Parlamentskorrespondenz Nr. 654 vom 02.09.2010

Vorlagen: Soziales

Servicezentrum für Künstler-Sozialversicherung wird eingerichtet

Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Einrichtung eines Servicezentrums bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Künstlerinnen und Künstler vor (876 d.B. ). Die Kunstschaffenden sollen dort besser über die für sie geltenden sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen informiert werden, um die Einhaltung von Pflichten und die Inanspruchnahme von Rechten zu erleichtern. Gleichzeitig wird KünstlerInnen in Hinkunft die Möglichkeit eingeräumt, ihre selbständige künstlerische Erwerbstätigkeit ruhend zu stellen. Damit soll ein bestehendes Hindernis für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beseitigt werden.

Begründet wird die Gesetzesvorlage mit der häufig prekären Arbeitssituation von KünstlerInnen, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist. Daraus würden mannigfache Probleme resultieren, etwa bezüglich der Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit sowie der Geltung unterschiedlicher Beitragssätze und Beitragsgrenzen, heißt es in den Erläuterungen.

Arbeitsrecht: Regierung schlägt verschiedene Adaptierungen vor

Die Koalition schlägt in Form einer Regierungsvorlage gesetzliche Adaptierungen in verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts vor (880 d.B. ). So soll künftig etwa in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben das aktive und passive Wahlalter für den Betriebsrat auf 16 Jahre gesenkt sowie das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen geändert werden, um einem internationalen Übereinkommen Rechnung zu tragen. Das Mindestalter für Beschäftigungen wird demnach von 12 auf 13 Jahre angehoben, wobei wie bisher bis zum 15. Lebensjahr nur bestimmte und vereinzelte leichte Arbeiten, etwa in Familienbetrieben, verrichtet werden dürfen.

Darüber hinaus können laut Gesetzentwurf Sonderregelungen bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit in Krankenanstalten künftig auch auf Betriebsebene getroffen werden. Damit erhalten etwa auch ausgegliederte Krankenanstalten die Möglichkeit, die wöchentliche Ruhezeit in die Woche nach einem Wochenenddienst zu verlegen. Von Strafanzeigen der Arbeitsinspektion, die Ärztinnen und Ärzte in Krankenanstalten betreffen, wird in Zukunft auch die Ärztekammer informiert.

Pflegegeld: FPÖ legt drei Entschließungsanträge vor

Die FPÖ hat drei Entschließungsanträge zum Themenkomplex Pflegegeld vorgelegt. Insbesondere geht es Abgeordnetem Norbert Hofer und seinen FraktionskollegInnen um die Entwicklung eines neuen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Vorbild Deutschlands (1250/A[E] ) und um eine Neuregelung des Zugriffs auf das Vermögen pflegebedürftiger Personen, die in Heimen betreut werden (1251/A[E] ). Hofer wertet es als ungerecht, dass zur Finanzierung des Pflegeheims nicht nur auf das Einkommen der betroffenen Person, sondern auch auf ihr Eigentum – etwa ein Eigenheim – zugegriffen werden kann, und fordert eine gesetzliche Ausnahmeregelung bis zu einer bestimmten Vermögensgrenze. Damit könnte man vermeiden, dass Kinder als Erben das Elternhaus oder die Wohnung verlieren, in der sie aufgewachsen sind, argumentiert er. In ihrem dritten Antrag spricht sich die FPÖ dezidiert dagegen aus, die Zugangsbedingungen zum Pflegegeld zu verschärfen und entsprechende Änderungen bei den Pflegestufen 1 und 2 vorzunehmen (1256/A[E] ).


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