Parlamentskorrespondenz Nr. 611 vom 14.07.2010

Vorlagen: Verkehr

BZÖ-Abgeordnete: Mehr Sicherheit bei Kinderbeförderung in Omnibussen

Das BZÖ kritisiert eine nach wie vor bestehende Ausnahmeregelung im Kraftfahrgesetz für die Berechnung der Kinderanzahl, die mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr befördert werden darf. Die Zählregel von 3:2 hat zur Folge, dass in Schulbussen nicht für alle Kinder ein mit einem Gurt gesicherter Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden muss. In einem Entschließungsantrag der BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Christoph Hagen und Ursula Haubner (1245/A[E]) wird daher die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technik ersucht, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Änderung der Zählregel auf 1:1 bei der Beförderung von Kindern mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahrlinienverkehr zum Inhalt hat.

BZÖ: Verwaltungsvereinfachung bei Parkausweisen für Gehbehinderte

Weiters orten die Abgeordneten des BZÖ Sigisbert Dolinschek, Christoph Hagen und Ursula Haubner Verbesserungsbedarf bei den Bestimmungen über die Zuerkennung eines Parkausweises nach § 29b StVO, der dauerhaft gehbehinderten Personen Ausnahmeregelungen für das Parken ihrer Fahrzeuge gewährt. Die Abgeordneten kritisieren die Unübersichtlichkeit in der Regelungen der Behördenkompetenzen, was nach Auffassung der BZÖ-Abgeordneten behinderten Personen die Antragstellung erschwert. Eine unterschiedliche Spruchpraxis bei der Beurteilung einer starken Gehbehinderung führe außerdem zu Ungleichbehandlungen.

Die Abgeordneten verlangen deshalb eine einheitliche ärztliche Begutachtung und fordern in ihrem Entschließungsantrag (1246/A[E]) eine Regierungsvorlage zur Abänderung der bestehenden Rechtsvorschriften. Im Einvernehmen mit den Bundesländern soll das Bundessozialamt ermächtig werden, die ärztliche Begutachtung für die Zuerkennung der Ausweise nach § 29b StVO vorzunehmen. (Schluss)