Parlamentskorrespondenz Nr. 596 vom 15.06.2011

Nationalrat spricht sich für einheitlichen Arbeitnehmerbegriff aus

Freiwilligenarbeit soll mehr gefördert werden

Wien (PK) – Auf der Tagesordnung des Nationalrats standen heute auch zahlreiche sozialrechtliche Forderungen der Opposition, die diesbezüglichen Anträge wurden jedoch abgelehnt. Allerdings nahm das Planum drei im Ausschuss für Arbeit und Soziales beschlossene Entschließungen der Koalition an. So wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende des Jahres nach Anhörung des Freiwilligenrates eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen Engagements vorzulegen. Weiters urgieren die Abgeordneten ein modernes, flexibles Arbeitsvertragsrecht, das auch die Schaffung eines modernen, einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien enthält.  Schließlich sprechen sie sich für Regelungen aus, die die Situation der PraktikantInnen verbessern.

Wie viele Überstunden sind vertretbar ?

Zunächst wurden Anträge der Grünen Abgeordneten Birgit Schatz und des BZÖ-Abgeordneten Sigisbert Dolinschek diskutiert, die jedoch keine Mehrheit fanden. So drängen die Grünen auf eine rechtliche Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten sowie auf die Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs um die Dimension der wirtschaftlichen Abhängigkeit (916/A[E]). Dazu haben im Sozialausschuss die Abgeordneten Renate Csörgits (S) und August Wöginger (V) einen eigenen Antrag eingebracht, der auch vom Planum des Nationalrats einstimmig angenommen wurde. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird darin ersucht, noch in dieser Legislaturperiode unter Einbindung der Sozialpartner ein modernes, flexibles Arbeitsvertragsrecht auszuarbeiten, das auch die Schaffung eines modernen, einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffs in allen relevanten Rechtsmaterien enthält.

Weiters bestehen die Grünen auf einen Kurswechsel in der Arbeitszeitpolitik (879/A[E], 30/A[E]), auch unter Bedachtnahme auf den Gesundheitsschutz. Um Überstunden und Mehrarbeit einzudämmen, sollen demgemäß Überstundenzuschläge angehoben, steuerliche Begünstigungen gestrichen und All-in-Verträge verboten werden. Zudem warnen die Abgeordneten der Grünen vor Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen durch die geplante Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie (1558/A[E]). Vor allem treten sie dafür ein, dass die Bereitschaftszeit weiterhin zur Gänze als Arbeitszeit zu werten ist und nicht in "aktive" und "inaktive" Arbeitsbereitschaft gesplittet wird.

Das BZÖ wiederum verlangt eine Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge in der betrieblichen Pensionsvorsorge von 1,53% des Bruttoentgelts auf zumindest 2,5% (395/A(E]).

Abgeordneter Andreas KARLSBÖCK (F) leitete seine Ausführungen mit dem Hinweis darauf ein, in Krankenhäusern sei die Gefahr für PatientInnen groß, von einem übermüdeten Arzt behandelt zu werden. In Wiener Spitälern etwa sei es üblich, bis zu 48 Stunden zu arbeiten. Nicht nur ÄrztInnen, auch Hebammen überschrittten die maximale Arbeitszeit und trügen weit überdurchschnittliche Burn-out-Risiken. Das sei nicht hinzunehmen, sagte Karlsböck und verlangte, Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten anzuerkennen, Höchstarbeitszeiten festzulegen und eine Ausweitung der Durchrechnungszeiträume nicht zuzulassen. Jedes Opting-out von der Arbeitszeitrichtlinie lehne die FPÖ ab, sagte der Redner und wandte sich vehement gegen "Taschenspielertricks" bei der Ausdehnung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 75 Stunden und mehr. Arbeitszeitbestimmungen seien einzuhalten, hielt er dezidiert fest.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) wies zunächst die Behauptung der Klubobfrau der Grünen Glawischnig-Piesczek zurück, die Koalitionsparteien hätten sich mit den Anliegen der Grünen im Sozialausschuss nicht fundiert auseinandergesetzt und seien einfach darübergefahren. Auf die Kritik der Grünen an der Benachteiligung der ArbeitnehmerInnen im Arbeitszeitgesetz reagierte die Rednerin mit dem Hinweis darauf, dass die Novelle des Arbeitszeitgesetzes einem Konsens der Sozialpartner und einer wissenschaftlichen Studie entspreche. Gegenüber der von den Grünen geforderten Änderung des ArbeitnehmerInnenbegriffs verwies die Rednerin auf laufende Gespräche mit den Sozialpartnern und auf eine geltende Entschließung des Nationalrats. Gegenüber dem Antrag des BZÖ-Abgeordneten Dolinschek hielt die Rednerin fest, es gehe bei der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge nicht nur um eine Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung, sondern um Verbesserungen der Vorsorge. Außerdem tage bereits eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) befasste sich in ihrer Rede eingehend mit der Belastung von ArbeitnehmerInnen und trat ÖVP, SPÖ und den Sozialpartnern entgegen, die im Sozialausschuss versucht hätten, Österreich als eine Insel der Seligen beim ArbeitnehmerInnenschutz darzustellen. Tatsache sei, dass immer mehr Menschen in Österreich nicht mehr imstande sind, den Druck an ihrem Arbeitsplatz mit einem halbwegs akzeptablen Familien- und Privatleben in Einklang zu bringen. ArbeitnehmerInnen nähmen leistungssteigernde Substanzen zu sich, um den Arbeitsdruck auszuhalten. Immer längere Arbeitszeiten gefährdeten die Gesundheit der Menschen, SPÖ und ÖVP ignorierten dieses Problem jedoch, kritisierte die Rednerin.

Die Abgeordnete führte die stark steigende Zahl der physischen Erkranken auf den Leistungsdruck am Arbeitsplatz zurück. Die Menschen würden das erkennen und seien daher bereit, Lohnverzicht in Kauf zu nehmen, um kürzer arbeiten zu können. "So wollen wir nicht weitermachen", sage eine große Mehrheit der ÖsterreicherInnen, merkte Schatz an. Die Zahl der Überstunden sei zu reduzieren und die All-In-Verträge, mit denen "Leibeigenschaft formalisiert" werde, seien zu verbieten, verlangte die Rednerin und wandte sich gegen Konzepte, rund um die Uhr arbeiten zu müssen, um sich eine kleine Wohnung leisten zu können. "Mehr Lebensqualität, weniger Druck am Arbeitsplatz", muss laut Abgeordneter Schatz das Ziel sein.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) wies die Aussage zurück, im Sozialausschuss sei man über die Anträge der Opposition hinweggegangen und erinnerte an die intensive Diskussion, die dort über die Anträge stattgefunden habe, die auch heute ausführlich im Plenum debattiert werden. Auch den Vorwurf, bei Belastungen am Arbeitsplatz wegzuschauen, wies der Abgeordnete zurück und warf den Grünen vor, "in einer Scheinwelt zu leben". Denn die Novelle zum Arbeitszeitgesetz, die die Grünen zurücknehmen wollen, habe sich in der Krise bewährt, hielt der Redner fest und machte darauf aufmerksam, dass MitarbeiterInnen auch die Vorteile von 10 und 12-stündigen Arbeitstagen sähen, solche Regelungen begrüßten und gerne mittrügen. Warum soll man Möglichkeiten zerschlagen, die sich in der Praxis bewähren und von der innerbetrieblichen Sozialpartnerschaft getragen werden, fragte Wöginger.

Die Neudefinition des ArbeitnehmerInnen-Begriffs sei auch ihm wichtig, sagte Wöginger, der sich im Hinblick auf die bereits verabschiedete Entschließung nachdrücklich zu dem langfristigen Ziel eines einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriffs bekannte. Die Abfertigung Neu sei eine Erfolgsgeschichte, sagte Wöginger und nannte das Ziel, ein Jahresgehalt am Ende eines Berufslebens als Abfertigung zur Verfügung zu haben.

Sozialminister HUNDSTORFER wandte sich gegen falsche Darstellungen des Abgeordneten Karlsböck, wie er sagte. Es gebe bei der Arbeitszeit keine Opting-out-Verträge in öffentlichen Krankenanstalten – das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz werde eingehalten. Die FPÖ solle darauf verzichten, die Republik Österreich schlechtzureden und sie möge auch zur Kenntnis nehmen, dass die österreichischen Krankenanstalten gut funktionieren, sagte der Minister.

Hundstorfer erläuterte den Abgeordneten dann die geltende Weisung für die öffentlichen Krankenanstalten hinsichtlich Wochenenddienste und wöchentliche Durchrechnung. Eine Diskussion über überlange Arbeitszeiten in Krankenanstalten könne man führen, sagte der Sozialminister und räumte ein, dass viele Menschen Überstunden in einem unvernünftigen Ausmaß machen. Bemühungen zur Abschaffung der 12-Stunden-Dienste in den Krankenanstalten hätten aber kein Ergebnis gebracht, weil die Menschen lieber 13 Dienstantritte statt 20 im Monat haben. Die Menschen müssen erkennen, dass 12-Stunden-Dienste auf Dauer nicht gesund sein können, mit gesetzlichen Regelungen allein könne man dieses Problem nicht lösen, zeigte sich der Minister überzeugt.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) bewertete die Tendenz zur Ausdehnung der Arbeitszeiten problematisch. Sie würde durch die höheren Belastungen der ArbeitnehmerInnen letztlich volkswirtschaftlichen Schaden bringen. Man brauche faire Rahmenbedingungen für die Beschäftigten, wie gleichen Lohn für gleiche Arbeit, ein einfacheres Steuersystem und die Modernisierung des Arbeitsrechts. Man müsse in die Diskussion darüber auch die atypisch Beschäftigten einbeziehen, verlangte er. Die Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge sei ebenfalls dringend reformbedürftig. Er hoffe, das werde bald in Angriff genommen.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) verwies darauf, dass Opting-Out keine Wettbewerbsmaßnahme sei, sondern eine individuelle Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen ermögliche und nichts anderes bedeute, als dass gesetzliche vorgesehene Arbeitszeitgrenzen in Arbeitsverträgen nicht berücksichtigt werden. Die SPÖ sei daher strikt dagegen. Es gebe eine großzügige Auslegung der Arbeitszeiten für ÄrztInnen, in Wien sei man aber so weit gekommen, dass überlange Dienste weitgehend vermieden werden können. Gewerkschaften und PersonalvertreterInnen hätten hier ihre Hausaufgaben gemacht. Die einjährige Durchrechnung von Arbeitszeiten sei ein Modell, das die SPÖ ablehne, da sie eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von ArbeitnehmerInnen mit sich bringen werde.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) stellte fest, dass in der Arbeitswelt heute mehr Mobilität und Flexibilität verlangt werde. Nach Auffassung des BZÖ sei schon die größere Flexibilität der Arbeitszeit durch die Arbeitszeitnovelle 2007 nur den großen Einkaufszentren zugutegekommen. Man habe zu wenig auf die psychischen Belastungen der Arbeitenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geachtet. Das BZÖ trete auch in der aktuellen Debatte nach wie vor für den freien Sonntag ein. Die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen seien hier ausreichend. Man müsse auch anerkennen, dass gerade für junge Menschen die Familie einen hohen Stellenwert habe. Die derzeitige Arbeitszeitkultur sei leider familienfeindlich, Regierung und Sozialpartner seien in dieser Frage säumig. Man brauche mehr Anreize für Betriebe, familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und bessere Betreuungsangebote für Kinder anzubieten, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Das BZÖ werde dem Antrag der Grünen, aber auch dem der Koalition zum Arbeitszeitrecht zustimmen, um klar zu machen, dass hier Handlungsbedarf gegeben sei. 

Abgeordneter Norbert HOFER (F) ging auf die Situation im AKH ein und verwies auf ein Schreiben der Medizinischen Universität Wien, wonach die Budgetkürzungen dazu führen werden, dass die Versorgung von NotfallpatientInnen durch die Universitätsklinik zu gewissen Tageszeiten nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden könne. Hofer kritisierte nochmals die in Brüssel vertretene Position der österreichischen Regierung bezüglich des Opting Out. 

Geben Kollektivverträge zu wenig Schutz ?

In einem weiteren Block erfolgte die Diskussion über jeweils einen Antrag der Grünen, der FPÖ und des BZÖ. Abgeordnete Birgit (G) Schatz spricht sich im Namen ihrer Fraktion dafür aus, die Abgeltung von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit gesetzlich zu regeln und die Höhe der Zuschläge nicht mehr wie bisher auf Kollektivvertragsebene festzulegen (1486/A[E]). Abgeordneter Norbert Hofer (F) und seine FraktionskollegInnen fordern wiederum ein weitgehendes Verbot von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen (117/A[E]), Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) plädiert mit den BZÖ-Abgeordneten für einheitliche Entlassungstatbestände für ArbeiterInnen und Angestellte (164/A[E]). Auch diese Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) thematisierte das feststellbare Überhandnehmen von Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen. Diesem Unwesen sollte Einhalt geboten werden. Die geplante Vereinheitlichung des Arbeitnehmerbegriffs erhalte die Unterstützung der FPÖ, sie biete die Chance, im Pensionssystem eine einheitliche Lösung zu finden. Nach Meinung der FPÖ sollten alle Einkommen berücksichtigt werden, was den Krankenkassen zugutekäme, wobei die Neuregelung aufkommensneutral gestaltet werden sollte. Er begrüßte es prinzipiell, dass die Regierungsparteien endlich bereit seien, auch Anträge der Opposition zu debattieren, nun müssten sie ihnen nur noch zustimmen. 

Abgeordneter Erwin SPINDELBERGER (S) begründete die Ablehnung des Antrags der Grünen damit, dass die Regelung von Feiertagszuschlägen über Kollektivverträge sich sehr bewährt habe. Man solle sie im Bereich der jeweiligen Branche belassen. Der Zweck des Antrags betreffend die Konkurrenzklauseln sei ihm unverständlich, da durch die derzeitige gesetzliche Regelung alles, was darin gefordert werde, bereits geltendes Recht sei. Im Zuge der Ausarbeitung eines neuen Arbeitsvertragsrechts werde man auch die im Antrag von Dolinschek geforderte Abschaffung veralteter Entlassungstatbestände behandeln, kündigte er an.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) verwies auf die Probleme von Nachtarbeit, die neben gesundheitlichen auch soziale Probleme mit sich bringe. Es gebe für die Mehrbelastung zwar Zuschläge, doch sollte man in Zukunft diese Regelungen nicht den Sozialpartnern überlassen, da schon jetzt nur mehr 87% der ArbeitnehmerInnen von Kollektivverträgen erfasst werden, und es auch in bestehenden Kollektivverträgen zu immer mehr Verschlechterungen komme. Deshalb forderten die Grünen hier, wie auch in anderen Fragen, eine gesetzliche Mindestregelungen, über die Kollektivverträge natürlich hinausgehen könnten.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER unterstrich gegenüber Abgeordnetem Hofer nochmals, dass es das erklärte Ziel Österreichs sei, das Opting-Out als Möglichkeit gänzlich abzuschaffen. Man habe aber mit Rücksicht auf andere EU-Ländern einem Kompromiss mit einer Übergangsregelung zugestimmt. Er bezweifelte weiters die von Abgeordneter Schatz angeführten Zahlen, wonach nur mehr etwa 87% der ArbeitnehmerInnen von Kollektivverträgen erfasst seien, alle Studien der Sozialpartner zeigten, dass die Rate immer noch bei weit über 90% liege.

Abgeordneter Johannes SCHMUCKENSCHLAGER (V) meinte, die Regelungen zu Nacht- Sonn- und Feiertagsarbeit seien bei den Sozialpartnern gut aufgehoben und sollten aus dem politischen Spiel gelassen werden. Der Antrag auf eine sechste Urlaubswoche ab dem 40. Lebensjahr laufe der Intention entgegen, ältere ArbeitnehmerInnen länger im Berufsleben zu halten. Diese Forderung entstamme der gewerkschaftlichen Mottenkiste, formulierte der Abgeordnete.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) unterstützte die Forderung von Abgeordneter Schatz nach einer einheitlichen gesetzlichen Regelung der Zuschlagsregelungen. Die Arbeit der Sozialpartner sei in diesem Bereich nicht zufriedenstellend. Die Arbeitssituation gerade bei niedrigen Löhnen werde zunehmend schlechter. Es gebe auch das Problem, dass nach wie vor Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen enthalten seien, obwohl sie nicht gesetzlich gedeckt seien. Auch die Regelungen der Entlassungsgründe müsse vereinheitlicht werden, sagte Dolinschek, da diese teilweise völlig veraltet seien.

Besserer Schutz der PraktikatInnen – kein Konsens über das Wie

In weiterer Folge der heutigen Plenarsitzung ging es ebenfalls um arbeitsrechtliche Fragen. Der Antrag der Abgeordneten Birgit Schatz nach einer besseren Unterstützung von AkademikerInnen beim Berufseinstieg (22/A[E]) wurde zwar mehrheitlich abgelehnt, aufgrund eines im Sozialausschuss angenommenen Antrags der Abgeordneten Renate Csörgits (S) und August Wöginger (V) wird aber der Sozialminister aufgefordert, unter Einbeziehung der Ergebnisse der verschiedenen Studien über die arbeits- und sozialrechtliche Situation von AbsolventInnen im Zusammenhang mit Praktika und unter Einbindung der Sozialpartner Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Situation der PraktikantInnen zu entwickeln. Diese Entschließung wurde vom Nationalratsplenum mehrheitlich angenommen.

Die Grünen (Abgeordnete Birgit Schatz) fordern auch die gänzliche Abschaffung Freier Dienstverträge (1482/A[E]) und geringfügiger Beschäftigungen (1030/A[E]). Weitere Anliegen der Grünen betreffen die Einräumung von Verbandsklagen im Arbeits- und Sozialrecht (1483/A[E]), die Schaffung eines PraktikantInnenausbildungsgesetzes (24/A[E]) und die Schaffung eines vollen Versicherungsschutzes für alle unselbständig Beschäftigungsverhältnisse (1481/A[E]). Diese Anträge fanden ebenso wenig die erforderliche Mehrheit wie der Antrag der FPÖ (Abgeordneter Norbert Hofer) betreffend Stärkung der Rechte atypisch Beschäftigter (116/A[E]).

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) sah bei der Regelung von Praktika für AkademikerInnen einen Verbesserungsbedarf. Es müsse hier Rechtssicherheit geben, man brauche Datenbanken, um eine bessere Übersicht über Praktikaplätze zu erhalten. Es dürfe auch nicht sein, dass Universitäten Praktika fordern, wenn keine Plätze vorhanden sind. Der Regierungsantrag zum Antrag von Abgeordneter Schatz sei nur ein Alibi, man werde ihm deshalb nicht zustimmen. 

Abgeordneter Franz RIEPL (S) hielt fest, dass die betriebliche Sozialpartnerschaft auf die Arbeit von BetriebsrätInnen angewiesen sei. Er anerkenne die Intentionen von Abgeordneter Schatz, doch stimme man von Seiten der SPÖ mit den vorgebrachten Lösungsansätzen nicht überein. Was die Abschaffung des Begriffs der "geringfügigen Beschäftigung" betrifft, so vermisse er einen Hinweis, welche Ersatzkategorie stattdessen herangezogen werden sollte.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) kritisierte, dass die Bedingungen in der Arbeitswelt immer schlechter würden, weshalb es hier dringend eine politische Umkehr brauche. Ihre Fraktion wolle ein gutes Schutzverhältnis für alle ArbeitnehmerInnen und insbesondere bessere Arbeitsbedingungen für die so genannte "Generation Praktikum". Hier gebe es zwei große Problemgruppen, jene, die Praktika absolvieren müssten, und jene, die nach Abschluss ihrer Ausbildung keinen Arbeitsplatz fänden. In beiden Fällen müsse man endlich zufriedenstellende Antworten geben. Vor allem dürfe dieses Problem nicht kleingeredet werden.

Abgeordnete Ridi STEIBL (V) ging auf einzelne Initiativen der Regierung ein, von denen sie sich eine Verbesserung der aktuellen Lage erwarte. Man habe Maßnahmen gesetzt, junge Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, was positive Folgen zeitigen werde, da damit ein guter Einstieg in das Berufsleben möglich sei. Insgesamt lasse sich die Regierung von der Maxime leiten, das Bestehende verbessern zu wollen, und hier sei man auf einem guten Weg.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER meinte, ein "Arbeitsrecht light" könne nicht die Antwort auf die aktuellen Probleme sein. Vielmehr solle man die bestehenden Rechte weiter ausbauen, und von diesem Gedanken lasse man sich in der Regierung auch leiten. Man werde darauf hinarbeiten, auch die Probleme rund um die PraktikantInnen zufriedenstellend zu lösen, was auch ohne eigene gesetzliche Regelungen möglich sein werde.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) sagte, Arbeitsverhältnisse würden sich im Laufe der Zeit ändern, weshalb hier mittlerweile Handlungsbedarf gegeben sei. Diese Fragen dürfe man nicht länger nur den Sozialpartnern, die sich immer öfter als Bremser erwiesen, überlassen, denn es seien rasche Lösungen gefragt. Es müssten Rahmenbedingungen vorhanden sein, die Missbrauch verhinderten, und dies gelte für alle Facetten der Problematik, hielt der Redner fest.

Abgeordneter Hubert KUZDAS (S) setzte sich ebenfalls mit der Lage der PraktikantInnen auseinander und beleuchtete diese aus der Sicht des öffentlichen Dienstes. Allgemein betrachtet, bedürfe es angesichts der negativen Seiten der gegenwärtigen Lage einer besseren Absicherung dieser Gruppe, wobei allerdings ein eigenes Praktikantengesetz die Problematik nicht adäquat lösen würde. Seine Fraktion könne daher eine solche Initiative nicht goutieren.

Abgeordneter Norbert HOFER (F) beschäftigte sich mit der Versicherungsregelung Unselbständiger im Pflegebereich und brachte einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ein. Dieser verfiel jedoch der Ablehnung.

Diskussion um Mindestlöhne

Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und die Einführung eines Mindestlohns hatten weitere Anträge der Grünen zum Inhalt, die in der heutigen Sitzung ebenfalls in der Minderheit blieben. So pocht Abgeordnete Birgit Schatz unter anderem weiter auf einen Mindestlohn von monatlich 1.300 € brutto (1480/A[E]), sowie auf faire Beschäftigungsbedingungen im Postsektor (62/A[E]) und auf ein Paket gegen prekäre Beschäftigung, Lohn- und Sozialdumping sowie Steuerhinterziehung (1169/A[E]). Konkret fordern die Grünen auch darin etwa einen vollen Versicherungsschutz für alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse, die Abschaffung der freien Dienstverträge, eine Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffs und einen – jährlich zu valorisierenden – Mindeststundenlohn in der Höhe von 7,50 €. Außerdem sollen Kontrollen forciert, Strafen bei Übertretungen des ASVG deutlich angehoben und ein eigener Verwaltungsstraftatbestand "Sozialbetrug" eingeführt werden.

Abgeordneter Christian HÖBART (F) sagte, in den Anträgen der Grünen stünden einige Paradigmen, die es zu diskutieren gelte. Seines Erachtens habe sich die "linke Reichshälfte" vom Leistungsgedanken verabschiedet, andererseits gebe es einige Manchester-Liberale, die sich Niedrigstlöhne wünschten, was gleichfalls zurückgewiesen werden müsse. Seine Fraktion trete für einen Mindestlohn ebenso ein wie für einen einheitlichen ArbeitnehmerInnenbegriff, denn dies entspreche den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) meinte, folgte man dem Antrag der Grünen hinsichtlich des Mindestlohns, so ergäbe sich ein Gehalt von rund 1.250 Euro brutto. Dies entspräche weitgehend dem Ist-Zustand, weshalb seine Fraktion dem Antrag der Grünen nicht zustimmen werde. Zudem gebe es einen sozialversicherungsrechtlichen Vollschutz, eine sehr wichtige sozialpolitische Errungenschaft, weshalb Lohndumping in Österreich nicht mehr straflos möglich sei. Es lägen also geeignete rechtliche Instrumentarien vor, deshalb sehe er auf diesem Gebiet keinen Handlungsbedarf.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) konstatierte konkrete Probleme im Bereich der Mindestlöhne. Es sei ein Faktum, dass Arme in unserer Gesellschaft immer ärmer würden. Vollzeitarbeit sollte aber zu einem existenzsichernden Einkommen führen, weshalb ihre Fraktion einen entsprechenden Antrag formuliert habe. Es gehe hier darum, eine sozialpolitische Aussage zu treffen, dass nämlich alle in Österreich von ihrer Arbeit leben könnten. Umso enttäuschender sei es, dass die Regierungsfraktionen sich dieser Initiative nicht anschließen wollten.

Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) analysierte die Arbeitsmarktlage angesichts der Ost-Öffnung und kam dabei zu dem Schluss, dass sich die von der Opposition geäußerten Befürchtungen nicht bewahrheitet hätten. Man könne also bei der Jahrzehnte bewährten Praxis bleiben, diese Fragen den Sozialpartnern zu überlassen. Das würde dazu führen, dass Österreichs Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibe und die ArbeitnehmerInnen trotzdem ihren fairen Anteil erhielten. Alles andere als diese Vorgangsweise würde sich als kontraproduktiv erweisen, zeigte sich der Redner überzeugt. Man sei mit dieser Politik schon bisher gut gefahren, und so solle es auch bleiben.

Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (B) vertrat hingegen die Ansicht, dass es einen gesetzlichen Mindestlohn bei Vollbeschäftigung von 1.300 Euro brauche, denn es müsste eine Entwicklung in Richtung "working poor" unbedingt vermieden werden. Schon jetzt lebten viele Werktätige an der Armutsschwelle, und umso nötiger sei es, hier gegenzusteuern.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) unterstrich die Wichtigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns von 1.300 Euro brutto, denn Leistung müsse sich lohnen. Dies sei umso bedeutsamer, als die Verarmung voranschreite, wovon vor allem Frauen betroffen seien. Ein derartiger Mindestlohn bewirke daher auch eine Verbesserung der Lage der Frauen. Zudem sei der Mindestlohn ein Ausdruck von Leistungsgerechtigkeit, was das überwältigende Gros der EU-Mitgliedsstaaten bereits erkannt habe. Österreich möge hier also folgen, meinte die Rednerin, die einen diesbezüglichen Entschließungsantrag einbrachte. Dieser fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Konsens über Notwendigkeit der Förderung von Freiwilligenarbeit

Ein freiwilliges Sozialjahr war der Themenschwerpunkte des folgenden Diskussionsblocks. Zum Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner (B) und ihrer FraktionskollegInnen (1244/A[E]), der selbst keine Mehrheit fand, lag aber vom Sozialausschuss eine von Abgeordneter Renate Csörgits (S) und Abgeordnetem August Wöginger (V) eingebrachte Entschließung vor, die das Plenum einstimmig passierte. Demnach wird der Sozialminister ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende dieses Jahres nach Anhörung des österreichischen Freiwilligenrates eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Engagements zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag von Abgeordneter Haubner betreffend Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres als Bürgerhilfe (1328/A[E]) wurde nicht ausreichend unterstützt.

Abgeordneter Werner NEUBAUER (F) erklärte, der Antrag nach Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres sei für seine Fraktion insofern problematisch, als die FPÖ ja nach wie vor für die allgemeine Wehrpflicht eintrete. Der anderen Initiative werde man hingegen zustimmen, kündigte der Redner an.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) setzte sich mit den Aspekten des freiwilligen sozialen Jahres auseinander und unterstrich dabei den Mehrwert dieses Engagements für die Gesellschaft. Dabei erinnerte die Rednerin daran, dass die EU das laufende Jahr zu jenem der sozialen Freiwilligkeit ausgerufen habe und wies darauf hin, dass sich Österreich an den diesbezüglichen Aktivitäten intensiv beteilige. Schließlich erläuterte die Rednerin die Thematik anhand konkreter Beispiele.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) äußerte die Befürchtung, mit der Bezeichnung "soziale Dienste" sei bloß eine Abgeltung in Form eines Taschengelds verbunden, und gab zu bedenken, es brauche optimale Rahmenbedingungen, dass freiwillige Arbeit in Österreich stattfinden kann. Er sah in den Intentionen von BZÖ und FPÖ auch die Gefahr, dass letztlich für soziale Dienste Langzeitarbeitslose als "Zwangsverpflichtete" herangezogen werden.

Abgeordneter August WÖGINGER (V) zeigte sich skeptisch zum Vorschlag des BZÖ, das freiwillige Sozialjahr als Ersatz für den Zivildienst zu konzipieren, und argumentierte, dies sei allein schon von der Anzahl her nicht machbar. Zuversichtlich bewertete er hingegen die Arbeiten für ein Freiwilligengesetz, das seiner Meinung darauf hinaus laufen werde, geeignete Rahmenbedingungen für die zahlreichen Freiwilligen zu setzen. Mit Nachdruck sprach Wöginger zudem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in Österreich im Rahmen von Freiwilligenorganisationen tätig sind, seinen Dank aus.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) ortete in Sachen Freiwilligenarbeit Stillstand und Mutlosigkeit seitens der Regierung und betonte, das Bekenntnis und das Dankeschön allein seien zu wenig, es müssten endlich auch Taten zur Aufwertung und sozialen Absicherung der Freiwilligen gesetzt werden. Mit Nachdruck warb Haubner für das Modell einer Bürgerhilfe in Form freiwilliger sozialer Dienste mit einem entsprechenden Anreiz. Denkbar war für die Rednerin dabei auch, BezieherInnen von Mindestsicherung anzusprechen.

Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER erwiderte, ihm gehe es vor allem darum, BezieherInnen von Mindestsicherung aus der Arbeitslosigkeit herauszubringen und nicht in Sozialprojekten zu verfestigen. Das Freiwilligengesetz wiederum werde kommen, versicherte Hundstorfer und nannte als Termin für die Vorlage im Parlament den Herbst, spätestens den Winter 2011.

Abgeordnete Gertrude AUBAUER (V) meinte, freiwillige HelferInnen würden in erster Linie Sicherheit bei ihrer Arbeit brauchen, und zeigte sich zuversichtlich, dass es noch bis Jahresende entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen geben werde, wobei sie insbesondere Handlungsbedarf hinsichtlich einer bundesweiten Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Freiwilligen sah.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) meldete Zweifel an, dass allein die Freiwilligen den Bedarf an sozialen Diensten tatsächlich abdecken können, und argumentierte zudem, es wäre besser, jene Freiwilligen zu fördern, die aktiv, etwa beim Roten Kreuz, ihren Dienst verrichten, als andere dazu zu verpflichten.

Bessere Absicherung der Pflegeeltern geplant

Die letzten beiden Tagesordnungspunkte betrafen einerseits die Forderung der Grünen (Abgeordneter Karl Öllinger) nach Streichung der Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern (627/A),

andererseits die Initiative des BZÖ nach bundeseinheitlicher Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern (1569/A(E)), nachdem diese von Bundesland zu Bundesland stark schwankt.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) nahm seine Wortmeldung zum Anlass, in Entschließungsanträgen eine Entschädigung für Pflegeeltern mindestens in der Höhe der Mindestsicherung sowie einen Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare als Pflegeeltern zu fordern.

Abgeordneter Johann HELL (S) wies auf die komplexe Kompetenzlage bei der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern hin und sah noch Diskussionsbedarf. Was die Abschaffung des Selbstkostenbetrags für Kinder in Krankenanstalten betrifft, drückte er seine Hoffnung aus, dass in Gesprächen mit den Ländern eine einheitliche Regelung gefunden werden kann.

Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G) replizierte, es sei unverständlich, dass der Selbstkostenbehalt für Kinder nicht abgeschafft werden kann, obwohl sämtliche Fraktionen des Hauses für seine Streichung eintreten.

Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) stellte grundsätzlich fest, es gebe mehr Pflegekinder als Pflegeeltern, daher brauche man mehr Förderungen. Hinsichtlich der Absicherung der Pflegeeltern wiederum trat er dafür ein, zunächst in einer Studie die Rechtslage der Länder auszuloten.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) sprach ebenfalls von einem steigenden Bedarf an Pflegeeltern und fordert bundeseinheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen für deren arbeits- und sozialrechtliche Absicherung. Sie warnte überdies, durch die von den Regierungsparteien beabsichtigte Studie könnte das Problem wieder verschoben werden.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) plädierte für eine bundesweite Harmonisierung der Bestimmungen betreffend Pflegeeltern und forderte weiters in einem gemeinsam mit der SPÖ und FPÖ formulierten Entschließungsantrag den Bundesminister auf, die rechtliche und soziale Situation von Pflegefamilien in den einzelnen Bundesländern durch eine Studie zu erheben.  

Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER versicherte Abgeordneter Haubner, es werde sicher "niemand im Regen stehen bleiben". Die geplante Erstellung einer Studie über die Situation von Pflegeeltern sei keine Verzögerungstaktik, bekräftigte er. Man wolle sich vielmehr einmal anschauen, was sich in den Ländern entwickelt habe. Hundstorfer zufolge gibt es zwei verschiedene Kategorien von Pflegeeltern: die einen hätten ein reguläres Arbeitsverhältnis mit normaler Bezahlung, andere würden sich privat für die Erziehung eines Pflegekindes entscheiden.

Auch Abgeordneter Karl DONABAUER (V) wandte sich gegen den Vorwurf der Verzögerungstaktik. Er machte darauf aufmerksam, dass sowohl der Antrag des BZÖ zum Thema Pflegeeltern als auch jener der Grünen zum Thema Spitalkostenbeiträge Länderrechte berührten. Die Anträge könnten daher nicht einfach beschlossen werden, sagte er.

Bei der Abstimmung wurden die ablehnenden Berichte des Sozialausschusses über den Antrag des BZÖ und den Antrag der Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Der S-V-F Entschließungsantrag betreffend Pflegeeltern erhielt von den Abgeordneten einhellige Zustimmung. In der Minderheit blieben die beiden Entschließungsanträge der FPÖ betreffend gleichgeschlechtliche Pflegeeltern und betreffend finanzielle Entschädigung für Pflegeeltern.

(Schluss Nationalrat)