Parlamentskorrespondenz Nr. 893 vom 09.11.2012

Vorlagen: Budget und Finanzen

Bericht über Maßnahmen zur Zahlungsbilanzstabilisierung

Wien (PK) - Das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz erlaubt der Finanzministerin, EU-Staaten bei Zahlungsbilanzproblemen mit Darlehen zu unterstützen. Sie kann einzelnen Ländern Kredite von bis zu 2,3 Mrd. € gewähren und sich mit Haftungen bis zu 21,63919 Mrd. € an Finanzierungen der European Stability Facility (EFSF) oder ihres Rechtsnachfolgers beteiligen. Kürzlich hat Maria Fekter den aktuellen Quartalsbericht über Euro-Hilfsmaßnahmen in den Monaten Juli bis September 2012 (112 BA) dem nunmehr dafür zuständigen Budgetausschuss zugeleitet. Die Ausschussmitglieder erfuhren von positiven Resultaten der Prüfmissionen in den bisherigen Programmländern Irland und Portugal. Die Prüfmission in Griechenland hatte ihre Arbeit bis Ende September noch nicht abgeschlossen.  Zypern und Spanien haben am 25.6.2012 Anträge auf Finanzhilfen gestellt; am 20. Juli billigte die Eurogruppe im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung mit Spanien 100 Mrd. € an Hilfe für den notleidenden Bankensektor dieses Landes. Der tatsächliche Kapitalbedarf wird laut Stresstest aber nur auf 59,3 Mrd. Euro geschätzt. Zypern soll allfällige Hilfen vom Europäischen Stabilitätsmechanismus erhalten.  

Bis Ende September 2012 hat die EFSF Anleihen von insgesamt 146,337 Mrd. € begeben. Der Stand der Haftungen Österreichs betrug zu diesem Zeitpunkt insgesamt 6,810 Mrd. €. 920 Mio. € machten die Garantien für Zinsen aus.

Der Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist mit der Ratifikation durch Deutschland am 27. September 2012 in Kraft getreten. Am 3. Oktober 2012 hat Estland als letztes der 17 Euroländer die ESM-Ratifikation abgeschlossen, liest man im Bericht der Finanzministerin.

Steuerinformationsabkommen mit Jersey

Ein Abkommen mit der Steueroase Jersey über den Informationsaustausch in Steuersachen soll den von der OECD geforderten Transparenzstandard bei der Amtshilfeleistung gewährleisten (1916 d.B.). Das Abkommen folgt in größtmöglichem Umfang dem OECD-Muster für derartige Abkommen. Mit finanziellen und personellen Wirkungen des Abkommens sei nicht zu rechnen, heißt es in den Erläuterungen.

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA kommt  

Eine Änderung des Zahlungsdienstegesetzes (1987 d.B.) enthält nationale Begleitmaßnahmen zur Einrichtung des Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA (Single Euro Payment Area). Die diesbezügliche EU-Verordnung schreibt für die Gestaltung von Überweisungen und Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 bestimmte rechtliche und technische Anforderungen vor. Der Änderungsentwurf nennt die in Österreich zuständigen Behörden und sieht Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung vor. Nationale Zahlungsdienstleister für grenzüberschreitende Überweisungen oder Lastschriften müssen künftig unionsweit erreichbar sein. Der Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern wird durch technische Interoperabilität der Zahlungssysteme und durch unionsweite und internationale Standards sichergestellt. Dazu kommen technische Anforderungen für Überweisungen und Lastschriften und multilaterale Interbankenentgelte für Lastschriften. Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wird der Vollzug der zusätzlichen Aufsichtsvorschriften den Verwaltungsaufwand vermehren, der betragsmäßig fixierte Kostenbeitrag des Bundes wird aber nicht erhöht. Unternehmen und Wirtschaftsstandort profitieren von positiven Wirkung auf die Kostenstrukturen der Zahlungsdienstleister, heißt es in den Erläuterungen. (Schluss)