Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 28.03.2012

Debatte über Inserate der Bundesregierung

Schlagabtausch auch innerhalb der Koalition

Wien (PK) – Im Rahmen der heutigen Nationalratssitzung wurden einmal mehr die Inserate der Bundesregierung thematisiert. Grundlage dafür war eine von der FPÖ beantragte Kurzdebatte über die schriftliche Beantwortung 10262/AB der Anfrage 10372/J an den Bundeskanzler betreffend "Satte Rabatte für Werbeinserate – Verhandlungsgeschick des BKA bei entgeltlichen Einschaltungen". Dabei geht es um Inserate, die im Zeitraum vom 1. Jänner bis 1. Juli 2011 in den Printmedien "Heute", "Österreich", "Kurier", "Standard", "Presse", "Live-Magazin"/"Krone", "E-Media", "Format", "Gewinn", sowie in Bezirkszeitungen und Fachpublikationen geschalten wurden. Die Kosten für Medienkooperationen u.dgl. beliefen sich auf 1.715.460,08 €.

Eröffnet wurde die Kurze Debatte durch F-Abgeordneten Walter ROSENKRANZ (F), der die Art der Anfragebeantwortung durch die Ministerien und das Bundeskanzleramt scharf kritisierte. Im Wortlaut seien die Antworten kaum voneinander zu unterscheiden gewesen, zeigte sich der F-Mandatar entrüstet. Dass die von seiner Fraktion verlangte Kurze Debatte sich vorrangig an den Bundeskanzler richte, erläuterte Rosenkranz damit, dass er bei diesem die Richtlinienkompetenz zur Gestaltung der Antworten aus den Ressorts orte.

In den Rückmeldungen der Ministerien auf die FPÖ-Anfrage seien weder die Rabatte noch die Medien, in denen Inserate der Bundesregierung in der ersten Hälfte des Jahres 2011 geschalten worden waren, detailliert aufgelistet gewesen, hielt Rosenkranz den Regierungsmitgliedern vor. Er schließe daraus, dass damit die Regierungspraxis in Bezug auf Inseratschaltungen verschleiert werden solle, meinte der Abgeordnete und vermutete, dass durch staatliche Inserate die Parteikassen der Koalitionspartner geschont würden. Offenbar sei auf Regierungsebene keine Transparenz gewollt, bekrittelte der FPÖ-Politiker.

Diesen Vorwürfen widersetzte sich Staatssekretär Josef OSTERMAYER in seiner Stellungname: In den Anfragebeantwortungen seien ausreichend Informationen, detailliert ausgearbeitet durch die Beamtenschaft des jeweiligen Ressorts, zur Verfügung gestellt worden. Hätte man jedes einzelnes Inserat, das die Regierung 2011 geschalten hatte, aufgelistet, wären die Antworten überbordend geworden. Ostermayer wies Rosenkranz außerdem darauf hin, dass dem Bundeskanzler laut Verfassung keinerlei Richtlinienkompetenz in Bezug auf die Handlungsabläufe in den Ministerien zukomme. Es liege in der Ministerverantwortung, welche Inserate wo inseriert werden und welche Form eine Anfragenbeantwortung hat. Ostermayer betonte die Wichtigkeit der Inseratstätigkeit der Ministerien, die damit BürgerInnen aktuelle Informationen zu Serviceleistungen  - wie etwa dem Lohnsteuerausgleich – zukommen ließen.

Im Sinne der Offenlegung aller Kosten sei das Medientransparenzgesetz unter ihm geschrieben worden, erklärte Ostermayer und erinnerte daran, dass dieses Gesetz bereits 2011 im Parlament beschlossen wurde. Nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit habe die Regierung von den Medien branchenübliche Rabatte verlangt; die Unterstellung, mit den Inseraten Parteiwerbung betrieben zu haben, wies der Staatssekretär aufs Schärfste zurück.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) bezeichnete die Kritik der Freiheitlichen an den Anfragebeantwortungen als "lächerlich", da in den Schreiben aus den einzelnen Ressorts die Kosten der Inserate auf jeden Cent genau angegeben gewesen seien. Als Beispiele für die Sinnhaftigkeit von Inseraten auf Regierungsebene führte Kräuter Einschaltungen vom Verkehrsreferat der Wiener Landesregierung zu derzeitigen Baustellen und die Inserate der Bundesregierung zu Initiativen im Sozialbereich an.

Der S-Mandatar verwies in seiner Rede auch auf Inseratschaltungen aus der Zeit der schwarz-blauen Regierung beziehungsweise auf Inserate des BZÖ, die durchaus als Parteiwerbung gewertet werden könnten, so Kräuter.

Die Wichtigkeit des Medientransparenzgesetzes, das im Dezember 2011 beschlossen worden war, hob Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) hervor und fügte an, dass die Initiative zu diesem Gesetz vom ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf gesetzt worden sei. Sie gab  allerdings zu bedenken, dass es laut zahlreicher Medienberichte besonders bei staatsnahen Unternehmen wie ASFINAG und ÖBB noch viele Ungereimtheiten zu klären gebe.

Sodann wies Fürntrath-Morettis darauf hin, dass Bundeskanzler Faymann als ehemaliger Verkehrsminister und Staatsekretär Ostermayer Beschuldigte in der "Inseratenaffaire", die auch Thema des laufenden Untersuchungsausschusses ist, seien und von der Staatsanwaltschaft Wien einvernommen worden waren. Sie verlange nach vollständiger strafrechtlicher Aufklärung der Affaire, schloss die V-Mandatarin.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) bemängelte die unzureichende Beantwortung der Anfrage seiner Fraktion durch die Ministerien und nannte das Vorgehen der Regierung mit Bediensteten der ASFINAG als Beispiel für den "nordkoreanischen Druck", der permanent ausgeübt werde. So würde es Vorständen staatsnaher Betriebe ihren Arbeitsplatz kosten, wenn sie sich weigerten, Inseratstrecken für die Regierung zu schalten.

Beweismaterial dazu sei von seiner Fraktion der Staatsanwaltschaft übermittelt worden, sagte der FPÖ-Politiker, die politische Verantwortung für die Vorgänge werde der Untersuchungsausschuss aufdecken, schloss Deimek.

Die Inseratenaffaire Faymann/Ostermayer müsse vom Untersuchungsausschuss genau in Augenschein genommen werden, zeigte sich auch Abgeordneter Peter PILZ (G) überzeugt. Allerdings sah Pilz vor allem die ÖVP als korruptionsbelastete Partei. Diese Aussage verdeutlichte der G-Mandatar mit der Beschreibung des Versuchs von ÖVP-Abgeordnetem Werner Amon, im U-Ausschuss die Verarbeitung von Daten, die der eigenen Partei schaden könnten, zu verhindern und statt dessen auf die Fertigstellung der den Koalitionspartner belastenden Materialien zu drängen.

Es ginge nicht an, so Pilz, dass ein beschuldigter Abgeordneter wie Amon diktieren wolle, welche Inhalte der Korruptionsaffairen in Österreich untersucht werden dürfen.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) verwies im Anschluss darauf, dass nicht jedes Inserat automatisch kriminell sei, die Einschaltungen müssten nur bestimmten Kriterien entsprechen. Bedeutende Aspekte seien, in welchem Medium und zu welchem Zeitpunkt ein Inserat geschalten wird und wer die Kosten dafür trägt, zeigte sich Petzner überzeugt. Mit dem Medientransparenzgesetz, das laut Petzner erst auf Drängen von BZÖ und Grüne entstanden sei, würden die entsprechenden Richtlinien festgelegt, stellte der Abgeordnete klar.

Mit dem Untersuchungsausschuss zur Korruption in Österreich sollte die politische Aufklärung vorangetrieben werden, meinte Petzner, die strafrechtliche Seite der Aufklärung obliege der Justiz, der er sein vollstes Vertrauen aussprach.

(Ende Kurzdebatte/Fortsetzung Nationalrat)