Parlamentskorrespondenz Nr. 831 vom 07.11.2007

Fachhochschulen bekommen Vertretung in der ÖH

Regelung für nebenberufliches Lehrpersonal an Fachhochschulen

Wien (PK) – Auch der nächste Punkt der Tagesordnung hatte Hochschulen zum Gegenstand. Konkret ging es in der zur Debatte stehenden Vorlage zum einen um die Etablierung einer studentischen Vertretung der Fachhochschulen im Rahmen der ÖH, zum anderen um Regelungen bezüglich nebenberuflichen Lehrpersonals.

Abgeordneter Dr. GRAF (F) wies darauf hin, dass es bei der Vorlage ursprünglich um die rechtliche Grundlage für Nebentätigkeiten an den Fachhochschulen und die Stellvertretungsregelung ging, was die FPÖ auch mitgetragen hätte. Im Ausschuss selbst sei dann aber kurzfristig ein Abänderungsantrag betreffend die Einführung der Zwangsmitgliedschaft bei der Österreichischen Hochschülerschaft an den Fachhochschulen eingebracht worden. Aus diesem Grund würden die Freiheitlichen diesen Teil nicht mittragen und eine getrennte Abstimmung verlangen, kündigte Graf an. Welche fragwürdige Aktionen die ÖH, die sich aus Pflichtbeiträgen und öffentlichen Geldern finanziert, organisiere, belegen Workshoptitel wie "Kaffee und Peitsche", "Sex und Brötchen", "Mehr Sex – weniger Kinder" oder das Angebot für einen anarchistischen Werkunterricht, "wo bestialisches Basteln, radikales Nähen und andere Kulturtechniken" unterrichtet werden. Dies alles werde es nun auch an den Fachhochschulen geben, befürchtete Graf.

Die vorliegende Novelle zum Fachhochschulstudiengesetz regle nunmehr, wer als hauptberufliches oder nebenberufliches Lehrpersonal anzusehen ist, erläuterte Abgeordnete RIENER (V). Gleichzeitig werde auch klargestellt, dass nebenberufliches Lehrpersonal, das eine praxisbezogene Ausbildung garantieren, nicht dem Weisungsrecht unterliege und auch nicht organisatorisch eingebunden ist. Sie gehe jedoch davon aus, dass eine Änderung bezüglich der vollen Sozialversicherungspflicht nicht zu einer Auflösung des Vertrags führen kann. Positiv sei, dass das Informationsrecht des Betriebsrats nun auch die nebenberuflich tätigen Personen umfasst und dass die Studierendenvertretung eingeführt wird.

Auch das BZÖ sieht einen Regelungsbedarf hinsichtlich der Definition der Teilzeitbeschäftigung an Fachhochschulen, meinte Abgeordneter Mag. DARMANN (B), könne aber der vorliegenden Formulierung nicht zustimmen. Als Grund dafür führte er die aus juristischer Sicht missverständlichen Bestimmungen an. Was die Einführung der Studentenvertretung in Form einer Hochschülerschaft betrifft, so stelle das für ihn eine "Zwangsbeglückung" dar, zumal das bisherige Modell tadellos funktioniert habe. Das BZÖ bevorzuge das Modell eines fachbezogen Studienmentors, der aus dem Kreis der habilitierten Lehrer zu wählen ist und somit eine Ansprechperson innerhalb der Professorenschaft darstellt.

Abgeordneter DDr. NIEDERWIESER (S) würdigte die Fachhochschulen als Erfolgsgeschichte und als wichtige Ausbildungseinrichtung. Er zeigte sich davon überzeugt, dass auch die Fachhochschulen von den gesetzten hochschulpolitischen Maßnahmen profitieren würden. Sodann plädierte der Redner für die Annahme der geplanten Änderungen bei der Hochschülerschaft.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) übte Kritik an Aktivitäten der ÖH, die sich seines Erachtens auf rein hochschulbezogene Themen konzentrieren sollte. Die geplante Zwangsmitgliedschaft von Fachhochschülern in der ÖH sei daher auch aus diesem Grund abzulehnen. Das System der Pflichtmitgliedschaften würde seitens seiner Fraktion prinzipiell abgelehnt, wie die FPÖ auch gegen alle Initiativen auftrete, die auf eine Einengung der wirklichen Demokratie abzielten. Er erinnerte an Bruno Kreisky, der unmittelbar nach seiner Kür zum Bundeskanzler ein gerechtes Wahlrecht einführte, von solchem Tun sollte sich auch die gegenwärtige Regierung leiten lassen.

Abgeordneter Dr. ZINGGL (G) meinte, das Gesetz über nebenberuflich tätiges Lehrpersonal sei teilweise widersinnig, hier bräuchte es eine klare Regelung im Interesse von Lehrenden und Studierenden. So dürfe es nicht sein, dass Lehrpersonal nicht mehr unterrichten dürfe, nur weil es den anderen Job verloren habe oder nicht mehr ausübe. Dies umso mehr, als ja auch eine Vertretungsvariante vorgesehen sei, durch welche die genannten Auflagen des Gesetzes ohnehin umgangen werden könnten. Seine Fraktion würde ja gerne zustimmen, doch diese Version sei unausgegoren, weshalb eine Präzisierung des Gesetzestextes wünschenswert wäre. In diesem Sinne brachte der Redner einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Bundesminister Dr. HAHN erläuterte Geschichte und Hintergründe des vorliegenden Entwurfs und warb für die Annahme der geplanten Novelle. Zufrieden zeigte sich der Minister darüber, dass es gelungen sei, die geplante Änderung so schnell ins Werk zu setzen, zumal es sich um einen notwendigen und sinnvollen Schritt handle.

Abgeordnete STADLER (V) erklärte, es sei seit Jahren ein Wunsch der Studierenden an den Fachhochschulen gewesen, eine entsprechende Vertretung zu haben, weshalb die Vorlage nichts mit einer Zwangsbeglückung zu tun habe, sondern vielmehr den Wünschen der Studierenden Rechnung trage. Die Rednerin verteidigte auch die geplante Regelung bei nebenberuflichem Lehrpersonal, da es sinnvoll sei, dass dieses eine entsprechende Verankerung in der Praxis habe.

Abgeordneter RIEPL (S) sagte an die Adresse des Abgeordneten Zinggl, es sei immer möglich, dass sich im Nachhinein herausstelle, dass ein Gesetz besser adaptiert werden sollte, doch sei es kontraproduktiv, schon jetzt Beispiele zu konstruieren, um das Gesetz als solches in Frage zu stellen. Der Redner referierte die geplante Regelung beim nebenberuflich tätigen Lehrpersonal und trat für deren Annahme ein.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) regte an, man sollte es nach Tunlichkeit vermeiden, Gesetze im Nachhinein korrigieren zu müssen, weshalb er an das Plenum appellierte, dem Entschließungsantrag seiner Fraktion näherzutreten. Die Regelung hinsichtlich der studentischen Vertretung im Fachhochschulbereich hingegen goutierte der Redner.

Die Abgeordneten DI AUER und FÜRNTRATH (beide V) warben schließlich nochmals für die Annahme der geplanten Änderungen, wobei Auer einen Abänderungsantrag einbrachte, der eine sprachliche Präzisierung zum Inhalt hatte.

Die Vorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen, der Entschließungsantrag der Grünen verfiel der Ablehnung. (Schluss Fachhochschulen/Forts. NR)


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