Parlamentskorrespondenz Nr. 403 vom 27.05.2010

Vorlagen: Inneres

Alle Schusswaffen müssen zukünftig registriert werden

In Zukunft müssen Erwerb und Besitz aller Schusswaffen registriert werden. Das sieht eine geplante Novelle zum Waffengesetz vor, die von der Innenministerin dem Parlament vorgelegt wurde (744 d.B.). Damit soll die Richtlinie 2008/51/EG umgesetzt werden, die die Mitgliedstaaten zur Einführung eines computerunterstützten Waffenregisters, in dem alle Schusswaffen zu registrieren sind, verpflichtet.

Bisher unterlagen Schusswaffen der Kategorie C (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, die nicht verboten oder Kriegsmaterial sind und auch nicht zu den Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatischen Schusswaffen gehören) der Meldepflicht. Sie müssen, wie auch die Schusswaffen der Kategorie D, bisher "sonstige Schusswaffen", (Schusswaffen mit glattem Lauf, soweit es sich nicht Waffen der anderen Kategorien handelt) mittels eines computergestützten Waffenregisters erfasst werden. Ein solches Register ist bis spätestens 31. Dezember 2014 einzuführen.

Schusswaffen der Kategorien C und D müssen laut Gesetzesentwurf binnen sechs Wochen nach ihrem Erwerb bei niedergelassenen Gewerbetreibenden, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, registriert werden. Die WaffenfachhändlerInnen erfüllen diese hoheitlichen Aufgaben auf Grund einer Ermächtigung des Innenministeriums. Die Pflicht, die Registrierung vornehmen zu lassen, trifft jene, die die Schusswaffe erwerben. Der/die WaffenfachhändlerIn erhält im Rahmen des Registrierungsvorgangs seitens der Behörde auch Auskunft darüber, ob der/die Registrierungsverpflichtete mit einem Waffenverbot belegt ist oder nicht.

Zur besseren Kontrollierbarkeit ist auch vorgesehen, dass jeder Transport von Waffen über die Staatsgrenze mindestens zwei Tage vorher der Behörde anzuzeigen ist.

Der Erwerb und der Besitz von Schusswaffen bedürfen laut vorliegender Novelle auch einer Begründung und Rechtfertigung. Als Begründung gelten etwa Schutz von Wohn- und Betriebsräumen und einer Liegenschaft, Ausübung der Jagd und des Schießsports oder Sammlungstätigkeit.

Änderungen gibt es auch in Bezug auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Aufbewahrung von Waffen. Laut geltendem Gesetz gibt es gegen BesitzerInnen von Schusswaffen der Kategorien C und D keine Handhabe, wenn diese ihre Waffen nicht entsprechend verwahren. Daher wird die sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen und Munition als eine generelle Pflicht für alle WaffenbesitzerInnen eingeführt. Geringfügige Verstöße gegen dieses Gebot sollen aber nicht sofort mit dem Entzug der Berechtigung des Waffenbesitzes sanktioniert werden.

BZÖ für Burka-Verbot

Geht es nach den Abgeordneten des BZÖ, dann soll das Tragen der Burka in Österreich in der Öffentlichkeit verboten werden. Die Abgeordneten Stefan Petzner, Peter Westenthaler, Ursula Haubner und Martina Schenk (alle B) verweisen in ihrem Entschließungsantrag (1161/A[E]) auf die entsprechenden Regelungen in Frankreich und Belgien sowie auf zustimmende Äußerungen von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek.

BZÖ verlangt vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen

Für eine vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen sprechen sich die Abgeordneten Peter Westenthaler und Gerald Grosz in einem weiteren Entschließungsantrag des BZÖ (1162/A[E]) aus. Sie argumentieren dabei mit dem besseren Schutz der Bevölkerung. Außerdem soll laut Antrag evaluiert werden, inwieweit ein Zusammenhang zwischen den fehlenden Grenzkontrollen und der Kriminalität besteht. (Schluss)