Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 19.03.2009

Vorlagen: Justiz

FPÖ thematisiert Beschäftigung und Entlohnung von Strafgefangenen

Strafgefangene, die keiner Arbeit nachgehen, sollen auch keine Arbeitsvergütung erhalten, fordert die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag 535/A(E). Derzeit erhalten Strafgefangene, die unverschuldet nicht beschäftigt sind, einen Nettobetrag in Höhe von 5 % der niedrigsten Brutto-Vergütungsstufe. Die Mandatare unter Führung des Abgeordneten Lausch fordern zugleich scharfe Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerung sowie die Bereitstellung von genügend Arbeitsmöglichkeiten.

FPÖ fordert Strafen für Teilnahme an Schlägereien ...

Geht es nach den Freiheitlichen, soll der Katalog der mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen durch eine Novellierung des Strafgesetzbuchs erweitert werden. Konkret soll, wie es im Antrag 536/A der Abgeordneten Vilimsky und Fichtenbauer heißt, mit bis zu einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht werden, "wer im Rahmen einer Versammlung (§ 2 Versammlungsgesetz) an einer Schlägerei oder an einem Angriff mehrerer tätlich teilnimmt".

... und für wissentlich falsche Verdächtigung von Beamten

Mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren soll, geht es nach den Freiheitlichen, bedroht sein, "wer einen Beamten während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt" (539/A[E]).

FPÖ: Keine Hafterleichterungen für Kinderschänder!

Eine weitere Verschärfung der Gesetze gegen Kinderschänder fordert die FPÖ in ihrem Entschließungsantrag 542/A(E). So soll es für diese Tätergruppe keine Hafterleichterungen geben. Nach der Haftentlassung soll eine lebenslange Führungsaufsicht vorgesehen werden. Die vorsätzliche Begehung von Straftaten an Kindern soll erschwerend wirken, fordern die Abgeordneten Gartelgruber und Fichtenbauer.

Auch BZÖ für "lebenslange Kontrollmaßnahmen" für Kinderschänder

Auch das BZÖ will Sexualstraftäter und insbesondere für Kinderschänder verpflichtende lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Entlassung aus der Haft. Mit Entschließungsantrag 561/A(E) fordern die Abgeordneten Hagen und Stadler u.a. eine "erhebliche" Anhebung der Strafrahmen für Sexualstraftaten, den Ausschluss der Verjährung für Sexualstraftaten an Minderjährigen, eine generelle Anzeigepflicht im Zusammenhang mit Gewalt- und Sexualstraftaten und die Einführung einer für jedermann einsehbaren Sexualstraftäterdatei. (Schluss)