Parlamentskorrespondenz Nr. 835 vom 07.11.2007

Nationalrat debattiert oppositionelle Anträge in Erster Lesung

Wien (PK) – Fünf Anträge der Opposition – einer von den Grünen, vier vom BZÖ – standen abschließend auf der Tagesordnung der 37. Sitzung des Nationalrats.

Grüne: Antrag auf Einführung eines "Vatermonats"

Abgeordnete MANDAK (G) erklärte, der Antrag der Grünen auf Einführung eines "Vatermonats" anlässlich der Geburt eines Kindes sei als Ergänzung zum Grünen Karenzmodell zu sehen, das ein einkommensabhängiges Karenzgeld vorsieht. Ziel der Grünen sei es, Vätern und Müttern die Möglichkeit zu geben, Erwerbs- und Familienarbeit untereinander aufzuteilen. Mandak forderte in diesem Zusammenhang auch eine Neudotierung des Familienlastenausgleichsfonds, derzeit ist ihrer Ansicht nach keine solidarische Finanzierungsstruktur gegeben.

Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) hielt fest, die Grüne Fraktion greife mit ihrem Antrag ein langjähriges Anliegen der SPÖ auf. Es gebe viele gute Gründe für einen Vatermonat, betonte sie, gerade das erste Lebensmonat eines Kindes sei prägend. Sie freue sich schon auf die Diskussion im Ausschuss, sagte Kuntzl.

Abgeordneter SIEBER (V) meinte, man könne dem Antrag der Grünen durchaus einiges abgewinnen, gleichzeitig äußerte er verschiedene Bedenken. So sieht er es etwa als ein Manko, dass nur drei Viertel aller Väter – nämlich unselbständig Erwerbstätige – vom Antrag umfasst seien. Seiner Auffassung nach sind die Kostenberechnungen der Grünen außerdem falsch.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) sprach von einem guten Ansatz, sie gab aber zu bedenken, dass ein verpflichtender Vatermonat gerade für Kleinstbetriebe zu einem Problem werden könnte.

Abgeordnete HAUBNER (B) machte geltend, dass bereits in der letzten Legislaturperiode einige Maßnahmen zur verstärkten Einbeziehung von Männern in die Kinderbetreuung gesetzt worden seien. Zum Antrag der Grünen merkte sie an, für das BZÖ komme nur ein freiwilliger Vatermonat in Frage.

Abgeordneter THEMESSL (F) äußerte die Befürchtung, dass sich kleine Betriebe einen Vatermonat nicht leisten könnten.

Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 357/A dem Familienausschuss zu.

BZÖ- Antrag : Lebenslang muss lebenslang bleiben

Abgeordneter Mag. DARMANN  (B) betonte die Notwendigkeit, Personen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich von Kindern fern zu halten. In diesem Sinn bedauerte er, dass wiederholte Forderungen des BZÖ nach einer strengeren Bestrafung von Kinderschändern bisher nicht umgesetzt worden seien. Im vorliegenden Antrag fordert das BZÖ unter anderem eine Anhebung der Mindeststrafe für Sexualstraftaten und höhere Strafen für Gewaltdelikte, bei denen die Opfer Kinder sind. Ein Rechtsbrecher, der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sollte, so Darmann, nicht bedingt entlassen werden dürfen.

Abgeordnete STADLBAUER (S) machte geltend, dass es Opfern nichts nütze, Täter noch länger "wegzusperren". Damit packe man das Übel nicht an der Wurzel, unterstrich sie. Vielmehr sei, so Stadlbauer, mehr Geld für die Betreuung von Tätern erforderlich, da therapierte Täter, wie Untersuchungen zeigten, eine deutlich geringere Rückfallquote hätten.

Abgeordneter KAPELLER (V) erklärte, die ÖVP sei für eine Diskussion über alle Vorschläge offen. Höhere Mindeststrafen für Kinderschänder allein würden seiner Ansicht nach aber wenig bringen.

Abgeordneter Mag. STEINHAUSER (G) führte aus, das BZÖ verfolge offenbar die Strategie "Rache und Sühne". Die Grünen hätten andere Leitmotive in der Justizpolitik, sagte er, nämlich Sicherheit und Resozialisierung. Seine Fraktion bekenne sich dazu, nach 20 Jahren zu prüfen, ob ein lebenslang verurteilter Straftäter noch gefährlich für die Gesellschaft sei. Vorstellen kann sich Steinhauser, Delikte an Kindern automatisch als Erschwerungsgrund zu werten und in solchen Fällen den geltenden Strafrahmen stärker auszuschöpfen.

Abgeordneter Dr. FICHTENBAUER (F) verwies auf den kürzlichen Tod eines eineinhalbjährigen Buben und warf Jugendwohlfahrtsbehörden in diesem Zusammenhang vor, immer wieder wegzuschauen. Seiner Meinung nach müssten in solchen Fällen die Behördenmitarbeiter gerichtlich verfolgt und streng bestraft werden.

Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 414/A dem Justizausschuss zu.

BZÖ beantragt Korrektur der "kalten Progression"

Abgeordneter BUCHER (B) wies darauf hin, dass das BZÖ schon wiederholt eine Verschiebung der Einkommensgrenze im Steuerrecht gefordert habe, um die kalte Progression zu beseitigen. Bei einer Umsetzung des Antrags würden vier Millionen Österreicherinnen und Österreicher profitieren, konstatierte er.

Abgeordneter KRAINER (S) rechnete vor, dass bei einer Umsetzung des BZÖ-Antrags Nationalratsabgeordnete jährlich 5.000 € Steuerersparnis lukrieren könnten, während jemand mit einer jährlichen Steuerbemessungsgrundlage von 25.000 € gar keine Entlastung hätte. Das könne nicht das Ziel des BZÖ sein, meinte er.

Abgeordneter OBERNOSTERER (V) gab zu bedenken, dass man nur dann eine Steuerreform machen solle, wenn man sich diese auch leisten könne. In diesem Sinn sprach er sich für eine umfassende Steuerreform erst im Jahr 2010 aus. Obernosterer zufolge hat die Steuerreform 2004/05 den ArbeitnehmerInnen ohnehin eine Entlastung von rund 3 Mrd. € gebracht.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) erklärte, den Grünen gehe der Antrag des BZÖ zu wenig weit. Er trat dafür ein, die Jahreseinkommensgrenzen in allen Steuerklassen zu "indexieren", also jährlich anzupassen.

Abgeordneter ZANGER (F) führte aus, die FPÖ könne dem vorliegenden Antrag durchaus etwas abgewinnen. Für seine Fraktion habe allerdings die Entlastung der Familien oberste Priorität, bekräftigte er und plädierte für ein Familiensplitting im Steuerrecht.

Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 436/A dem Finanzausschuss zu.

                                                            

BZÖ- Antrag auf Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge

Abgeordneter BUCHER (B) erläuterte, im vorliegenden Antrag gehe es darum, bis zu 20 Überstunden im Monat steuerfrei zu stellen. Das würde einen Steuerausfall von rund 300 Mill. € bedeuten, skizzierte er, gleichzeitig aber den Mittelstand stärken und die Kaufkraft erhöhen.

Abgeordneter Mag. SCHIEDER (S) äußerte sich kritisch zum Antrag und gab unter anderem zu bedenken, dass Teilzeitbeschäftigte davon nicht profitieren würden.

Abgeordneter STEINDL (V) machte darauf aufmerksam, dass das BZÖ in den vergangenen Monaten zahlreiche Anträge im Nationalrat eingebracht habe, die allesamt hohe Kosten verursachten. Ihm sei nicht verständlich, wie sich das mit der gleichzeitigen Forderung des BZÖ nach einem ausgeglichenen Budget vereinbaren lasse, sagte er.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) meinte, das BZÖ gehe in seinem Antrag von falschen Voraussetzungen aus. So hätten etwa viele Beschäftigte Jahresarbeitszeitmodelle oder würden auf Basis von Mehrstunden arbeiten. Überdies würde eine Umsetzung des Antrags ihm zufolge vor allem Männer begünstigen. Generell vertrat Öllinger die Ansicht, dass die Gesellschaft nicht an zu wenig, sondern an zu viel Arbeit kranke.

Abgeordneter WEINZINGER (F) wertete den Antrag des BZÖ als "hoch interessant" und meinte, er decke sich mit langjährigen Forderungen der FPÖ. Durch steuerliche Entlastungen wäre es eventuell möglich, das Problem der Schwarzarbeit in den Griff zu bekommen, umriss er.

Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 438/A dem Finanzausschuss zu.

BZÖ- Antrag auf Erhöhung der Negativsteuer

Abgeordneter BUCHER (B) äußerte Zweifel daran, dass sich SPÖ und ÖVP auf eine Steuerreform einigen werden. Die Positionen der beiden Parteien seien zu weit von einander entfernt, erklärte er. Der vorliegende Antrag, der auf eine Erhöhung der Negativsteuer von 110 € auf 200 € abzielt, basiere, so Bucher, auf einem Vorschlag von Finanzstaatssekretär Matznetter aus der letzten Legislaturperiode.

Abgeordnete BAYR (S) meinte, die Anhebung der Negativsteuer wäre sicher eine Maßnahme, die Kleinverdiener entlaste. Für eine effektive Umverteilungspolitik ist es ihrer Ansicht nach aber nicht sinnvoll, eine Einzelmaßnahme "herauszupicken". Für notwendig erachtet Bayr auch eine Einkommensumverteilung zwischen den Geschlechtern.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) wies darauf hin, dass es für Bezieher kleiner Einkommen zahlreiche Transferleistungen gebe. Generell sprach sie sich dafür aus, nicht einzelne steuerrechtliche Schritte vorzuziehen, sondern im Jahr 2009/2010 "einen großen Wurf" zu machen.

Abgeordnete SBURNY (G) erinnerte Abgeordneten Bucher daran, dass das BZÖ in der letzten Legislaturperiode genug Möglichkeiten gehabt hätte, Bezieher geringer Einkommen zu entlasten, nichts sei jedoch geschehen. Vielmehr sei die Einkommensschere zwischen gut und schlecht Verdienenden weiter auseinander gegangen.

Abgeordneter THEMESSL (F) erklärte, die FPÖ habe immer ein offenes Ohr für Steuererleichterungen. Er hielt dem BZÖ allerdings vor, in den letzten Jahren auf diesem Gebiet säumig gewesen zu sein und sprach im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag von "reiner Augenauswischerei".

Dritte Nationalratspräsidentin Dr. GLAWISCHNIG-PIESCZEK wies den Antrag 439/A dem Finanzausschuss zu. (Schluss)