Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 01.04.2010

Vorlagen: Konsumentenschutz

Grüne wollen schnelleren Wechsel der Bankverbindung

Abgeordnete Birgit Schatz (G) verweist auf eine Studie der Arbeiterkammer, aus der hervorgeht, dass ein Kontowechsel in Österreich noch immer sehr langwierig ist, und fordert in einem Entschließungsantrag (1025/A(E)) eine entsprechende Evaluation darüber, ob die Empfehlungen der österreichischen Kreditinstitute zur Erleichterung und Beschleunigung des Bankenwechsels ausreichend sind oder ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf.

Grüne fordern erweiterte Rücktrittsfristen bei "Gratisangeboten"

Abgeordnete Birgit Schatz (G) warnt vor vermeintlichen "Gratisangeboten" im Internet undschlägt in einer Initiative (1029/A(E)) eine Verschiebung des Fristbeginns für den Rücktritt vor. Demnach sollte die dreimonatige Rücktrittsrist aufgrund von Verletzungen der Informationspflicht bei Fernabsatz erst ab Rechnungserhalt beginnen.

Grüne für bessere Information bei pauschalierten Breitbandangeboten

In einem weiteren Entschließungsantrag (1035/A(E)) macht Abgeordnete Birgit Schatz (G) auf die hohen Mehrkosten aufmerksam, die dadurch entstehen, dass Internet-Kunden ihre monatlichen Datenpauschale überschreiten. Sie fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für die Internet-Anbieter, ihre Kunden unmittelbar vor Ausschöpfen der pauschalierten Datenmenge zu informieren.

Grüne gegen "Endlosbindungen"

Abgeordnete Birgit Schatz (G) kritisiert lange vertragliche Bindungsfristen insbesondere bei Mobilfunkbetreibern und fordert in einem Entschließungsantrag (1036/A(E)) eine Beschränkung der vertraglichen Bindungsfristen auf längstens 18 Monate bei Verbraucherverträgen.

BZÖ für Schutz bei Vertragsanbahnung durch Telefonkeiler

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) greift Beschwerden über lästige Werbeanrufe auf, bei denen ahnungslose KonsumentInnen zum Vertragsabschluss über Glücksspieltippgemeinschaften und gleichzeitiger Preisgabe ihrer Bankdaten aufgefordert werden. Er fordert in einer Initiative (1052/A(E)) gesetzliche Schritte, die sicherstellen sollen, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe abgeschlossen werden, bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sind. (Schluss)


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