Parlamentskorrespondenz Nr. 1010 vom 23.11.2009

Vorlagen: Wirtschaft

Energie-Control Kommission wird Aufsicht des Ressorts unterstellt

Die Bundesregierung will durch eine Änderung des Energie-Regulierungsbehördengesetzes (474 d.B.)das Recht des Wirtschaftsministers im Gesetz verankern, sich "als Aufsichtsbehörde über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Energie-Control Kommission" zu unterrichten. Derzeit unterliegt die Energie-Control Kommission - eine weisungsfreie Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag - keiner Aufsicht. Gemäß Erläuterungen ist eine Abberufung der Kommission von Gesetzes wegen auch in Zukunft ausgeschlossen.

Übertragene Aufgaben der Kammern: Minister sichert Weisungsrecht 

Änderungen in der Gewerbeordnung, im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (475 d.B.) sollen das durch die Verfassung gebotene Weisungsrecht des Wirtschaftsministers gegenüber Selbstverwaltungskörpern (Wirtschaftskammer Österreich, Kammer der Wirtschaftstreuhänder) in übertragenen Wirkungsbereichen sichern. Konkret geht es um Verwaltungsaufgaben im Bereich der Gewerbeordnung, der Wirtschaftstreuhandberufe und bei der Abschlussprüfungs-Qualitätssicherung. (Schluss)


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