Parlamentskorrespondenz Nr. 886 vom 15.11.2010

Vorlagen: Finanzen

EU und Bundesregierung für Errichtung spezieller E-Geld-Institute

 

Elektronisches Geld ("E-Geld") wird in der EU bislang fast ausschließlich von Banken ausgegeben. Spezielle E-Geld-Institute haben sich bislang noch nicht etablieren können. Die EU will nun die Gründung solcher E-Geld-Institute fördern, um durch mehr Wettbewerb Effizienz-Vorteile auf dem E-Geld-Sektor zu erreichen. Dem dient eine europaweit harmonisierte Definition von E-Geld und ein einheitlicher Rechtsrahmen für E-Geld-Institute in der Richtlinie über Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung dieser Richtlinie kürzlich einen Entwurf (982 d.B.) für ein neues E-Geldgesetz 2010 vorgelegt, das – die Zustimmung von Nationalrat und Bundesrat vorausgesetzt - am 30. April 2011 in Kraft treten soll. Der Entwurf entspricht systematisch und terminologisch der Richtlinie und konzipiert das E-Geld-Institut nicht länger als ein Sonderkreditinstitut, sondern als ein Finanzinstitut.

Dementsprechend sollen E-Geld-Institute künftig nicht nur E-Geld ausgeben, sondern auch Zahlungsdienste leisten dürfen. Das Kredit- und Einlagengeschäft bleibt aber Banken vorbehalten. Kundengelder dürfen von E-Geld-Instituten also nicht für andere Geschäfte oder Zahlungsdienste verwendet werden und sie müssen konkurssicher aufbewahrt werden. E-Geld ist keine Einlage, es darf nicht veranlagt und nicht verzinst werden.

Auch die Aufsicht von E-Geld-Instituten wird EU-weit und risikoadäquat vereinheitlicht. Das eingeschränkte Tätigkeitsfeld, die geringere Systemrelevanz und das kleinere Risiko bedingen geringere Eigenmittelanforderungen. Die FMA rechnet mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, eine Erhöhung des Kostenbeitrages des Bundes ist aber nicht notwendig, liest man in den Erläuterungen.

Dem Kundenschutz dienen klar geregelte Informationspflichten sowie einheitliche Bedingungen für den Rücktausch und die Zulässigkeit von Entgelten sowie klare Regeln zur Wahrung der Integrität und Effizienz des Finanzsystems.

Die Bundesregierung erwartet sich positive Auswirkungen von der Tätigkeit der neuen E-Geld-Institute in Österreich. Sie rechnet mit Investitionen in den neuen Markt, neuen Arbeitsplätzen und Synergien mit der Realwirtschaft, da grenzüberschreitende Dienstleistungen erleichtert werden. Dies unterstützt die bereits starke Marktposition österreichischer Kreditinstitute in den EU-Nachbarstaaten, heißt es im Vorblatt zum Gesetzentwurf.

Krisenfolgen - der Internationale Währungsfonds braucht mehr Geld

 

In der schweren Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat der Internationale Währungsfonds (IWF) viele Länder bei der Stabilisierung ihrer Zahlungsbilanzen unterstützt. Um das dadurch stark strapazierte Kreditvergabepotential des IWF wieder zu stärken und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, ist die Staatengemeinschaft übereingekommen, den Rahmen für Neue Kreditvereinbarungen (NAB – New Arrangements to Borrow) zu erhöhen. Als kleine offene Volkswirtschaft mit einem starken Exportsektor ist Österreich an einer funktionierenden Weltwirtschaft interessiert. Daher will die Bundesregierung die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) mit einem speziellen Gesetz (983 d.B.) dazu ermächtigen, sich an dieser Aufstockung mit einem Kreditrahmen im Wert von 4,07 Mrd. € zu beteiligen. Im schlechteste Fall kann sich aus diesem Engagement der OeNB für die Republik eine um maximal 25,2 Mio. € reduzierte Gewinnabfuhr der Notenbank ergeben.