Parlamentskorrespondenz Nr. 212 vom 07.03.2008
Vorlagen: Inneres
Informationsverpflichtung des BIA an Betroffene
Der Innenminister soll – dafür treten F-Mandatare ein – dafür Sorge tragen, dass jede Person, die seit dem Jahr 2000 vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) überwacht oder gegen die ermittelt wurde, über die Überwachung oder Ermittlung, die Gründe und Zeiträume schriftlich informiert wird. (617/A[E]) (Schluss)