Parlamentskorrespondenz Nr. 839 vom 26.09.2011

Vorlagen: Justiz

Weiterer Ausbau des Umweltstrafrechts

Durch Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung (1392 d.B.) wird die EU-Richtlinie über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht in die innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt. Dadurch finden neue Strafbestimmungen gegen den unerlaubten Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie gegen die Schädigung des Tier- und Pflanzenbestands und von Lebensräumen in geschützten Gebieten Eingang in das StGB. Für sämtliche der neu eingeführten Straftatbestände ist zudem die Zuständigkeit des Landesgerichts vorgesehen.