Parlamentskorrespondenz Nr. 764 vom 17.09.2009

Parteien einig: RH wird Bankenpaket und Gemeinden prüfen

Die österreichischen Bundesforste AG auf dem RH-Prüfstand

Wien (PK) - Die Österreichische Bundesforste AG konnte die mit den eingegangenen Beteiligungen erhoffte Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs nicht erreichen. Sie hielt die Verpflichtung zur Substanzerhaltung der Liegenschaften nicht ein; auch konnte durch den beim Verkauf von Liegenschaften innerhalb eines Jahres entstandenen Zeitdruck kein optimaler Kaufpreis erzielt werden, heißt es im RH-Bericht zu den Bundesforsten (III-21 d.B.), der im RH-Ausschuss behandelt wurde.

In der Debatte meinte S-Abgeordneter Christian Faul, der Staat sollte in die Bundesforste investieren und ihnen mehr Kapital lassen, weil das Beispiel der Bistümer zeige, wie erfolgreich Forstwirtschaft betrieben werden könne.

G-Abgeordnete Gabriela Moser hinterfragte eine etwaige Evaluierung des Seeuferkonzepts und wollte wissen, ob regelmäßige Kontrollen der Berichte über die Liegenschaftstransaktionen der Bundesforste hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den am Liegenschaftskonto verbuchten Transaktionen durchgeführt werden.

Nach der fehlenden Datenerfassung über die Liegenschaften – die Bundesforste konnten bis zur Prüfung 2007 keine vorlegen  -, der Seentransaktion – Grundstücke wurden gekauft, die ohnehin dem Bund gehört haben – und nach dem Beteiligungsmanagement erkundigte sich F-Abgeordneter Roman Haider.

Die Bundesforste sind kein Ruhmesblatt, sagte Abgeordneter Ernest Windholz (B). Dass zehn Jahre lang niemandem aufgefallen sei, dass die Datenbank fehlt, hob er negativ hervor. Seine Fragen betrafen den Seenankauf sowie die Liegenschaftstransaktionen und das Liegenschaftskonto.

Auch V-Abgeordneter Hermann Gahr befasste sich mit der Liegenschaftsdatenbank, wollte wissen, welche Liegenschaften damals nicht in der Datenbank erfasst waren, fragte, ob heute das Management für den Seenverkauf funktioniere, und sprach - wie einer seiner Vorredner - die Beteiligungen an.

Die Dividendenpolitik der Bundesforste wurde vom RH in den letzten Jahren geprüft, erklärte S-Abgeordneter Kurt Gaßner und fragte sogleich, ob es stimme, dass die Bundesforste fix vorgeschriebene Dividendenzahlungen an den Staat zu leisten haben.

Bundesminister Nikolaus Berlakovich wies darauf hin, dass jahrzehntelang die Seen nicht vermessen wurden, jetzt werde aufgrund von Anlandungen neu vermessen. Das Seeuferkonzept werde einer Evaluierung unterzogen. Die Grundstücke waren immer erfasst, betonte der Minister, nur waren sie nicht in einer Datenbank zentriert. Besonders unterstrich Berlakovich, es sei Hauptaufgabe der Bundesforste, die Substanz zu erhalten und nicht, Substanz zu verkaufen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen gab der Minister den Abgeordneten keine Auskunft über die Grundstücksverkäufe. Die Dividendenzahlungen werden in Verhandlungen festgelegt, der Fruchtgenuss werde dem Finanzministerium abgeliefert, teilte der Ressortleiter mit.

RH-Präsident Josef Moser verwies darauf, dass die Dividendenpolitik nicht geprüft wurde und daher keine Aussage getroffen werden könne. Generell meinte der Präsident, die Bundesforste hätten auf den Bericht des RH positiv reagiert und eine Vielzahl von Empfehlungen umgesetzt. Die Liegenschaftsdaten wurden nachjustiert, die Dokumentation der Liegenschaftstransaktionen verbessert, das Seenkonzept evaluiert, die Seenvermessung in Angriff genommen und das Beteiligungsmanagement-Konzept in der Zwischenzeit vom Aufsichtsrat genehmigt.

Der RH-Bericht wurde vertagt.

Parlamentsparteien einhellig für Prüfung des Bankenpakets durch RH

Einstimmig beschlossen wurde im Ausschuss der G-V-S-B-Antrag 744/A auf Durchführung einer Sonderprüfung durch den RH über die Umsetzung des Interbankmarktstärkungsgesetzes und des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Finanzressort, in der Finanzmarktbeteiligungs AG, in der OeNB und in der FMA. Geprüft werden soll die Erfüllung aller abgeschlossenen Verträge, vor allem hinsichtlich der Kreditversorgung der Wirtschaft.

Die Abgeordneten Gabriela Moser (G) und Christine Lapp (S) begrüßten diesen Vier-Parteien-Antrag. Lapp sprach von einem "schönen Zeichen für den Parlamentarismus neu". F-Abgeordneter Alois Gradauer teilte mit, seine Fraktion werde dem Antrag "mit großen Bedenken" zustimmen, zumal es sich um Forderungen handelt, deren Umsetzung die FPÖ verlangt habe.

B-Abgeordneter Gerald Grosz meinte, es gebe keinen "Parlamentarismus neu", denn freiwillig hätten die Regierungsparteien dem Anliegen nicht zugestimmt. Es sei aber "gut und recht", dass das Bankenpaket überprüft wird.

Auch V-Abgeordneter Hermann Gahr unterstützte namens seiner Partei diesen Antrag.

Ausschussobmann Werner Kogler wies in seiner Wortmeldung darauf hin, dass der Rechnungshof auch prüfen könnte, ohne dass es diesen Antrag gibt. Die Prüfung werde auf bestehender Gesetzeslage erfolgen. Spannend werde es, ob der RH mit dem bestehenden Instrumentarium die Einhaltung der Bedingungen überprüfen kann.

Was passiert mit den Prüfungsergebnissen, fragte F-Abgeordneter Werner Königshofer. Wird der RH mit seinem Bericht etwas bewegen können?

RH-Präsident Josef Moser teilte mit, sobald der vorliegende Antrag beschlossen sei, werde ein Prüfungskonzept gemacht und mit den 5 Parlamentsfraktionen besprochen; erst dann werde die Prüfung erfolgen.

Ausschussobmann Werner Kogler fügte an, man werde einen Beobachtungszeitraum verstreichen lassen, gemeinsam mit dem RH werde eine Zeitspanne abgesteckt werden und dann werden sich die Parteien mit dem RH zusammensetzen.

Der Antrag wurde einstimmig verabschiedet.

RH wird Gebarung von Gemeinden prüfen können

Die Bundesregierung wird in einem B-S-V-G-Entschließungsantrag (745/A[E]) aufgefordert, die Gebarungsprüfung von Gemeinden neu zu ordnen, ein Gesamtprüfkonzept zu erarbeiten und die Prüfungskompetenzen des RH - gestaffelt nach Einwohnerzahlen oder ökonomischen Kennzahlen – auf kleine Gemeinden auszuweiten.

F-Abgeordneter Wolfgang Zanger meinte, die Erarbeitung eines Gesamtprüfkonzepts mache Sinne. Der RH sollte seiner Meinung nach die Möglichkeit haben, alle Gemeinden zu prüfen. Da der Antrag in die richtige Richtung gehe, werde die FPÖ, die für weitere Prüfkompetenzen eintritt, dem Antrag zustimmen.

V-Abgeordneter Johann Singer wollte wissen, ob die Landesgerichtshöfe in die Prüfung eingebunden werden.

S-Abgeordneter Kurt Gaßner wies darauf hin, dass jedes Land für seinen Rechnungshof ein eigenes Gesetz hat. Fest stand für ihn auch, dass einiges noch nicht im Entschließungsantrag stehe. In einer Arbeitsgruppe sollen Lösungen gefunden werden.

G-Abgeordnete Gabriela Moser unterstrich, es werde eine langjährige Forderung des RH und der Opposition umgesetzt. Es gehe nun um die Erarbeitung eines Prüfkonzepts.

Für B-Abgeordneten Gerald Grosz stellt der heutige Beschluss eine "erste kleine Stufe" dar. Man wolle eine ordentliche Beratung für die Gemeinden, professionelle Hilfe durch die Experten des RH und auch eine Kontrolle der Gemeinden erreichen. S-Abgeordneter Christian Faul meinte, die Landesgerichtshöfe haben nicht das Niveau des Bundesrechnungshofs; auch müsse der Standard der Prüfungen vereinheitlicht werden. Laut Ausschussobmann Werner Kogler habe man mit dem Antrag mehr erreicht, als man angenommen habe; an der Arbeitsgruppe werde auch der RH-Präsident teilnehmen. Kogler kam zudem auf Angriffe des Gemeindebundpräsidenten Mödlhammer zu sprechen, der dem RH unterstellt, er prüfe um der Prüfung willen. Diese Äußerung gehe, so Kogler, zu weit. Mit solchen Äußerungen schade Mödlhammer nur dem Ansehen der Gemeinden.

RH-Präsident Josef Moser betonte, die Gemeinden seien wichtige Partner. Derzeit sei es nicht möglich, Aussagen über die finanzielle Lage der Gemeinden zu treffen. Die Landesaufsicht sei unterschiedlich geregelt. Es gebe keinen einzigen Landesrechnungshof, der aus eigenem Prüfungen durchführen könne. Auch die Prüfungsausschüsse, die auf Informationen angewiesen sind, können im wesentlichen nur Kassen- und Belegsprüfungen durchführen und keine Wirtschaftlichkeit prüfen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Vertagungsbeschlüsse gab es zu folgenden Berichten des RH: III-73 d.B., III-78 d.B. und III-84 d.B..(Schluss)