der EU austreten wolle. Die Grundeinstellung zu Europa sei also nach wie vor positiv.

Abgeordneter BUCHER (B) hielt fest, dass die österreichische Bevölkerung hinsichtlich der Nettobeiträge Österreichs an die EU sehr skeptisch sei. Seine Partei sei gleichfalls EU-kritisch, diesem Entwurf werde man daher auch nicht zustimmen.

Abgeordnete LENTSCH (V) erinnerte daran, wie sehr Österreich von der EU profitiere, weshalb man auch dieser Vorlage zustimmen sollte.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) trat gleichfalls dafür ein, die Vorlage anzunehmen, da Österreich von der EU sehr profitiert habe.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) und Abgeordneter KAIPEL (S) wiesen gleichfalls auf die positiven Aspekte der EU-Mitgliedschaft Österreichs hin.

Die Vorlage wurde mehrheitlich angenommen.

Abkommen mit Dänemark, Israel und Mazedonien

Abgeordnete RINNER (S) wies auf die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen hin und machte geltend, dass diese nicht zuletzt Rechtssicherheit förderten und Steuerumgehung verhinderten. Österreich habe in einigen Fällen Nachholbedarf beim Abschluss solcher Abkommen, sagte sie und begrüßte in diesem Sinn die Vereinbarung mit Mazedonien. 

Das Steuerabkommen mit Dänemark, die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Israel und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien wurden vom Nationalrat einstimmig genehmigt.

Nationalrat liefert B-Klubobmann Westenthaler aus

Abgeordneter ÖLLINGER (G) führte eingangs aus, er gehe nicht näher auf die "Wirtshausrauferei" und den Verdacht der falschen Zeugenaussage von BZÖ-Klubobmann Westenthaler ein, weil sich der Immunitätsausschuss einstimmig dafür entschieden habe, eine behördliche Verfolgung Westenthalers in dieser Sache zuzulassen. Vielmehr wolle er sich mit dem im Raum stehenden Vorwurf auseinandersetzen, Westenthaler hätte bei der früheren Justizministerin Karin Gastinger verbotener Weise in der Causa BAWAG interveniert. Für Öllinger legt die Entscheidung des Immunitätsausschusses, Westenthaler in dieser Frage nicht auszuliefern, den Schluss nahe, dass Kandidaten im Wahlkampf "bestechen und betrügen" dürften, ohne dass man sie später dafür belangen könne. Der SPÖ warf er in diesem Zusammenhang "falsch verstandene Kameraderie" vor.

Abgeordneter Dr. CAP (S) verteidigte hingegen die Entscheidung des Immunitätsausschusses. Interventionen, wie sie in der Causa BAWAG im Raum stünden, seien von niemandem zu akzeptieren, meinte er, genau so wenig sei aber eine Vorverurteilung Westenthalers angebracht. Cap will bei der Tradition bleiben, einer Auslieferung von Abgeordneten nicht zuzustimmen, wenn ein Zusammenhang zwischen dem im Raum stehenden Delikt und der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten besteht. Bei der "Wirtshausrauferei" sieht er einen solchen Zusammenhang nicht gegeben.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) zeigte kein Verständnis für die Argumentation von SPÖ-Klubobmann Cap. Es gehe nicht an, dass die Behörde dem gegen Westenthaler bestehenden Interventionsverdacht nicht weiter nachgehen könne, nur weil dieser den Sprung in den Nationalrat geschafft habe, argumentierte er. Gewisse Deliktstypen müssten einfach verfolgt werden. Auch generell sieht Graf dringenden Handlungsbedarf, über die Immunität von Abgeordneten neu nachzudenken.

Abgeordneter Mag. DONNERBAUER (V) führte aus, man könne über die Immunität insgesamt diskutieren. Er erachtet es jedoch für unzulässig, aufgrund von "persönlichen Animositäten" und "politischen Rechnungen" die Auslieferung eines Abgeordneten zu verlangen. Die Immunitätsbestimmungen müssten für alle Abgeordneten gleich ausgelegt werden, unterstrich Donnerbauer.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) wies auf die generelle Forderung des BZÖ hin, die außerberufliche Immunität von Abgeordneten abzuschaffen. Für ihn ist es aber, wie er anmerkte, unverständlich, dass die unabhängige Justiz von der Politik genötigt worden sei, ein Auslieferungsverfahren einzuleiten.

Abgeordneter PENDL (S) unterstrich, die Immunität müsse unbeschadet der Person gewährleistet sein. Er sieht in der Immunität auch kein Privileg für Abgeordnete. Über eine Weiterentwicklung der Immunität könne man aber, so Pendl, durchaus diskutieren.

In einer zweiten Wortmeldung forderte Abgeordneter Dr. GRAF (F) von der SPÖ eine Stellungnahme dazu ein, warum diese im Untersuchungsausschuss eine Prüfung der Intervention Westenthalers durch die Staatsanwaltschaft beantragt habe, nun aber gegen eine Auslieferung des Abgeordneten stimme.

Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Immunitätsausschusses, im Falle des Verdachts der falschen Zeugenaussage den Weg frei für eine behördliche Verfolgung von BZÖ-Klubobmann Westenthaler zu machen. Gleichzeitig sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, im Falle des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Amtsmissbrauch und der verbotenen Intervention einer Verfolgung Westenthalers aufgrund des Zusammenhanges der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Mandatars nicht zuzustimmen.

Erste Lesung: Antrag 335/A

Abgeordneter Dr. PIRKLHUBER (G) begründete die Forderung der Grünen nach einer Novellierung des AMA-Gesetzes mit unzureichenden Werbemaßnahmen der AMA für den Biolandbau. Die Grünen sprechen sich dafür aus, die AMA-Beiträge von Biobauern ausschließlich für die Bewerbung biologischer Lebensmittel zu verwenden.

Abgeordneter SCHALLE (B) schloss sich der Forderung der Grünen an und wies darauf hin, dass sich die Biobauern überproportional anstrengten. Vom hohen Stellenwert des Biolandbaus in Österreich profitiert seiner Ansicht nach die gesamte heimische Landwirtschaft.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 335/A dem Landwirtschaftsausschuss zu.

Erste Lesung: Antrag 327/A

Abgeordneter Ing. HOFER (F) führte aus, bei der Pflegegeldeinstufung gebe es in mehreren Bereichen Verbesserungsbedarf. Insbesondere ortet er Probleme bei der Einstufung behinderter Kinder und bei Rollstuhlfahrern.

Abgeordnete Mag. LAPP (S) erklärte, die Forderungen der FPÖ entsprechen vorliegenden Arbeitsgruppenergebnissen. Auch bei Demenzkranken sieht sie Handlungsbedarf.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) erachtet, wie sie sagte, eine bessere Einstufung für Demenzkranke für vorrangig und forderte Sozialminister Buchinger auf, in diese Richtung aktiv zu werden.

Abgeordnete MANDAK (G) begrüßte den Antrag der FPÖ und verwies auf ähnliche Forderungen der Grünen. Ihrer Fraktion sei auch ein Rechtsanspruch auf Pflege ein Anliegen, betonte sie.

Abgeordnete HAUBNER (B) wies darauf hin, dass das BZÖ bereits einige Anträge auf Änderung des Pflegegeldgesetzes eingebracht habe, und sprach sich u.a. für eine Erhöhung des Pflegegeldes aus.

Abgeordneter Dr. EDER (V) schloss sich der Analyse an, dass behinderte Kinder mehr Betreuung und Pflege bräuchten. Er trat dafür ein, den Antrag der FPÖ im Ausschuss umfassend zu diskutieren.

Der Vorsitz führende Zweite Nationalratspräsident Dr. SPINDELEGGER wies den Antrag 327/A dem Sozialausschuss zu.

Der Antrag der Grünen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den G-Antrag 5/A betreffend Änderung des ABGB eine Frist bis zum 4. Dezember 2007 zu setzen, blieb in der Minderheit.

Eine weitere (36.) Sitzung des Nationalrates diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss)