Parlamentskorrespondenz Nr. 1011 vom 17.12.2007

Vorlagen: Verfassung

ParlamentsmitarbeiterInnen sollen Betriebskindergarten nutzen können

Zukünftig soll es auch parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht werden, den in Parlamentsnähe gelegenen Betriebskindergarten des Bundes zu denselben Bedingungen zu nutzen wie Bundesbedienstete. Eine entsprechende Änderung des Parlamentsmitarbeitergesetzes wurde von allen fünf Fraktionen gemeinsam beantragt (489/A). Insbesondere geht es dabei um mögliche Zuschüsse für die Eltern.

FPÖ für umfasende Offenlegungspflicht öffentlicher Einkommen

Die FPÖ hat einen Entwurf für ein Bundesverfassungsgesetz über die Offenlegung von Einkommen und Vermögen im öffentlichen Bereich vorgelegt (493/A). Damit wollen Klubobmann Heinz-Christian Strache und seine FraktionskollegInnen nicht nur eine Offenlegung von Politikereinkommen, sondern auch die Veröffentlichung der Gehälter anderer Personengruppen erzwingen. Dazu gehören etwa alle öffentlich Bediensteten, leitende Partei- und Klubangestellte, SpitzenmanagerInnen in öffentlichen Unternehmungen, hohe Funktionäre von Kammern und anderen Interessenvertretungen, leitende JournalistInnen, deren Blätter Bundes- oder Landespresseförderung erhalten, KabinettsmitarbeiterInnen und dienstfrei gestellte PersonalvertreterInnen. Die Veröffentlichung der Einkommen soll im Internet auf der Website des Rechnungshofs erfolgen.

Für Personen, die Bezüge nach den bezügerechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder erhalten, sollen darüber hinaus zusätzliche Offenlegungspflichen gegenüber dem Rechnungshof gelten. Demnach müssten die Betroffenen dem Rechnungshof u.a. alle Einkünfte, Liegenschaften, Unternehmensanteile, Vermögenswerte, Stiftungen, Spenden ab einer Höhe von 70 € und nicht privat bezahlte Reisen bekannt geben, wobei der Präsident des Rechnungshofs im Fall außergewöhnlicher Vermögenszuwächse "dem Vorsitzenden des jeweiligen allgemeinen Vertretungskörpers" zu berichten hätte. Begründet wird der Vorstoß von den Freiheitlichen damit, dass es breiter Transparenz in Bezug auf die Einkünfte von Abgeordneten bedürfe, nicht zuletzt um Wahlentscheidungen treffen zu können.

FPÖ will Grundrecht auf Pflege in Verfassung verankern

Die FPÖ spricht sich dafür aus, ein Grundrecht auf Pflege in der Verfassung festzuschreiben. Die Regierung solle dies bei der in Aussicht stehenden Verfassungsreform berücksichtigen, heißt es in einem entsprechenden Entschließungsantrag (521/A[E]).

Grüne mahnen gesetzliche Regelung für private Videoüberwachung ein

Die Grünen treten in einem Entschließungsantrag für strenge gesetzliche Regelungen in Bezug auf private Videoüberwachungen an öffentlichen Orten bzw. in öffentlich zugänglichen Räumen ein (528/A[E]). Geht es nach Abgeordnetem Albert Steinhauser und seinen FraktionskollegInnen sollen private Videoaufzeichnungen ausschließlich zum "Schutz des Hausrechts" erlaubt sein, wobei ein Gefährdungspotenzial vorhanden und gleichzeitig gewährleistet sein muss, dass eine Überwachung privater Lebensführung, zum Beispiel von MieterInnen eines Hauses, ebenso ausgeschossen ist wie das Mitfilmen von PassantInnen. Die maximale Speicherdauer soll den Grünen zufolge mit 48 Stunden festgesetzt werden. Weiters sprechen sich die Grünen für ein Weitergabeverbot der Aufzeichnungen an Dritte (ausgenommen an die Polizei zur Aufklärung einer Straftat), für umfassende Informationspflichten und strenge Strafen für nicht genehmigte Videoüberwachungen aus.

Die Grünen schätzen, dass über 250.000 Privatkameras in Österreich an öffentlich zugänglichen Plätzen filmen, nur ein kleiner Bruchteil davon ist gesetzeskonform angemeldet.

FPÖ fordert mehr direkte Demokratie

Eine von der FPÖ vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung zielt auf einen Ausbau der direkten Demokratie in Österreich ab (536/A). Demnach soll ein Gesetz auch dann einer verpflichtenden Volksabstimmung unterzogen werden, wenn dies von 150.000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern verlangt wird. Bei Verfassungsänderungen sollen darüber hinaus auch 20 Abgeordnete bzw. ein Drittel der Mitglieder des Bundesrats eine Volksabstimmung erzwingen können. Die FPÖ erwartet sich von dieser "Volksgesetzgebung" ein wichtiges Korrektiv für die jeweiligen Regierungen.

Weitere Punkte des Initiativantrags der FPÖ sind die Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch 20 Abgeordnete und ein Ausbau der Kontrollrechte des Nationalrats und des Bundesrats gegenüber Unternehmen, an denen der Bund zu mindestens 25 % beteiligt ist.

Nationalrat soll Vertreter Österreichs im EU-Rechnungshof wählen

Ein weiterer Antrag der FPÖ auf Änderung der Bundesverfassung hat eine Neuregelung des Auswahlmodus für das österreichische Mitglied im Europäischen Rechnungshof zum Inhalt (542/A). Nicht mehr der Bundesregierung soll es – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – obliegen, eine Person namhaft zu machen, vielmehr soll dem Hauptausschuss selbst die Wahl vorbehalten bleiben. Jede Partei soll dabei die Möglichkeit haben, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin zu nennen.

Anlass für den Antrag der FPÖ ist die Weigerung der zuständigen Staatssekretärin, dem Nationalrat die beim letzten Auswahlverfahren unterlegenen KandidatInnen bekannt zu geben. Nach Ansicht der FPÖ wird das derzeit vorgesehene "Einvernehmen mit dem Nationalrat" zur Farce, wenn die Abgeordneten mit Hinweis auf den Datenschutz keine Informationen über die Mitbewerber des von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten erhalten. (Schluss)