Parlamentskorrespondenz Nr. 809 vom 05.11.2007

Vorlagen: Umwelt

Altlastensanierungsgesetz wird an neue Deponieverordnung angepasst 

Eine Novelle des Altlastensanierungsgesetzes (271 d.B.) soll die Klassifizierung der Altlastenbeiträge mit der Deponieverordnung 2008 und dem dort neu gefassten Stand der Deponietechnik in Einklang bringen. Außerdem werden notwendige Rechtsanpassungen vorgenommen. Die insgesamt kostenneutrale Novelle soll Verwaltungsvereinfachungen bringen, die positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen, heißt es in den Erläuterungen.

Um eine frühzeitige Anpassung von Deponien an den in der Deponieverordnung 1996 festgelegten Stand der Technik (weniger als 5 % organischer Kohlenstoff in den Abfällen) zu fördern, waren 1996 abgestufte Altlastenbeiträge je nach technischer Ausstattung der Deponien festgelegt worden. Seit 2004 sind deponietechnische Maßnahmen für alle Deponien obligatorisch und der jeweilige Altlastenbeitrag nur noch von der jeweiligen Deponie(unter)klasse abhängig, was zu einer Verwaltungsvereinfachung führen werde, die es erlaube, Personal verstärkt für Kontrollen einzusetzen, schreibt die Bundesregierung. (Schluss)