Parlamentskorrespondenz Nr. 886 vom 27.11.2008

Vorlagen: Soziales

BZÖ für rasche Umsetzung eines Beschäftigungsprogramms

Zur Sicherung der Beschäftigung und des Wirtschaftsstandortes Österreich sollte nach Ansicht des BZÖ die Regierung ein Beschäftigungsprogramm für die Dauer der bevorstehenden Wirtschaftskrise erarbeiten. Diese Vorlage sollte beinhalten: eine deutlich höhere Dotierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den nächsten zwei Jahren, die Schaffung neuer Förderungsmöglichkeiten zur Arbeitsplatzerhaltung in vorübergehenden Krisenzeiten, die Einführung einer Verlängerungsmöglichkeit für Kurzarbeit, verstärkte Bildungsmaßnahmen für WiedereinsteigerInnen sowie eine weitere Verbesserung der Qualität der AMS-Dienstleistungen für Arbeitsuchende. (59/A[E])

Grüne fordern Maßnahmen für faire Beschäftigungsbedingungen im Postsektor

Geht es nach den Grünen, dann soll ein Bundesgesetz betreffend die Einführung eines Mindestlohnes in der Höhe von 7,25 € pro Stunde mit 1.1.2009 in Kraft treten. Bis Mitte nächsten Jahres soll ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsvertragsrecht festgeschrieben werden, der auch auf die wirtschaftliche Abhängigkeit abstellt und eine klare Trennung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit ermöglicht, um Scheinselbständigkeit zu verhindern. Ferner sollen in einem neuen Postmarktgesetz Auflagen zum Schutz für die Qualität von Beschäftigungsverhältnissen in einem Lizenzierungsverfahren für private Anbieter festgeschrieben werden. (62/A[E])

Grüne treten für Änderung des Arbeitzeitgesetzes ein

Grün-Abgeordnete fordern eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, da die im Juli 2007 beschlossene Novelle ihrer Ansicht nach eine wesentliche Schwächung der Schutzfunktion des Arbeitsrechtes für ArbeitnehmerInnen darstellt. In der gewünschten Änderung geht es um die Herausnahme der Kleinbetriebe (bis 20 Beschäftigte) aus der Generalklausel und um die Ergänzung des Benachteiligungsverbotes um einen ausdrücklichen Motivkündigungsschutz. Außerdem soll es auf der Ebene der Einzelvereinbarung zu keiner Ausdehnung der Normalarbeitszeit kommen. (63/A[E]) (Schluss)


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