Parlamentskorrespondenz Nr. 412 vom 08.05.2008

Nationalrat beschließt Melderegister für Infektionskrankheiten

Andrea Kdolsky verspricht: Ärztliche Hausapotheken bleiben bestehen

Wien (PK) – Die nächsten Tagesordnungspunkte: Änderung des Apothekengesetzes und des Apothekerkammergesetzes

Abgeordneter Dr. Erwin RASINGER (V) dankte den Apothekern für ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der hohen Qualität des österreichischen Gesundheitssystems und bekannte sich zum Grundsatz, allen Menschen hohe Gesundheitsleistungen in jedem Alter zu sichern. Reformbedarf sah Rasinger bei der Dauer der Spitalsaufenthalte und bei den hohen Medikamentenkosten. Am Ende des Tages werde der Patient von der Gesundheitsreform profitieren, zeigte sich Rasinger überzeugt.

Abgeordnete Dr. OBERHAUSER (S) besprach EU-Anpassungen im Apothekengesetz und bekannte sich ihrerseits zur Sicherung der Medikamentenversorgung im ländlichen Raum und zur Aufrechterhaltung des "Friedens" zwischen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken, denn dieses System garantiere eine möglichst wohnortnahe Versorgung der Patienten. Die Menschen im ländlichen Raum seien der Regierung ein wichtiges Anliegen.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) begrüßte die größere Flexibilität bei der Anerkennung von Diplomen und die Erleichterungen bei der Berufstätigkeit von ApothekerInnen unter den MigrantInnen. Auch verhindere die Novelle, dass die Berufsberechtigung der ApothekerInnen nach einer dreijährigen Berufspause erlösche, dadurch seien Frauen massiv benachteiligt worden.  

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Besserstellung von Pharmazeuten an. Eine Absage erteilte die Rednerin der Absicht, eine Gesundheitsreform mit massiven Verschlechterungen für die Patienten durchzupeitschen.

Auch Abgeordnete HAUBNER (B) befürchtete Verschlechterungen durch die Gesundheitsreform, insbesondere auch für die Menschen im ländlichen Raum, wo den Apotheken eine wichtige Rolle zukomme. Haubner warnte vor Einschränkungen. Es sei unvermeidlich, bei den Medikamentenkosten zu sparen, aber die Versorgung dürfe nicht leiden. Haubners Vorschlag lautete, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu reduzieren. Auch sollte ein neues Kostenbewusstsein und höhere Eigenverantwortung bei den Patienten sowie ein Umdenken in Richtung Vorsorge gefördert werden. 

    

Bundesministerin Dr. KDOLSKY bezeichnete die Gesundheitsreform als ein Gesamtprojekt in vielen Einzelschritten und mit vielen Themen im regionalen Bereich. Es gehe dabei nicht nur um das Ziel einer mittelfristigen Finanzierungssicherung. Der Patient stehe im Mittelpunkt dieser Reform, hielt die Ministerin ausdrücklich auch als Ärztin fest. Die Medikamentenversorgung der Patienten im ländlichen Raum bleibe hervorragend. Apotheken werden an EU-Regeln angepasst und zugleich vereinfacht, berufliche Qualifikationen von Apothekern werden flexibler anerkannt und die ärztlichen Hausapotheken bleiben aufrecht.

Abgeordneter DONABAUER (V) wollte die hohe Qualität des Gesundheitssystems erhalten und gleichzeitig die finanziellen Herausforderungen lösen. Die vorliegende Novelle diene der Internationalisierung und Flexibilisierung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, eine Ausschussfeststellung ziele auf die Erhaltung der Hausapotheken.

Abgeordnete RUDAS (S) kündigte an, die Sozialdemokraten werden um das Recht der Patienten kämpfen, bestmöglich mit Medikamenten versorgt zu werden. Die ApothekerInnen verdienten Solidarität, gerade auch im ländlichen Raum, sagte die Rednerin und sprach die Hoffnung auf eine konsensuale Gesundheitsreform im Herbst aus.

    

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) sah das Ziel der Novelle in der Aufrechterhaltung eines hohen Qualifikationsniveaus bei den ApothekerInnen. In diesem Zusammenhang warnte die Abgeordnete davor, gepanschte Medikamente ohne fachkundige Beratung über das Internet zu bestellen.

Abgeordneter Dr. EDER (V) bekannte sich zu einer qualitätsvollen Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Medikamenten und hielt es für wichtig, die ärztlichen Hausapotheken und die Apotheken des ländlichen Raumes im Interesse der Patienten zu erhalten. Die Beurteilung der Verträglichkeit verschiedener Medikamente und die Vermeidung negativer Wechselwirkungen sollte gesichert werden, indem die Verschreibung der Medikamente in einer Hand, nämlich in der des Arztes bleibe.

Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesnovelle einstimmig angenommen.

Änderung des Epidemiegesetzes

Abgeordneter Dr. RASINGER (V) informierte, mit diesem Gesetz komme Österreich den europäischen Berichtspflichten für übertragbare Krankheiten nach, und stellte fest, mit wenig Bürokratie werde hier etwas Gutes bewirkt.

Abgeordnete SCHASCHING (S) sprach das Problem der Übertragung von Infektionen im Lebensmittel- und Gastronomiebereich an und gab zu bedenken, nach dem Außerkrafttreten des Bazillenausscheidergesetzes liege die Verantwortung nun bei den Unternehmen. Sie sah Handlungsbedarf für gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und bekannte sich zu der Vorgangsweise, unverzichtbare Gesundheitsdaten zu erfassen.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) sah in dem Gesetz eine Verbesserung, zumal, wie sie sagte, Bakterien vor Staatsgrenzen nicht halt machen.

Abgeordnete HAUBNER (B) erwartete sich von dem Gesetz ein verbessertes Modell zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten und begrüßte insbesondere auch die besser koordinierte Vorgangsweise von Bund und Ländern im öffentlichen Gesundheitswesen.

Abgeordneter Dr. EDER (V) rechnete mit einer verbesserten Meldedisziplin bei Ärzten als Folge dieses Gesetzes und unterstützte die Vorlage.

Abgeordneter EHMANN (S) äußerte sich ebenfalls zustimmend zum vorliegenden Gesetz und hob insbesondere den Datenschutz und die verpflichtende Koordinierung der Landeshauptleute als positiv hervor.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY betonte, mit der Schaffung eines behördeninternen Registers würden anzeigepflichtige Infektionskrankheiten nunmehr datenschutzkonform etabliert. Damit könnte auf Epidemien rascher reagiert werden. Als wesentlich wertete sie auch die Koordinierungsfunktion der Landeshauptleute bei bezirksübergreifenden Ausbrüchen und erinnerte in diesem Zusammenhang an die jüngste Masernepidemie.

Abgeordnete RIENER (V) sah die Wichtigkeit von verbesserten Instrumenten zur rascheren Bekämpfung von Infektionskrankheiten vor allem auch durch die jüngste Masernepidemie bestätigt.

Abgeordnete FRANZ (V) begrüßte ihrerseits die Schaffung des behördeninternen, datenschutzkonformen Registers und betonte weiters, rasches Handeln bei Infektionskrankheiten sei nur dann möglich, wenn durch ein elektronisches Meldesystem die Kranken sofort erfasst werden können.

Abgeordneter SIEBER (V) sah in dem Gesetz eine massive Verbesserung des Meldesystems und merkte überdies als positiv an, dass dadurch keine neuen Kosten für die Wirtschaft entstehen.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

Änderung des Medizinproduktegesetz und des BG über die Gesundheit Österreich GmbH

Abgeordnete HÖLLERER (V) erwartete sich von diesem Gesetz eine Stärkung der Patientenrechte durch Einführung von Standards für die Anwendung und Behandlung mit medizinischen Geräten und Produkten.

Abgeordneter SPINDELBERGER (S) führte das vorliegende Gesetz unter anderem auf eine Anregung der Volksanwaltschaft zurück und begrüßte es, dass geschädigte Patienten nun Schadenersatzansprüche bei fehlerhaften Implantaten erhalten.

Abgeordneter Dr. GRÜNEWALD (G) sprach von einem guten Gesetz, wobei er vor allem die Schaffung eines Implantat-Registers begrüßte.

Abgeordnete Dr. BELAKOWITSCH-JENEWEIN (F) interpretierte das Gesetz als weitgehende Verbesserung und erwartete sich davon auch einen sorgsameren Umgang der Krankenanstalten mit medizinischen Produkten.

Abgeordnete HAUBNER (B) schloss sich den zustimmenden Wortmeldungen an, übte allerdings Kritik an der "Aufblähung" des Beirates.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY fasste zusammen, den Patienten werde durch die Haftung der Institutionen für die medizinischen Produkte nun die Wahrung und Verfolgung ihrer Rechte auch in der Praxis ermöglicht. Das Gesetz sei zudem ein Zeichen, dass die stetige Qualitätsverbesserung im Vordergrund der Bemühung des Gesundheitsressorts stehe, sagte sie.

Abgeordnete RAUCH-KALLAT (V) stellte die Qualität im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen und begrüßte insbesondere das nunmehr eingeführte Qualitätsregister.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) stellte unter Hinweis auf die Einstimmigkeit erfreut fest, man habe gemeinsam ein gutes Gesetz für die Patienten geschaffen.

Abgeordnete DURCHSCHLAG (V) strich den Aspekt des Datenschutzes heraus und bemerkte, dieses Gesetz bringe mehr Sicherheit, ohne dass der Mensch dadurch zum gläsernen Patienten werde.

Abgeordnete GRANDER (V) erwartete sich von der Schaffung des personenbezogenen Implantatregisters wesentliche Verbesserungen beim Schutz der Gesundheit und des Lebens von Implantatträgern.

Bei der Abstimmung wurde das Gesetz einstimmig angenommen.

Importverbot für das GVO-Konstrukt MON863 bzw. die gentechnisch veränderten Rapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3

Abgeordneter SIEBER (V) hielt fest, dass in Österreich nach wie vor eine überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher gegen den Verkauf gentechnisch veränderter Organismen sei. Der Bundesminister bemühe sich auch sehr, diese Haltung gegenüber Brüssel zu vertreten. Die heimische Landwirtschaft trage diese Politik entschlossen mit, sodass für Österreich ausgeschlossen werden könne, dass solche Produkte angebaut werden. Der bisherige Kurs sollte fortgesetzt werden, meinte Sieber.

Abgeordneter KAIPEL (S) zeigte sich erfreut über die gemeinsame Entschließung in dieser Angelegenheit. Damit setze das heimische Parlament ein wichtiges Zeichen für Gentechnikfreiheit, und zwar für Österreich und auch für Europa, denn Gentechnik dürfe kein Kompromissthema sein.

Abgeordneter DI PIRKLHUBER (G) unterstrich die grundsätzliche Gegnerschaft seiner Fraktion gegenüber der Gentechnik und plädierte für eine entschlossene Haltung gegen jede Form von Genmanipulation, woran er allgemeine Ausführungen zum Thema anschloss.

Abgeordneter DI KLEMENT (F) sprach von einem richtigen Weg, sich gemeinsam des Themas anzunehmen. Er unterstrich die Notwendigkeit, sich gegen gentechnische Veränderungen einzusetzen und eine entschlossene Haltung dagegen einzunehmen. Man habe das richtige Zeichen gesetzt, was ihn sehr freue.

Abgeordneter DOLINSCHEK (B) erinnerte gleichfalls daran, dass sich die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen die Gentechnik ausspreche, und davon müsse sich auch die Politik leiten lassen. Konkret regte der Redner an, die Vorschriften für das AMA-Gütesiegel in dieser Hinsicht noch mehr zu verschärfen.

Bundesministerin Dr. KDOLSKY sagte, es sei zu begrüßen, dass trotz diverser negativer Entwicklungen auch in Europa die Sensibilität für die Sache wachse, was Österreich dazu ermutigen sollte, weiter in die richtige Richtung zu arbeiten, denn steter Tropfen höhle auch in diesem Fall den Stein. Konkret führte die Ministerin aus, welche Maßnahmen Österreich auf diesem Gebiet bereits gesetzt habe.

Ebenfalls für die gemeinsame Entschließung als das richtige Zeichen trat Abgeordnete HÖLLERER (V) ein, wobei sie an die vielfältigen Aktivitäten zur gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich erinnerte.

Die dem Ausschussbericht beigeschlossene Entschließung wurde einhellig verabschiedet. (Forts./Schifffahrt)