Parlamentskorrespondenz Nr. 57 vom 29.01.2010

Erleichterungen bei der Briefwahl, Sanierung jüdischer Friedhöfe

Nationalrat befasst sich mit Vorlagen des Verfassungsausschusses

Wien (PK) – Bei der Briefwahl wird es Erleichterungen geben. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss fasste heute der Nationalrat. Auf der Tagesordnung stand das Wahlrechtsänderungsgesetz in Form eines Antrags der Koalitionsfraktionen, das gemeinsam mit einem F-Antrag zur Europawahlordnung und einem F-Antrag zum Volksabstimmungsgesetz diskutiert wurde.

Abgeordneter Harald STEFAN (F) registrierte zahlreiche Verbesserungen im vorliegenden Wahlrechtsänderungsgesetz, bemängelte aber das Fehlen von Änderungen, die das Prinzip des Wahlgeheimnisses bei der Briefwahl gewährleisten können und einen Riegel gegen "Wahlschummeleien" vorschieben. Ein Abänderungsantrag der FPÖ sieht vor, zu gewährleisten, dass Briefwahlstimmen nur bis zum Schließen der Wahllokale angenommen werden können. Schließlich drängte der Redner darauf, gesamtändernde Verfassungsänderungen infolge von Staatsverträgen verbindlich einer Volksabstimmung zu unterwerfen.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) verteidigte die Briefwahl als eine zeitgemäße Erleichterung für die Wähler gegen die Kritik der Freiheitlichen. Es gebe gute Gründe dafür, Stimmen, die per Brief abgegeben werden, auch noch nach dem Schließen der Wahllokale zu akzeptieren, weil dies einen Wahlzeitpunkt gewährleiste, der es den Wählern erlaube, auch auf Ereignisse knapp vor dem Wahltermin noch reagieren zu können.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) bekannte sich zu den sinnvollen Änderungen im Wahlrecht und begrüßte insbesondere die getroffenen Vorkehrungen im Sinne des Wahlgeheimnisses bei der Briefwahl. Auch Scheibner hielt es für problematisch, die Abgabe einer Briefwahlstimme zeitlich vorzuverlegen. Besser überprüfen will der Redner die Einhaltung der Wahlgrundsätze bei Stimmabgaben in Pflege- und Altenheimen.

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass sich die ÖVP bei der Einführung der Briefwahl durchgesetzt hat und begrüßte auch die vorliegenden Verbesserungen. Die Forderung nach Änderung der Frist für die Abgabe einer brieflichen Stimme würde Wähler vom Wahlrecht ausschließen. Eine Gesamtänderung der Verfassung werde obligat einer Volksabstimmung unterzogen, dieser Grundsatz werde durch den Antrag der Freiheitlichen nicht verbessert, dieser sei daher abzulehnen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Probleme sah die Rednerin bezüglich der Namensregelung für homosexuelle Lebenspartner, die es ihnen verwehre, einen Bindestrich zwischen ihre Nachnamen zu setzen, was einem Zwangsouting solcher Beziehungen gleichkomme.

Abgeordneter Maximilian LINDER (o.F.) betonte die Bedeutung des Wahlrechts und plädierte dafür, durch Vereinfachung der Wahlen etwas gegen die Wahlmüdigkeit zu unternehmen. Bei der Briefwahl sah der Redner aber viele Missbrauchsmöglichkeiten, etwa in Pflegeheimen. Man sollte daher mit weiteren Erleichterungen vorsichtig sein und stattdessen mit strengen Regelungen vorgehen. Briefwahlabos lehnte der Redner ab, weil sei schwer zu kontrollieren seien.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) hielt die Verbesserungen und Erleichterungen durch die vorliegenden Änderungen für begrüßenswert. Kräuter riet aber zugleich zur Wachsamkeit gegenüber Missbrauchsmöglichkeiten und sah darin eine Aufgabe für den Verfassungsausschuss.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) konnte keine schlüssigen Argumente gegen die Briefwahl erkennen und wies die Behauptung zurück, bei der Briefwahl wäre das Wahlgeheimnis nicht gewährleistet; Probleme registrierte der Redner eher bei der Stimmabgabe bei "fliegenden" Wahlkommissionen. Die bürgerfreundliche Gestaltung der Briefwahl sei sehr zu begrüßen, sagte der Redner und brachte dazu einen Abänderungsantrag mit formalen Korrekturen ein.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) bekannte sich dazu, Missstände bei der Handhabung des Briefwahlrechts in manchen Einrichtungen abzustellen, gab aber ein grundsätzliches Bekenntnis zur Briefwahl ab.

Abgeordneter Johann SINGER (V) begrüßte die Erleichterungen und Verbesserungen im Wahlrecht und hob dabei den Wegfall bestimmter Angaben hervor, weil dies die Fehlerquote senke. Positiv sah er die neue Möglichkeit, sich auch dann an Volksbegehren zu beteiligen, wenn man nicht im Stande sei, die Eintragungslokale aufzusuchen.

Abgeordnete Sonja STEßL-MÜHLBACHER (S) hielt gegenüber der FPÖ fest, eine Gesamtänderung der Bundesverfassung sei in jedem Fall nur durch ein Verfassungsgesetz möglich, dürfe aber nicht durch einen Staatsvertrag erfolgen. Der diesbezügliche FPÖ-Antrag sei daher als gegenstandslos abzulehnen.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) begrüßte die Änderungen und Verbesserungen des Wahlrechts im Interesse der Senioren und appellierte an die Abgeordneten, den Vorteil für die Menschen zu erkennen und Erleichterungen zuzustimmen.

Der Antrag für ein Wahlrechtsänderungsgesetz passierte den Nationalrat in der Fassung des eingebrachten V-S-Abänderungsantrags mit Mehrheit.

Weitere Ausschussberichte über die Ablehnung von FPÖ-Anträgen passierten das Plenum mit Mehrheit.

Jüdische Friedhöfe werden saniert

Zwei Anträge zum Thema Pflege jüdischer Friedhöfe standen auf der Tagesordnung, einer von den Grünen und ein weiterer Antrag vom BZÖ.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erinnerte an den teilweise katastrophalen Zustand vieler jüdischer Friedhöfe in Österreich und machte auf die internationale Verpflichtung Österreichs aufmerksam, die Friedhöfe zu restaurieren und zu erhalten. Den Vorschlag des Verfassungsausschusses hielt der Redner für richtig, bei der Lösung der finanziellen Probleme für die Gemeinden aber nicht für weitreichend genug. Die Grünen werden der Entschließung zustimmen, sagte Steinhauser, warb aber zugleich für seinen Antrag, der eine Lösung der finanziellen Probleme enthält.

Abgeordnete Angela LUEGER (S) bezifferte die Zahl der jüdischen Friedhöfe in Österreich mit 63. Die Pflege sei nicht gewährleistet, weil viele Nachkommen den Holocaust nicht überlebt haben. Kompetenzstreitigkeiten bei der Pflege der Friedhöfe wurden durch eine Einigung zwischen dem Bund, Wien, Niederösterreich und der IKG über die Einrichtung eines Fonds überwunden, zeigte sich die Rednerin optimistisch. Wien sei sich seiner diesbezüglichen Verpflichtungen bewusst und unterstütze die jüdischen Gemeinden bei der Sanierung und Pflege der Friedhöfe finanziell und sachlich, erinnerte die Rednerin. 

Abgeordneter Wilhelm MOLTERER (V) unterstrich die Bedeutung des Washingtoner Übereinkommens zur Restitutionsfrage. Die nunmehr erzielte Einigung sei sinnvoll und überdies stimme ihr die Israelitische Kultusgemeinde zu. Den finanziellen Beitrag der Stadt Wien bezeichnete Molterer als steigerbar. Reales Handeln, nicht Kompetenzstreitigkeiten, hätten in der Frage der Sanierung der jüdischen Friedhöfe zu einer Lösung geführt, die der historischen Verantwortung Österreichs gerecht werde, sagte Molterer.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F)  machte auf die Interpretationsspielräume des Washingtoner Übereinkommens aufmerksam, die es Landeshauptleuten immer wieder möglich gemacht haben, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Es wäre nicht in Ordnung, würde mit Rücksicht auf den Wiener Bürgermeister eine Regelung für die Gräberpflege erlassen, die Wien aus seiner Verantwortung entlasse.

Abgeordneter Peter WESTENTHALER (B) widersprach seinem Vorredner und bestand auf der historischen Verantwortung gegenüber der jüdischen Glaubensgemeinschaft. Daher begrüßte er die Vereinbarung zwischen dem Bund, der IKG und den Ländern Wien und Niederösterreich. Der Wiener Betrag von 500.000 Euro sei aber verbesserungswürdig, meinte auch Abgeordneter Westenthaler. Grabschändungen sollten schärfer bestraft werden, aber ohne zwischen einzelnen Konfessionen zu unterscheiden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER berichtete von der Verhandlungsrunde, die sich mit dem Thema befasst habe und meinte, die gefundene Lösung stoße auf die Zufriedenheit aller, insbesondere der IKG. Man wolle die Problematik rasch in Angriff nehmen, erste Schritte seien schon gesetzt, erklärte der Redner, der sodann auf konkrete Details einging.

Abgeordneter Harald WALSER (G) erklärte, seine Fraktion werde der Vorlage natürlich auch zustimmen, da es sich um eine Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand handle. Doch dürfe man es bei der Instandsetzung nicht bewenden, man müsse sich auch die Instandhaltung angelegen sein lassen. So gesehen sei die heutige Vorlage ein erster Schritt, weitere müssten folgen.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) sagte, es sei die gemeinsame Aufgabe, das umzusetzen, was man hier beschließe. Dies umso mehr, als diese Vorhaben schon längst hätten erfüllt werden müssen.

Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) sprach sich für die Annahme der Vorlage aus, kritisierte aber gleichzeitig die Säumigkeit des Landes Wien in dieser Angelegenheit. Dessen Untätigkeit sei dafür verantwortlich, dass man neun Jahre lang jüdische Friedhöfe weiter verfallen ließ. Genau auf diesen Umstand müsse hingewiesen werden.

Die Vorlagen wurden mehrheitlich bzw. einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss Verfassung/Forts. NR)