Parlamentskorrespondenz Nr. 53 vom 29.01.2010

Nationalrat debattiert Petitionen und Bürgerinitiativen

Von Asylwerberzentrum bis Pensionskassen

Wien (PK) – Die direkte Demokratie stand nach der Präsentation der neuen Wissenschaftsministerin im Mittelpunkt der Debatte: Auf der Tagesordnung stand ein Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über 24 Petitionen und 12 Bürgerinitiativen.

Abgeordnete Susanne WINTER (F) kündigte einleitend an, dass die FPÖ dem Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen nicht zustimmen werde. Als Grund dafür führte sie an, dass in diesem Ausschuss dem Willen des Volkes sicherlich nicht entsprochen werde. Von den 24 Petitionen, die in dem Konvolut zusammengefasst sind, wurden nämlich alle – bis auf vier – zur Kenntnis genommen, hob Winter hervor. Den Wünschen und Begehrlichkeiten der Bevölkerung wurde somit ein "Begräbnis erster Klasse" verpasst. Und bei den Bürgerinitiativen schaue es leider nur ein wenig besser aus.

In einer tatsächlichen Berichtigung stellte Abgeordneter Wolfgang GROßRUCK (V) gegenüber seiner Vorrednerin fest, dass Demokratie nicht mit "Volkswille", sondern mit "das Volk herrscht" übersetzt werden müsse.

Abgeordnete Rosa LOHFEYER (S) unterstrich, dass man sehr wohl bestrebt sei, den Stellenwert des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen weiter aufzuwerten. Im Gegensatz zu Abgeordneter Winter glaube sie doch, dass man diesbezüglich in eine positive Richtung gehe. Es würden nämlich nicht nur die Abstände zwischen den Sitzungen verkürzt, sondern auch Ideen für eine aktive Belebung des Ausschusses erörtert. Befürwortet würde z.B. eine Kontaktnahme mit der Volksanwaltschaft mit dem Ziel einer besseren Vernetzung und eines intensiveren Informationsaustausches zwischen den beiden Institutionen. Angedacht sei auch eine Exkursion in den deutschen Bundestag. Außerdem habe in der letzten Sitzung ein breit angelegtes Hearing stattgefunden, bei dem es um die Themen Schülermitbestimmung und mehr Demokratie in den Schulen gegangen ist.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) erinnerte seine Vorrednerin daran, dass die Kenntnisnahme eines Großteils der Petitionen und Bürgerinitiativen nur bedeute, dass die Anliegen der Bürger und Bürgerinnen "schubladisiert" werden; es interessiere sich in Wahrheit niemand dafür. Im konkreten ging Höbart auf zwei Petitionen ein, die von ihm selbst eingebracht wurden. Bei der einen geht es um die aus seiner Sicht äußerst sinnvolle Forderung nach einer Verlängerung der U6 nach Mödling, bei der anderen um die Untertunnelung der Wiener Außenring-Autobahn im Bereich Brunn am Gebirge bis Sparbach.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) erachtete die Petitionen und Bürgerinitiativen für ein wichtiges Instrument der direkten Demokratie, weil dadurch die Bürger und Bürgerinnen ihre Anliegen unmittelbar bei den Abgeordneten vorbringen können. Aus thematischer Sicht handle es sich aber oft um sehr regionalspezifische Themen, die nicht auf Bundesebene abgehandelt werden können. Höllerer war überzeugt davon, dass der Ausschuss mittlerweile eine Aufwertung erfahren habe, die Möglichkeiten der Geschäftsordnung würden ausgeschöpft. Als Beispiel führte die Rednerin die Abhaltung eines Hearings zum Thema Schulpartnerschaft und Mitbestimmung in der letzten Sitzung an.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) ging in ihrer Wortmeldung vor allem auf die von ihr selbst eingebrachte Petition zum Thema "Neues Geld" ein. Komplementärwährungen können ihrer Ansicht nach zur wirtschaftlichen Entwicklung und Stabilisierung der Regionen beitragen und stellen zudem nicht nur in Krisenzeiten Sicherungssysteme dar, argumentierte sie. Positive Effekte seien die Stärkung sozialer Strukturen, der Wertschöpfung und der Kaufkraft in der Region. Umso bedauerlicher sei daher, dass diese Petition nur zur Kenntnis genommen worden sei.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) bedauerte, dass den BürgerInnen noch viel zu wenig bekannt sei, dass sie mittels Petitionen und Bürgerinitiativen ihre Anliegen direkt ins Parlament einbringen können. Auch wenn bereits kleine Schritte gesetzt wurden, um den Ausschuss zu verbessern, brauche es eine grundlegende Reform, forderte Pirklhuber. So könnte er sich etwa die regelmäßige Durchführung von Hearings vorstellen, aber auch die verbindliche Weiterleitung der Forderungen der Bevölkerung an die jeweiligen Ausschüsse. Schließlich wies der G-Mandatar noch darauf hin, zu welchen Themen die meisten Petitionen eingebracht werden: öffentlicher Verkehr, Gesundheit, Gentechnikfreiheit und neue Technologien (z.B. Handymasten).

Abgeordneter Harald JANNACH (F) sprach von einer echten Missachtung der Bürgeranliegen, da kein einziges Regierungsmitglied die Diskussion mitverfolge. Im besonderen sprach er die Petition der Milchbauern an, die im letzten Jahr einen Einkommensverlust von 50 % erlitten haben. Kritik übte er in diesem Zusammenhang vor allem daran, dass die Vertreter der IG Milch nicht einmal in den Ausschuss geladen wurden.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) wies eingangs darauf hin, dass in den letzten sechs Ausschusssitzungen insgesamt 42 Petitionen und 18 Bürgerinitiativen behandelt wurden. Leider wurden davon nur acht Petitionen und sieben Bürgerinitiativen den entsprechenden Ausschüssen zugewiesen. Diese Quote sei lächerlich, denn die Politiker hätten ihrer Ansicht nach "die verdammte Pflicht", all diese Anliegen ernsthaft zu behandeln. Ein Kritikpunkt von Haubner war auch, dass einzelne Stellungnahmen der Ministerien viel zu lange dauern. Positiv bewertete sie hingegen die Abhaltung eines Hearings im letzten Ausschuss, wodurch demokratiepolitisches Neuland betreten wurde. Schließlich brachte sie einen Entschließungsantrag betreffend die Erhöhung der Mitfinanzierung des Notrufs "147 Rat auf Draht" um 50 % ein.

Auch Abgeordneter Gerhard KURZMANN (F) sah Reformbedarf hinsichtlich der Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Am Beispiel der Petition bezüglich der Erhaltung der Gesäusebahn wolle er aufzeigen, wie sorglos oft mit den Interessen der Bevölkerung umgegangen werde. Obwohl sich nicht nur die Bevölkerung, sondern auch der gesamte steirische Landtag gegen die Einstellung des Personenverkehrs auf dieser Strecke ausgesprochen haben, habe die Regierung die Verschlechterung des öffentlichen Verkehrs in der Obersteiermark einfach nur zur Kenntnis genommen.

Jedes Mitglied im Petitionsausschuss habe die Aufgabe, die jeweilig angesprochenen Themen aufzugreifen und in seine parlamentarische Arbeit einfließen zu lassen, meinte Abgeordneter Hannes WENINGER (S). Sodann ging er auf einige Petitionen aus dem niederösterreichischen Industrieviertel ein, z.B. die Schaffung von neuen Asyl-Erstaufnahmezentren, um Traiskirchen zu entlasten.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) kritisierte nachdrücklich, dass über 90 % der eingebrachten Petitionen nicht im Sinne der Antragsteller erledigt werden. Dies sei seiner Ansicht nach eine Verhöhnung des Bürgers. Er hoffe, dass der Ausschuss in Zukunft mehr zustande bringt.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) ging auf ihre eigene Petition betreffend "Behindertes Kind - ein Schadensfall?" ein. Anlass dafür waren zwei Urteile des Obersten Gerichtshofs, wonach Eltern von behinderten Kindern Unterhaltszahlungen zugesprochen wurden. Diese Entscheidung hatte aber Auswirkungen auf die Pränataldiagnostik, zeigte Franz auf, mittlerweile raten viele Ärzte schon beim geringsten Verdacht auf eine mögliche Behinderung zu einer Abtreibung. Da es derzeit eine unbefriedigende Situation hinsichtlich der Gewährung von Schadenersatz gebe, sei es schade, dass die Petition zunächst nur zur Kenntnis genommen wurde. Allerdings habe sich das Justizministerium dieser Sache angenommen und die Diskussion werde somit fortgesetzt.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) zeigte sich froh darüber, dass es gelungen sei, die Arbeit des Petitionsausschusses ein wenig aufzuwerten. Dennoch sei es sehr bedauerlich, dass heute nun sehr viele gute Ideen von Bürgern und Bürgerinnen zur Kenntnis genommen, also "schubladisiert" werden. Sodann widmete sich Vock einigen konkreten Petitionen zum Thema öffentlicher Verkehr, für die sich das BMVIT jedoch nicht zuständig fühle. Er frage sich, welche Aufgaben dieses Ministerium hat, wenn es sich für den Ausbau der Infrastruktur nicht zuständig erklärt.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) beklagte, dass man ihrer Meinung nach Petitionen und Bürgerinitiativen nicht ernst nimmt und diese "schubladisiert". Sie plädierte dafür, diese Instrumente der direkten Demokratie an die entsprechenden Fachausschüsse weiterzuleiten, denn schließlich verleihen in diesen Initiativen engagierte BürgerInnen ihren Sorgen Ausdruck. Die Grün-Abgeordnete sprach sich dezidiert für eine Änderung der Arbeitsweise des Petitionsausschusses aus, etwa durch die Weiterentwicklung der Hearings sowie durch die Zulassung der Öffentlichkeit. Abschließend forderte sie eine Änderung des §278 StGB, den sogenannten Anti-Mafia-Paragraphen, um ihn NGO-freundlicher zu gestalten.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) konzentrierte sich in seiner Rede auf die Diskussion um ein weiteres Erstaufnahmezentrum für Asylsuchende und ortete ein "Asylchaos" in Österreich. Man könnte sich die Diskussion ersparen, sagte er, wenn die Innenministerin die Dublin-Abkommen umsetzen würde, denn danach wäre Österreich, seit es keine EU-Außengrenzen mehr hat, nicht mehr für die Asylerstaufnahme zuständig. Er brachte daher zwei Entschließungsanträge ein, in denen sich das BZÖ einerseits gegen die Errichtung eines Asylerstaufnahmezentrums in Eberau ausspricht, andererseits grundsätzlich gegen ein weiteres Erstaufnahmezentrum auftritt.

Abgeordneter Gerhard STEIER (S) kritisierte scharf die Vorgangsweise der Innenministerin in der Causa Eberau. Sie sei dort nicht nur undemokratisch vorgegangen sondern wie ein "Politrambo" ohne jegliche Kommunikation. Die SPÖ halte ein weiteres Erstaufnahmezentrum für unnötig, stellte Steier fest, denn wenn alle Bundesländer ihre Quoten erfüllten, brauche man kein zusätzliches mehr. Er, Steier, verstehe die Ängste der burgenländischen Bevölkerung, und die Ministerin habe mit ihrer Vorgangsweise auch das Vertrauen des Burgenlands verspielt. Steier wollte dem kommenden Misstrauensantrag gegen die Ministerin aus Gründen der Koalition nicht zustimmen, er werde aber den Saal verlassen, kündigte er an.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) unterstrich, es mache sich bezahlt, sich für Bürgerinitiativen und Petitionen zu engagieren. Als Beispiel nannte sie die Bürgerinitiative zu den Pensionskassen, die ihr Ziel erreicht hat. Mit der Reform der Pensionskassen werde sich auch eine weitere Petition beschäftigen, bemerkte Aubauer, denn die Frage bedürfe einer raschen Lösung noch im Jahr 2010. (Siehe dazu PK Nr. 54 /2010!)

Abgeordneter Martin STRUTZ (o.F.) warf den Koalitionsparteien vor, den Initiativen engagierter BürgerInnen mit ihren berechtigten Anliegen ein Begräbnis erster Klasse zu bereiten. Der ÖVP hielt er darüber hinaus entgegen, Repressalien gegenüber InitiatorInnen anzuwenden. Wie einige VorrednerInnen auch, plädierte er für eine Reform der Ausschussarbeit und trat dafür ein, die Petitionen und Bürgerinitiativen zwingend an die Fachausschüsse weiterzuleiten.

Abgeordnete Alev KORUN (G) befasste sich mit den beiden BZÖ-Entschließungsanträgen und kündigte an, diesen nicht zuzustimmen. Die Begründung in beiden Anträgen ist laut Korun "skandalös und menschenrechtswidrig", denn es könne nicht angehen, die Zahl der AsylwerberInnen zu drosseln, koste es, was es wolle. Das entspreche in keinem Fall der Menschenrechtskonvention.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) verteidigte die Vorgangsweise der SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten. Es gebe gute Gründe dafür, manche Petitionen und Bürgerinitiativen nur zu Kenntnis zu nehmen, sagte sie. So werde beispielsweise demnächst ohnehin über die Marktordnung für Milchbauern diskutiert. Sie warnte auch davor, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, dass Petitionen und Bürgerinitiativen nichts nützen. Dennoch zeigte sie sich offen für eine Verbesserung der Arbeitsweise des Ausschusses. Königsberger-Ludwig wandte sich dann der Petition Nr. 20 zu, in der es um das behinderte Kind als "Schadensfall" geht. Darüber werde es ein Gespräch im Justizministerium geben, worüber sie sehr froh sei. Ein Kind dürfe niemals als Schadensfall gesehen werden, betonte die S-Abgeordnete und regte an, neben Änderungen in der zivilrechtlichen Judikatur auch sozialrechtliche Verbesserungen zu überlegen.

Abgeordnete Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER (V) bezog sich auf das Hearing zu den beiden Bürgerinitiativen, die sich mit der Ausweitung der Schuldemokratie befassen. Schuldemokratie und demokratische Bildung hängen zusammen, sagte Cortolezis-Schlager, die einige Anliegen aus den Initiativen unterstützt. Das betrifft einerseits die Briefwahl und andererseits eine verstärkte, altersadäquate Verankerung der Schülervertretung im Lehrplan. Sie konnte sich auch eine verstärkte altersadäquate Mitgestaltung als Unterrichtsprinzip von der Grundschule aufwärts vorstellen.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) zeigte sich ebenfalls vom Hearing zur Schuldemokratie angetan, weil dies einen wichtigen Schritt darstelle, den Ausschuss zu öffnen. Er wehrte sich gegen Vorwürfe, Initiativen engagierter BürgerInnen würden nicht entsprechend behandelt. So habe man beispielsweise das Anliegen des Vereins "147-Rat auf Draht" in vier Sitzungen behandelt und mit den zuständigen Ministerien die Finanzierung sichergestellt.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) beschäftigte sich mit der Petition hinsichtlich der Belastungen durch den Bahnverkehr im Wipptal. Hier gehe es um einen Lückenschluss und deshalb sei das Anliegen dem Verkehrsausschuss zugewiesen worden.

Abgeordneter Dietmar KECK (S) kam auf den §278 StGB, den Anti-Mafia-Paragraphen, zu sprechen und kritisierte dessen falsche Anwendung. Er zeigte sich zufrieden, dass das Justizministerium an einer Novelle arbeitet. Deshalb habe man die Petition auch zur Kenntnis genommen. Auf keinen Fall dürften Tierschützer als Terrororganisation betrachtet werden, hielt er fest.

Abgeordneter Jochen PACK (V) meinte, eine Bürgerinitiative zur Kenntnis zur nehmen, heiße nicht, dass man sie abwürge. Über jedes Anliegen werde im Petitionsausschuss diskutiert und es würden auch Informationen aus den Ministerien eingeholt. Auf Basis dieser Unterlagen würde dann entschieden, bemerkte Pack.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) kritisierte scharf die Vorgangsweise der SPÖ hinsichtlich eines neuen Erstaufnahmezentrums für Asylsuchende und warf ihr Unglaubwürdigkeit vor. Einerseits habe Abgeordneter Pendl (S), eine Petition für die Errichtung eines solchen Zentrums im Süden Österreichs unterschrieben, andererseits habe Abgeordneter Steier, ebenfalls von der SPÖ, von einem Skandal im Hinblick auf Eberau gesprochen. Scheibner selbst sprach sich grundsätzlich gegen ein neues Zentrum aus. Man könnte dem Asylantenstrom insofern ein Ende setzen, meinte er, indem man jene, die ohne Grund einen Asylantrag stellen, so rasch wie möglich des Landes verweist. Dann brauche man überhaupt kein weiteres Erstaufnahmezentrum mehr. Scheibner sparte auch nicht mit Kritik an der Innenministerin hinsichtlich ihrer Vorgangsweise in Eberau. Wie hier mit dem Willen der Bevölkerung umgegangen worden sei, spotte jeder Beschreibung, stellte er fest.

Abgeordneter Otto PENDL (S) erinnerte an die Fremdenrechtsnovelle und an die Errichtung des Aslygerichtshofs. In einem Erstaufnahmezentrum würden Asylanträge geprüft und die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrage dort 37 Tage, erläuterte Pendl.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) sprach von einer "skurrilen Genesis" des Asylerstaufnahmezentrums. Er erinnerte daran, dass die SPÖ gegen einen Standort in Eisenkappel in Kärnten gewesen sei, weil man das dortige Kurzentrum nicht stören wollte. In Eberau liege durch die Vorgangsweise der Innenministerin und des Bürgermeisters ein klassischer Fall eines Verwaltungsmissstands vor, meinte Stadler, der sich am Rand eines Amtsmissbrauchs befinde. So könne man weder mit der Bevölkerung noch mit der Rechtsordnung umgehen, kritisierte er und schloss, dass die Innenministerin nicht mehr tragbar sei.

Der Sammelbericht des Petitionsausschusses fand schließlich mehrheitliche Zustimmung.

Mehrheitlich abgelehnt wurden jedoch der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haubner zur Aufstockung der Förderung für den Verein "Rat auf Draht" sowie die beiden Entschließungsanträge des Abgeordneten Grosz, in denen sich das BZÖ gegen den Standort Eberau für ein Asylerstaufnahmezentrum und allgemein gegen ein weiteres derartiges Zentrum ausspricht. (Schluss Petitionen/Forts. NR)