Parlamentskorrespondenz Nr. 952 vom 17.12.2008

Vorlagen: Familie

Freiwilliges Soziales Jahr: FPÖ für Zuerkennung der Familienbeihilfe

Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Freiwilligen Sozialen Jahr Familienbeihilfe zuzuerkennen (133/A[E]). Derzeit würde nur eine kleine Gruppe Familienbeihilfe beziehen, monieren die Antragsteller. Das Freiwillige Soziale Jahr stelle eine äußerst effiziente Form der Berufsorientierung dar und sollte finanziell und sozialversicherungstechnisch nicht schlechter gestellt sein als andere Ausbildungswege, bekräftigt Abgeordneter Norbert Hofer die Forderung seiner Fraktion.

FPÖ will Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld reformieren oder streichen

Die FPÖ tritt dafür ein, die Bestimmungen, die den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld regeln, entweder umfassend zu reformieren oder ersatzlos zu streichen (163/A[E]). Abgeordnete Anneliese Kitzmüller gibt zu bedenken, dass es sich beim Zuschuss um eine äußerst komplizierte, umständliche und verwaltungsintensive Konstruktion handle und der Begriff "Zuschuss" zudem Erwartungen bei den Eltern wecke, die nicht erfüllt würden. Schließlich gehe es um einen zinsenlosen Kredit, der in der Regel bis zum Erreichen des 15. Lebensjahres des Kindes zurückzuzahlen sei. Auch die Tatsache, dass AlleinerzieherInnen den Zuschuss zu Lasten des getrennt lebenden Elternteils beantragen können, gilt es ihr zufolge zu hinterfragen.

Abtreibung: FPÖ urgiert bessere ärztliche Beratung

Die FPÖ hat insgesamt drei Entschließungsanträge zum Themenkomplex Abtreibung und Fristenlösung eingebracht (166/A[E], 167/A[E], 168/A[E]). Unter anderem geht es FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache und seinen FraktionskollegInnen darum, die Bestimmungen über die notwendige ärztliche Beratung vor einer Abtreibung zu konkretisieren. Wie in Deutschland soll seiner Vorstellung nach auch in Österreich eine Beratung durch den Arzt, der den Schwangerschaftsabbruch vornimmt, ausgeschlossen sein, zudem urgiert er eine Bedenkfrist von drei Tagen zwischen dem letzten Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch.

Weitere Forderungen sind die Schaffung einer öffentlich finanzierten Einrichtung zur finanziellen Unterstützung werdender Mütter, welche trotz Notlage ihre Schwangerschaft fortsetzen wollen, sowie die statistische Erhebung der jährlich in Österreich durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche. Als Begründung für ihre Anträge führt die FPÖ unter anderem an, dass viele Frauen, die abgetrieben haben, mit psychischen und teilweise auch mit physischen Folgen zu kämpfen hätten.

FPÖ urgiert Verlängerung der Karenz auf drei Jahre

Geht es nach der FPÖ, soll der Karenzanspruch von Müttern und Vätern auf drei Jahre verlängert werden (224/A[E]). Viele Mütter würden gerne bis zum 3. Lebensjahr des Kindes zu Hause bleiben, heißt es in der Begründung, sie müssten derzeit aber spätestens am Tag des 2. Geburtstags des Kindes ihre Arbeit wieder antreten, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten möchten. Dem gegenüber könne bis zu 36 Monaten Kinderbetreuungsgeld bezogen werden, wenn sich die Eltern die Betreuung teilen.

FPÖ will höhere Kinderbeihilfe für erheblich behinderte Kinder ...

Die FPÖ beantragt eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (257/A). Ihr zufolge soll der Zuschlag zur Kinderbeihilfe für erheblich behinderte Kinder von derzeit 138,30 € auf 150 € angehoben werden. Damit soll der Armutsgefährdung der betroffenen Familien entgegengewirkt werden. Die jährliche Mehrbelastung für das Budget hat die FPÖ mit 10 Mio. € berechnet.

... und für Mehrkindfamilien

Auch Mehrkinderfamilien sollen nach Auffassung der FPÖ eine höhere Familienbeihilfe erhalten (259/A). Konkret soll der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe für zwei Kinder um 15 € (derzeit 12,8 €), für drei Kinder um 50 € (derzeit 47,8 €) und für vier Kinder um 100 € (derzeit 97,8 €) steigen, für jedes weitere Kind sind wie bisher 50 € mehr vorgesehen. Die Mehrkosten für diese Maßnahme beziffert die FPÖ mit 14 bis 16 Mio. €.

FPÖ und BZÖ für Valorisierung von Familienleistungen

Ein weiteres Anliegen der FPÖ ist die Inflationsanpassung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes (267/A[E]). Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und Familienbeihilfe sowie Kinderbetreuungsgeld in einem Ausmaß zu erhöhen, das jenem Wertverlust entspricht, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist. Im Unterschied zu den Pensionen würden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig angehoben, beklagen Abgeordnete Anneliese Kitzmüller und ihre FraktionskollegInnen und verweisen auf automatische Inflationsanpassungen von Familienleistungen in vielen europäischen Ländern.

Das BZÖ verlangt in einem Entschließungsantrag ebenfalls die jährliche Anpassung von Familienleistungen an den Verbraucherpreisindex (298/A[E]). Dazu zählen Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen das Kindergeld, die Familienbeihilfe, das Pflegegeld und den Kinderabsetzbetrag. Der Wert der Familienarbeit in Österreich lasse sich mit rund 60 Mrd. € jährlich beziffern, heißt es in der Begründung des Antrags, rund 80 % der Familienarbeit werde von Frauen geleistet. Regelmäßig valorisierte Familienleistungen würden die Kaufkraft der Familien und damit die Wirtschaft stärken.

FPÖ fordert Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes

In zwei Entschließungsanträgen fordert die FPÖ die Weiterentwicklung und den Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes (258/A[E], 268/A[E]). Geht es nach den Vorschlägen von Abgeordneter Anneliese Kitzmüller und ihren FraktionskollegInnen, sollen Bezieherinnen und Bezieher von Kinderbetreuungsgeld künftig unbegrenzt dazuverdienen dürfen. Zudem wollen sie die Bestimmung streichen, wonach nur dann 36 Monate Kinderbetreuungsgeld für ein Kind bezogen werden kann, wenn sich die Eltern in der Betreuung abwechseln. Bei schneller Geburtenfolge soll es, ähnlich wie in Schweden, einen Geschwisterbonus geben. Die FPÖ erwartet sich von den vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere die Gewährleistung der Wahlfreiheit der Eltern in Bezug auf die familiäre oder außerhäusliche Betreuung ihrer Kinder und eine leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kinderbetreuungsgeld: Auch BZÖ für Abschaffung der Zuverdienstgrenze

Auch das BZÖ urgiert die Abschaffung der Zuverdienstgrenze für BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld (299/A[E]). Die Zuverdienstgrenze beschränke in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, meinen Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen, besonders Vätern ist die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld häufig nicht möglich. Den Eltern müsse die Freiheit bleiben, zwischen Eigen- und Fremdbetreuung ihrer Kinder zu entscheiden, so das BZÖ.

... und für Härtefallregelung bei Zuschuss-Rückzahlung

In einem weiteren Entschließungsantrag setzt sich das BZÖ dafür ein, bei der Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld kulant vorzugehen (302/A[E]). So soll es Abgeordneter Ursula Haubner zufolge möglich sein, Betroffene von der Rückzahlungsverpflichtung zu entbinden. Zudem sollen kumulierte Zahlungsverpflichtungen und Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden und Rückzahlungspflichtige Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Haubner zufolge stellen die aktuellen Zuschuss-Rückforderungen eine Reihe von Familien vor kaum zu bewältigende finanzielle Probleme, wobei insbesondere auch viele Väter, die sich von ihrer Partnerin getrennt haben, betroffen sind.

BZÖ beantragt Einführung von monatlich 1.000 € Erziehungsgeld

Für Frauen, die sich voll und ganz der Betreuung ihrer Kinder widmen, soll das Kinderbetreuungsgeld zu einem "Müttergehalt" ausgebaut werden. Das schlägt das BZÖ in einem weiteren Entschließungsantrag vor (301/A[E]). Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes sollen unter dem Titel "Erziehungsgeld" monatlich 1.000 € ausgezahlt werden. Es werde den Österreicherinnen und Österreichern immer schwerer gemacht, eine Familie zu gründen und zu erhalten, geben die AntragstellerInnen zu bedenken, ein "Müttergehalt" wäre angesichts der Leistungen von Familien für sie eine logische Investition in die Zukunft.

BZÖ: Freiwilliges Sozialdienstjahr bei Berufsausbildung anerkennen

Das BZÖ tritt in einem Entschließungsantrag dafür ein, die Bereitschaft zur Absolvierung des Freiwilligen Sozialdienstjahres stärker zu honorieren (309/A[E]). Das Sozialdienstjahr solle, so Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen, als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für Pflege- und Betreuungsberufe angerechnet werden. Dadurch wäre einerseits die Gewährung der Familienbeihilfe sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. (Schluss)