Parlamentskorrespondenz Nr. 958 vom 22.11.2012

Vorlagen: Landwirtschaft

Agrarmarketing:: Literbeitrag auch für Eigenbauwein

Wien (PK) – Änderungen des AMA-Gesetzes und des Weingesetzes (2015 d.B.) betreffen zunächst die Bestimmungen über die Agrarmarketingbeiträge im Zusammenhang mit Wein. Das nunmehr neue System enthält keine Differenzierung beim Flaschenbeitrag zwischen Eigen- und Fremdwein mehr, ein Literbeitrag soll demnach auch auf selbst abgefüllten und vermarkteten Eigenbauwein eingehoben werden. Die Vorlage nimmt zudem auch den Schaumwein in das AMA-Gesetz auf und stellt klar, dass nur Fasswein, der als Wein oder Schaumwein vermarktet wird, beitragspflichtig ist. Weiters ist eine Sollbestimmung vorgesehen, Erntemeldung, Bestandsmeldung und Stammdatenerhebungsblatt online im Wege der beim Landwirtschaftsministerium eingerichteten Weindatenbank einzureichen. Bei den Hektar-Höchstmengen wiederum bringt die Novelle eine flexiblere Regelung und reagiert damit auf die geänderten klimatischen und weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. (Schluss)