Parlamentskorrespondenz Nr. 934 vom 03.11.2009

Vorlagen: Konsumentenschutz

BZÖ für eindeutige Kennzeichnung von Schinkenimitaten

Für eine eindeutige Kennzeichnung von Schinkenimitaten in der Gastronomie und im Verkauf tritt das BZÖ in einem Entschließungsantrag ein (697/A[E]). Schinkenimitate haben im Vergleich zu echtem Schinken, der einen Fleischanteil von über 90 % aufweist, durchschnittlich nur einen 60-%igen Anteil. Der fehlende Fleischgehalt wird mit Verdickungsmitteln, Stärke und anderen Bindemitteln kompensiert. Auch wenn derartige Schinken in Österreich seit knapp 15 Jahren am Markt sind und keine Gefahr für die Gesundheit darstellen sollen, haben die Konsumenten dennoch das Recht zu erfahren, was sie kaufen und verzehren, argumentiert Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B).

BZÖ: Lebensmittelkennzeichnungspflicht in der Gastronomie

Weiters treten BZÖ-Mandatare dafür ein, dass die Gastronomie in die Lebensmittelkennzeichnungspflicht miteinbezogen wird (698/A[E]). Derzeit habe der Konsument nämlich keinerlei Einblick in die Qualität der Zutaten. Kein Gast könne mit Sicherheit sagen, ob seine Schinken-Käse-Pizza nicht mit Analogkäse und Schinkenimitaten zubereitet wurde. Laut AGES sind derartige Imitate nach heutigem Wissensstand nicht gesundheitsgefährlich. Dennoch gibt es viele Allergiker oder Konsumenten, die verschiedene Diäten einhalten müssen und daher auf die vollständige Angabe der Inhaltsstoffe angewiesen sind. Auch sollten die Konsumenten davon in Kenntnis gesetzt werden, ob es sich um Produkte handelt, die von Tieren stammen, die mit GVO-veränderten Futtermitteln ernährt wurden. Bis dato liegen keine verlässlichen (Langzeit-)Studien vor, welche eine unbedenkliche Auswirkung auf den menschlichen Körper bzw. Gesundheit bescheinigen.

Fünf-Parteien-Initiative bezüglich Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Informationen über Lebensmittel, deren Produktionsweise und Beschaffenheit sowie deren Nähr- und Gesundheitswerte sind in den letzten Jahren gestiegen, heißt es in einem Fünf-Parteien-Entschließungsantrag (839/A[E]). Diesem Informationswunsch werde die gültige Lebensmittelkennzeichnung nach Ansicht der Antragsteller aber nicht immer gerecht, zumal die meisten Kennzeichnungsvorschriften nur für verpackte Waren gelten.

Aus diesem Grund haben die Mandatare einen umfassenden Forderungskatalog an die Bundesregierung ausgearbeitet, der folgende Punkte umfasst: eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebots für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Schulküchen), welche Speisen verabreichen und verkaufen, über die Herkunft und Produktionsweise (z.B. Haltungsform der Legehennen) der wertbestimmenden Lebensmittel (insbesondere Fleisch, Milch und Eier); klare Regelungen betreffend Gütezeichen; eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist; die Überarbeitung des österreichischen Lebensmittelbuchs (Codex Alimentarius Austriacus), um klare Beurteilungskriterien für Imitatprodukte zu erhalten; die verstärkte Durchführung von Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht der einzelnen Bundesländer sowie die klare Kennzeichnung aller Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen.

Außerdem sollten sich die zuständigen Minister auf EU-Ebene im Rahmen der derzeit verhandelten "Verbraucherinformations-VO" dafür einsetzen, dass - zumindest bei unverarbeiteten Produkten - die Herkunft verpflichtend anzugeben ist. Wichtig wäre auch die Neugestaltung der Risikobewertung von GVOs durch die Europäische Lebensmittelagentur (EFSA) sowie EU-Maßnahmen, damit Lebensmittelimitate oder "Schummelprodukte" besser von Konsumentinnen und Konsumenten erkannt werden. (Schluss)


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