Parlamentskorrespondenz Nr. 916 vom 11.10.2011

Finanzausschuss empfiehlt neuen Beruf Wertpapiervermittler

Bessere Besoldung für die AnwältInnen der Finanzprokuratur

Wien (PK) – "Wertpapiervermittler" sollen an die Stelle der "Finanzdienstleistungsassistenten" treten, die im Zuge der Finanzkrise in die öffentliche Diskussion geraten sind. Das neue, von der Regierung vorgeschlagene Berufsbild stellt ein reglementiertes Gewerbe mit spezieller Ausbildung und laufender Weiterbildung dar. Für die diesbezügliche Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung sprach sich der Finanzausschuss heute mit S-V-Mehrheit aus. Plenumsreif machten die Abgeordneten auch ein neues Gehaltsschema für die AnwältInnen der Finanzprokuratur sowie bilaterale Finanzabkommen mit Südafrika, Tadschikistan und Armenien. Ein BZÖ-Antrag zur Spritpreissenkung wurde vertagt.      

Wertpapiervermittler statt Finanzdienstleistungsassistenten

Zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger in den Finanzmarkt nach der Krise im Herbst 2008 zählt auch eine Reform des Systems der Anlageberatungsberufe. Nach Überprüfung der freien "Finanzdienstleistungsassistenten", deren Tätigkeit von der FMA nur indirekt beaufsichtigt wurde, legte die Regierung dem Ausschuss eine Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes und der Gewerbeordnung (1385 d.B.) und als neuen Beruf den "Wertpapiervermittler" als Gewerbe mit Befähigungsnachweis vor. Er soll eine bessere Beratung, mehr Rechtssicherheit für die KundInnen, mehr Verantwortung der Konzessionsträger und eine effizientere Aufsicht mit sich bringen. Gegen eine ersatzlose Abschaffung des "Finanzdienstleistungsassistenten", ein Verbot der oft diskutierten Mehrfachvermittlung oder eine verpflichtende Konzessionierung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz sprechen laut Regierung rechtliche Bedenken, soziale Nachteile (Arbeits- bzw. Erwerbslosigkeit) und die Gefahr des Ausweichens in den grauen Kapitalmarkt. Das Paket wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet.

Abgeordneter Peter Pilz (G) konnte zwar einige positive Ansätze erkennen, bemängelte jedoch, von einer umfassenden Regelung, wie dies die entsprechende Entschließung des Nationalrats vom 10.12.2008 verlangt hatte, könne nun keine Rede sein. Weder die lückenlose Offenlegung der Provisionen und die vollständige Aufklärung über die Risiken, noch eine weitere Regelung der unselbständigen AnlageberaterInnen oder ein Verbot von pyramidenartigen Organisationen würden sich im vorliegenden Text finden. 

Abgeordneter Günther Stummvoll (V) meinte, das Gesetz mit seiner Fokussierung auf die Anlageberatung sei ein Schritt in Richtung einer qualitativen Verbesserung, es enthalte aber noch nicht alles. In Anspielung auf die Einwände der Grünen bemerkte er, allein die Tatsache, dass man über zwei Jahre lang verhandelt habe und trotzdem nur die vorliegenden Punkte regeln konnte, zeige die Schwierigkeiten der Materie. Stummvoll plädierte wie Pilz für weitere Gespräche der Fraktionen über die noch offenen Fragen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) bedauerte ebenfalls, die Regierungsvorlage regle nicht alles, was das Parlament ursprünglich gewünscht hatte, zeigte sich aber zufrieden mit der Lösung der Konsumentenschutz- und Haftungsfragen.

Finanzministern Maria Fekter betonte, das Gesetz sehe eine klare Restriktion hinsichtlich der Tätigkeit der Anlageberater vor, bringe eine Einschränkung gewisser Produkte und biete Rechtssicherheit für die KundInnen. Die von Pilz angesprochenen Bereiche wie etwa Pyramidenorganisationen oder Provisionen seien in anderen Materien geregelt, betonte die Ressortchefin, die sich im Übrigen aber offen für neue Anregungen erklärte.

Angemessene Besoldung für die Anwälte der Finanzprokuratur

Mit S-V-B-G-Mehrheit passierte den Finanzausschuss ein Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzprokuraturgesetzes samt neuem Gehaltsschema für ProkuraturanwältInnen, das die Besoldung der ProkuraturanwältInnen an deren Ausbildungserfordernisse (Dienstprüfung, Anwaltsprüfung, dreijährige Praxis) und an die besondere Stellung der Finanzprokuratur innerhalb der Verwaltung anpasst. Die zu erwartenden Mehrausgaben werden von der Bundesregierung mit 30.000 € pro Monat beziffert; diesen Betrag kann die Finanzprokuratur durch Mehreinnahmen ausgleichen (1384 d.B.).

Bilaterale Finanzabkommen mit Südafrika, Tadschikistan, Armenien

In weiterer Folge empfahl der Finanzausschuss dem Nationalratsplenum mit S-V-B-G-Mehrheit die Zustimmung zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Südafrika (1395 d.B.) und Tadschikistan (1411 d.B.) sowie einstimmig zu einem Zoll-Amtshilfeabkommen (1382 d.B.) mit Armenien.

Die FPÖ lehnte die beiden Doppelbesteuerungsabkommen ab, da sie darin, wie Abgeordneter Roman Haider erklärte, eine Aushöhlung des Bankgeheimnisses ortet.

BZÖ verlangt Maßnahmen gegen explodierende Spritpreise  

Schließlich wurde der BZÖ-Antrag 1465/A(E) für ein Aktionspaket zur Spritpreissenkung mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) argumentierte mit "regelrecht explodierenden" Spritpreisen an den Tankstellen und forderte von der Bundesregierung eine Senkung der Mineralölsteuer, eine Öffnung der Bundes- und Landestankstellen, eine marktorientierte Höchstpreisregelung, den Ersatz der Pendlerpauschale durch einen kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Negativsteuerkomponente, mehr Transparenz und Kontrolle bei den Tankstellenpreisen und mehr Engagement in der EU gegen Preisabsprachen und Kartellbildung.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hielt dem gegenüber eine Senkung der Mineralölsteuer weder aus ökologischen noch aus ökonomischen Gründen für vertretbar und gab ferner zu bedenken, in Österreich sei die Mineralölsteuer jedenfalls niedriger als in Deutschland oder Italien. Zudem sprach Bartenstein von Verbesserungen bezüglich Preistransparenz und wies in diesem Zusammenhang auf den Spritpreismonitor hin. (Schluss)