Parlamentskorrespondenz Nr. 832 vom 07.11.2007

Familienbeihilfe für kinderreiche Familien wird erhöht

Kritik an der Familie und Beruf Management GmbH

Wien (PK) – Die Familienbeihilfe für kinderreiche Familien wird erhöht. Einen entsprechenden Beschluss hat heute der Nationalrat gefasst. Die entsprechende Vorlage passierte das Hohe Haus mit Stimmenmehrheit.

Abgeordnete ROSENKRANZ (F) setzte sich kritisch mit dem Leistungsnachweis auseinander, den Studierende erbringen müssen, um weiterhin Familienbeihilfe beziehen zu können. Die nun geplante Lösung sei ungerecht, der Bezieherkreis würde auf diese Weise reduziert werden, was ihres Erachtens nicht zu goutieren sei. Ihre Fraktion werde diese Regelung nicht mittragen, kündigte Rosenkranz an.

Abgeordnete HÖLLERER (V) wies auf die unverzichtbaren Leistungen, welche die Familien erbrächten, hin und meinte, es sei daher nur recht und billig, diese Leistungen zu würdigen. Konkret würden Mehrkindfamilien nunmehr adäquater als bisher gefördert, durch diese Maßnahmen setze man ein entsprechendes Signal, so die Rednerin.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) hielt fest, dass Familien mit behinderten Kindern von dieser Regelung nicht profitierten, was ungerecht sei. Sie brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach die Unterstützung für Familien mit erheblich behinderten Kindern erhöht werden möge. Außerdem beantragte sie, die Vorlage dahingehend abzuändern, dass Mehrkindfamilien bereits ab dem zweiten Kind finanziell mehr als bisher unterstützt werden.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) sagte, der Mehrkindzuschlag werde angehoben, was ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Armutsgefährdung sei, dem freilich weitere Schritte folgen müssen und werden, wie sich auch im Regierungsübereinkommen ablesen lasse. Zudem sprach sich Kuntzl dafür aus, eine Lösung für Familien mit schwer behinderten Kindern zu finden.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) meinte, es gelte, Österreich familienfreundlicher zu machen, zumal die Zahlen der Statistik Austria in dieser Hinsicht eine recht ernüchternde Sprache sprächen. Eine vernünftige österreichische Familienpolitik müsse dafür Sorge tragen, dass den österreichischen Familien entsprechende Förderung zuteil werde.

Abgeordnete MANDAK (G) erklärte, es dürfe kein Unterschied zwischen österreichischen und in Österreich lebenden Kindern gemacht werden, ihre Fraktion wolle, dass kein Kind in Österreich armutsgefährdet sei. Der vorliegende Antrag sei in dieser Hinsicht zwar kein Anlass zu Jubel, diene aber wohl dem Zweck, weshalb ihre Fraktion ihn unterstützen werde. Es müsse aber gelingen, endlich Armut im Land tatsächlich zu verhindern, weshalb das bisherige System in dieser Hinsicht optimiert werden müsse. Die Rednerin brachte einen Entschließungsantrag ein, wonach auch während eines freiwilligen sozialen Jahres ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen möge.

Abgeordnete HAUBNER (B) sagte, Armut werde man nicht völlig verhindern können, doch durch die Politik der früheren Regierung habe man auf diesem Gebiet doch beachtenswerte Erfolge erzielen können. Die finanziellen Leistungen für die Familien seien nur ein Teil des Maßnahmenmixes gewesen, die heimischen Familien zu unterstützen. Die heutige Vorlage sei hier ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, weitere Schritte müssten jedoch noch gesetzt werden. Das BZÖ bekenne sich zur Förderung von Mehrkindfamilien, es sei jedoch auch der Ansicht, dass auch Familien mit erheblich behinderten Kindern entsprechende Förderung bräuchten, weshalb die Rednerin einen entsprechenden Entschließungsantrag einbrachte.

Abgeordneter EINWALLNER (V) hielt fest, seiner Fraktion sei es ein Anliegen, Familien zu schützen und zu fördern. In diesem Sinn wertete er die vorgesehene Anhebung der Familienbeihilfe für kinderreiche Familien als wichtigen Schritt. Von der Maßnahme profitierten 170.000 Kinder, rechnete er vor. Positiv hob Einwallner darüber hinaus hervor, dass arbeitsuchende Jugendliche, die Familienbeihilfe beziehen, in Hinkunft bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen dürfen.

Auch Abgeordneter RIEPL (S) sprach im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von einem wichtigen und richtigen Schritt. Er plädierte allerdings dafür, die Zuverdienstgrenze für Studierende in absehbarer Zeit großzügiger anzuheben. Studierende an Universitäten und Fachhochschulen könnten künftig zwar 9.000 € im Jahr dazuverdienen, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren, skizzierte er, damit seien sie aber immer noch gegenüber vielen Lehrlingen benachteiligt.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) trat dafür ein, die Familienbeihilfe nicht erst ab dem dritten, sondern bereits ab dem zweiten Kind zu erhöhen. Die Vorschläge der FPÖ würden lediglich Mehrkosten von 16 Mill. € verursachen, machte er geltend. Kritisch äußerte sich Klement zur unterschiedlichen Fertilitätsrate von Österreicherinnen und Zuwanderinnen.

Abgeordnete ZWERSCHITZ (G) erklärte, jedes 20. Kind in Europa sei arm. Mit mehr Geld für Familien ist ihr zufolge das Problem Familienarmut aber nicht zu lösen. Vielmehr seien bessere Betreuungsangebote für Kinder erforderlich, um beiden Elternteilen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Konkrete Probleme einer Familie mit fünf Kindern schilderte Zwerschitz anhand eines Beispiels aus der Steiermark.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) begrüßte die zusätzliche Unterstützung für kinderreiche Familien. Bedauern äußerte er allerdings darüber, dass es nicht auch für Familien mit behinderten Kindern eine Extraförderung gebe. Überdies vermisst er eine Zusatzförderung bereits für das zweite Kind.

Abgeordnete Mag. AUBAUER (V) bekräftigte, Kinder und Familien bräuchten Geld. Mehr Familienbeihilfe solle Männern und Frauen das Ja zum Kind erleichtern, meinte sie. Zur weiteren Unterstützung von Familien sprach sich Aubauer für ein Familiensplitting im Steuerrecht aus.

Abgeordneter FÜLLER (S) unterstrich, mit dem heutigen Beschluss werde ein weiterer Punkt des Regierungsübereinkommens im Familienbereich umgesetzt. Er gab zu bedenken, dass gerade Familien mit mehreren Kindern oft mit nur einem Einkommen auskommen müssten. Generell sprach sich Füller dafür aus, Frauen durch mehr Kinderbetreuungseinrichtungen die Rückkehr in den Beruf zu erleichtern.

Abgeordneter PRASSL (V) bekräftigte, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Mehrkindfamilien gestärkt. Damit werde ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft geleistet. Praßl verwies nicht nur auf die höhere Kinderbeihilfe für kinderreiche Familien, sondern auch auf die Erhöhung der Einkommensgrenze für den Erhalt des Mehrkindzuschlags und auf die neuen Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitsuchende Jugendliche.

Abgeordnete HAGENHOFER (S) zeigte sich besonders darüber erfreut, dass Jugendliche künftig für Praktika Geld beziehen könnten, ohne gleich befürchten zu müssen, die Familienbeihilfe zu verlieren.

Abgeordnete FUHRMANN (V) führte aus, das Wichtigste in der Familienpolitik sei, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Die Anhebung der Familienbeihilfe für kinderreiche Familien ist für sie nach der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds und der Vereinbarung mit den Bundesländern über eine Ausweitung der Kinderbetreuungsplätze bereits die dritte positive Maßnahme für Familien in diesem Jahr. Als richtigen Schritt wertete Fuhrmann auch die Anhebung der Zuverdienstmöglichkeit von Studierenden auf 9.000 € jährlich.

Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) konstatierte, es sei eine Tatsache, dass gerade Familien mit mehreren Kindern und AlleinerzieherInnen armutsgefährdet seien. Die Erhöhung der Familienbeihilfe sei jedoch nur ein positiver Aspekt, um Armut zu verhindern, meinte sie, genauso wichtig sei die Schaffung von Rahmenbedingungen, um Frauen Erwerbsarbeit zu ermöglichen.

Abgeordneter PACK (V) begrüßte es, dass über Parteigrenzen hinweg Konsens über die stärkere Förderung kinderreicher Familien bestehe. Zu weiter gehenden Forderungen merkte er an, man müsse auch auf das Budget achten.

Abgeordnete STEIBL (V) hob hervor, dass von der Anhebung der Geschwisterstaffel 170.000 Kinder betroffen seien. Weitere 22.000 Kinder würden von der Anhebung der Einkommensgrenze für den Erhalt des Mehrkindzuschlags profitieren. Wichtig wäre Steibl zufolge auch eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit behinderten Kindern.

Familienministerin Dr. KDOLSKY hielt fest, Österreich könne auch im internationalen Kontext auf seine Familienpolitik stolz sein. Auch im laufenden Jahr sei mit der Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgelds, der Vereinbarung mit den Bundesländern zum Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und der stärkeren Unterstützung von kinderreichen Familien ein ganzes Maßnahmenbündel zur Unterstützung von Familien gesetzt worden. Als nächsten Schritt stellte Kdolsky höhere Förderungen für Familien mit einem behinderten Kind in Aussicht.

Die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes wurde vom Nationalrat in dritter Lesung einstimmig beschlossen. Abänderungs- und Zusatzanträge der FPÖ fanden keine Mehrheit. Ebenso abgelehnt wurden der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres sowie der Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Stärkung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbeihilfe.

Umstrittene " Familie und Beruf Management GmbH"

Abgeordneter ÖLLINGER (G) sprach sich für eine Auflösung der Familie & Beruf Management GmbH aus. Statt eine Änderung der Zuständigkeiten zu beschließen, sollte man lieber über eine Abschaffung diskutieren, bekräftigte er und warf der Gesellschaft völlige Unfähigkeit vor. Kdolsky habe ein Erbe übernommen, für das sie nichts könne, räumte Öllinger ein, jetzt sei aber Zeit zum Handeln, auch wenn sich eine Vertragsauflösung als schwierig erweise.

Abgeordnete Dr. EDER-GITSCHTHALER (V) sah in der Novelle einen Formalakt, der, wie sie sagte, bloß die Kompetenzen an jenes Ministerium überträgt, zu dem sie auch gehören. Inhaltlich bekannte sich die Rednerin zur GmbH als einer öffentlichen Plattform, um gezielt Lobbying für die Familien zu betreiben. Zur Vereinbarung von Familie und Beruf bedarf es ihrer Meinung aber noch weiterer Maßnahmen. So müsste vor allem stärker auf die Bedürfnisse der Familien eingegangen werden, etwa durch familienfreundliche Arbeitszeiten oder durch die Erleichterung des Wiedereinstiegs, betonte sie.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) bezeichnete hingegen die GmbH als unnötig und bemerkte, diese Gesellschaft sei nur deshalb gegründet worden, um BZÖ-Funktionäre gut dotiert zu versorgen. Auch habe die GmbH bisher "so gut wie nichts" gebracht. Die Rednerin forderte eine sofortige Auflösung und die Übertragung der Kompetenzen der Gesellschaft ins Familienministerium.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) blieb zwar bei der grundsätzlichen Kritik der SPÖ an der GmbH, schränkte jedoch ein, solange es diese Organisation "leider" gibt, müsse man für ein ordentliches Funktionieren sorgen, man könne die Augen vor der Realität nicht verschließen. Auch für Kuntzl erhob sich allerdings die Frage, was in der GmbH bisher passiert sei, wobei die Rednerin die Kritik von Grünen und Freiheitlichen teilte.

Abgeordnete MANDAK (G) forderte in einem Zusatzantrag einen jährlichen Tätigkeitsbericht der Gesellschaft hinsichtlich ihrer Maßnahmen und Arbeitsschwerpunkte.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) betrachtete die Kompetenzverschiebung als reinen Formalakt und wies die Kritik an der Gesellschaft grundsätzlich zurück. Er befürchtete jedoch, dass nun anlässlich der Rückholung ins Familienministerium die Posten nach einem rot-schwarzen Proporz besetzt werden.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) hielt die Kritik seiner Fraktion an der GmbH aufrecht und bemerkte, diese Agentur sei völlig überflüssig, der Passus der Satzung, der ihre Aufgaben umschreibt, sei "bloßes Gefasel und Gelabere". Er forderte Kdolsky auf, ihre eigene kritische Haltung ernst zu nehmen und die GmbH aufzulösen.

Abgeordneter PRINZ (V) sah die GmbH bei Andrea Kdolsky in guten Händen und meinte darüber hinaus, die Intention der Gründung der Gesellschaft sei durchaus nachvollziehbar gewesen, eine Auflösung wäre derzeit nicht notwendig. Er hoffte allerdings auf inhaltliche Veränderungen und ortete positive Ansätze, die künftig zu intensivieren seien.

Abgeordnete BINDER-MAIER (S) sprach im Zusammenhang mit der GmbH von Geldverteilung ohne Richtlinien und parlamentarische Kontrolle. Sie plädierte dafür, die Agentur aufzulösen und ihre Aufgaben ins Familienministerium einzugliedern.

Abgeordnete HAUBNER (B) erteilte hingegen der GmbH ihre ausdrückliche Unterstützung und erinnerte, diese Kompetenzstelle sei aus einem EU-Projekt hervorgegangen. Den Sinn der GmbH sah Haubner in einem Lobbying für die Familien und in der Notwendigkeit von Ideen zur alternativen Kinderbetreuung. Der Forderung nach Vorlage eines Tätigkeitsberichts schloss sich Haubner an.

Abgeordnete SCHÖNPASS (S) hoffte auf mehr Transparenz als Folge dieser Kompetenzverschiebung, stellte aber weiterhin den Sinn der GmbH in Frage.

Abgeordnete Mag. LOHFEYER (S) sah in der Gesetzesänderung ebenfalls einen ersten Schritt zu mehr Transparenz über inhaltliche Schwerpunkte und Ziele der GmbH.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY appellierte an die Abgeordneten, im Zusammenhang mit der GmbH nicht alles schlecht zu machen, die Intention der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei jedenfalls richtig gewesen. Wie Kdolsky meinte, können diese Aufgaben aber auch durch kompetente Beamte ihres Ressorts erfüllt werden. Deshalb sei es ihr Ziel, die Kompetenzen der GmbH letztlich wieder zur Gänze ins Familienministerium zurück zu holen.

Bei der Abstimmung wurde der Entwurf nach Ablehnung des Zusatzantrags der Grünen mehrheitlich angenommen.

(Schluss Familie/Forts. NR)