Parlamentskorrespondenz Nr. 1054 vom 30.11.2009

Sportausschuss macht Anti-Doping-Novelle einstimmig plenumsreif

Parteien sprechen von effektivem Kampf gegen Doping

Wien (PK) – Der Sportausschuss legte im Zusammenhang mit dem Initiativantrag von SPÖ und ÖVP (bei Arzneimittelspezialitäten, die verbotene Wirkstoffe enthalten, ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Arzneimittels bei Dopingkontrollen zu positiven Ergebnissen führen kann) einen umfangreichen Abänderungsantrag vor. Die Novelle zum Anti-Doping-Bundesgesetz wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen. Die Fraktionen lobten die Gesetzesänderung, sprachen vom "fortschrittlichsten Gesetz Europas" und davon, dass nun ein effektiver Kampf gegen Doping geführt werden könne. Heute geäußerte Formulierungswünsche und Präzisierungen wollen die Fraktionen bis zur nächsten Nationalratssitzung klären.

Die im Abänderungsantrag niedergeschriebene Änderung des Anti-Doping-Bundesgesetzes und des Arzneimittelgesetzes beinhaltet u.a. den lebenslänglichen Ausschluss wegen Dopingvergehens gesperrter erwachsener Sportler und Betreuungspersonen von der Bundessportförderung, die Rückzahlung der an gedopten Sportlern ausgezahlten Bundessportförderungsmittel, die Anbringung des Vermerks "Leistungssportler/in" auf der E-Card zur verbesserten Aufklärung über Arzneimittel mit auf der Verbotslisten befindlichen Wirkstoffen durch den behandelnden Arzt, die Entlastung der Bundessportfachverbände von der Hereinbringung der Kosten des Dopingkontrollverfahrens bei wegen Dopingvergehens bestraften Sportlern durch die NADA, die Verkürzung der Frist (5 Kalendertage) für den Antrag auf Analyse der B-Probe, bessere rechtliche Möglichkeiten für Maßnahmen der Zollbehörden bei der Einfuhr von Dopingmitteln und die Information der Behörden zur Verhängung von beruflichen Sanktionen, wenn etwa (Zahn)Ärzte, Apotheker und Inhaber von Fitnessstudios an Dopingvergehen mitgewirkt haben.

In der Debatte ersuchte F-Abgeordneter Herbert Kickl, die Manager den Betreuungspersonen zuzurechnen und auch die Ethik-Kommission der Verschwiegenheitspflicht zu unterstellen, B-Abgeordneter Kurt List hielt es für angebracht, den Begriff "fachlich geeignete Personen" klar zu definieren, G-Abgeordneter Dieter Brosz hätte gerne Veränderungen im Rahmen der Prävention, beim Zeitpunkt des Dopingvergehens und beim Mannschaftstraining. S-Abgeordneter Peter Wittmann warf ein, die Definition der Betreuungspersonen beinhalte eine demonstrative und keine taxative Aufzählung, zudem sei eine Einbeziehung der Manager schwer zu handeln, weil das Gesetz keine privatrechtlichen Verträge umfasse. Ob man eine Art "tätige Reue" einführt, hielt Wittmann für überlegenswert. S-Abgeordneter Hermann Krist sprach von einem effektiven Kampf gegen Doping und wies darauf hin, dass Deutschland aufmerksam die Arbeit Österreichs verfolge, weil es über alle Parteigrenzen hinweg Konsens gebe. V-Abgeordneter Peter Haubner unterstrich gleichfalls den Konsens der Parteien und will manche Formulierungen bis zur zweiten Lesung im Nationalrat gemeinsam verändern. Mit diesem Gesetz werden die sport- und die strafrechtliche Seite geregelt; die strafrechtlichen Bestimmungen wurden aus dem Arzneimittelgesetz herausgenommen und in das Anti-Doping-Gesetz eingefügt, merkte S-Abgeordneter Johann Maier an.

Ausschussobmann Peter Westenthaler  meinte, diese Vorlage, die einstimmig verabschiedet wird, sollte man unter den vorderen Tagesordnungspunkten der Nationalratssitzung behandeln.

Bundesminister Norbert Darabos erklärte zu der Frage von Brosz, gedopte Sportler sollen keine Vorträge in Schulen halten, dann dürften ehemalige Drogenabhängige auch keine halten. Die in der Debatte angesprochenen 85 € für Anträge auf medizinische Ausnahmegenehmigung werde man anders formulieren, auch werde man – einer Befürchtung von F-Abgeordnetem Martin Graf folgend – über eine etwaige Verfassungswidrigkeit sprechen. Im Zusammenhang mit dem Wettskandal (Frage des F-Abgeordneten Herbert Kickl) meinte der Ressortleiter, am Zug seien die Bundesliga und der ÖFB, unter den Tisch könne man dies nicht kehren, aber derzeit sei eine Verbindung zu Österreich nicht erkennbar, unterstrich Darabos. (Schluss)