Parlamentskorrespondenz Nr. 203 vom 13.03.2013

Innenausschuss: Fremdenrecht wird in zahlreichen Punkten adaptiert

Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung werden erweitert

Wien (PK) – Das Fremdenrecht wird in zahlreichen Detailpunkten adaptiert. Der Innenausschuss des Nationalrats gab heute grünes Licht für das so genannte FNG-Anpassungsgesetz, mit dem unter anderem EU-Vorgaben umgesetzt, Entscheidungen des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs bei den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und in Hinblick auf die bevorstehende Einrichtung von Verwaltungsgerichten neue Regeln für fremdenrechtliche Beschwerdeverfahren festgelegt werden. Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein von den Koalitionsparteien im Rahmen der Ausschussberatungen vorgelegter Abänderungsantrag, der eine Reihe von Präzisierungen und Klarstellungen enthält.

Der Beschluss fiel mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP. Die Grüne Fraktion kritisierte unter anderem, dass das Gesetz noch komplizierter und schwerer vollziehbar werde. Ähnlich die Kritik des BZÖ, während die Koalitionsparteien darauf verwiesen, es handle sich um notwendige Anpassungen ohne große inhaltliche Veränderungen.

Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Im Konkreten wird es laut FNG-Anpassungsgesetz für Drittstaatsangehörige künftig möglich sein, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu beantragen. Außerdem erhalten Familienangehörige aus Drittstaaten rascher einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Auch für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gibt es verschiedene bürokratische Erleichterungen: letztere erhalten etwa einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Fremdenpasses. Das bisher geltende zeitliche Minimum von 18 Monaten für Einreiseverbote wird gestrichen und für Anträge auf Aufhebung bzw. Verkürzung eines Einreiseverbots ein abgestuftes System verankert.

Neu ist darüber hinaus, dass künftig alle Antragsteller, deren Visaantrag von österreichischen Vertretungsbehörden abgelehnt wurde, die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht anfechten können. Bisher war für Drittstaatsangehörige kein Rechtsmittel möglich. Die Regierung rechnet aufgrund von Erfahrungen in anderen Ländern mit mehr als 2.000 Beschwerdeverfahren jährlich.

Bei Grenzkontrollen können Fingerabdrücke abgeglichen werden

Eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes gibt Sicherheitsorganen in Hinkunft die ausdrückliche Befugnis, bei Grenzkontrollen Fingerabdrücke von Reisenden abzunehmen und diese mit den im Reisepass oder in diversen Datenbanken gespeicherten Fingerabdrücken zu vergleichen, wobei mittels Abänderungsantrag nochmals deutlich unterstrichen wird, dass diese Maßnahme nur bei begründeten Zweifeln an der Identität des Reisenden zulässig ist und der erlaubte Abgleich biometrischer Daten nicht für die DNA gilt. Weiters wird im Gesetz eine Rechtsgrundlage für die Sicherstellung von ge- oder verfälschten bzw. missbräuchlich verwendeten Reisedokumenten und Visa geschaffen.

Durch den Abänderungsantrag wird normiert, dass die allgemeine Beschwerdefrist von vier Wochen für die Anfechtung von Bescheiden beim Bundesverwaltungsgericht nicht für Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl gilt, vielmehr wird die geltende zweiwöchige Beschwerdefrist beibehalten. Nur für unbegleitete Minderjährige und subsidiär Schutzberechtigte ist als besonders schutzwürdige Gruppen eine vierwöchige Beschwerdefrist vorgesehen.

Mitwirkungspflicht für minderjährige Flüchtlinge bei Elternsuche

Klargestellt wird mit dem Abänderungsantrag weiters, dass die künftig vorgesehene verpflichtende Mitwirkung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bei der Suche ihrer Eltern nur für mündige Minderjährige, also über 14-Jährige, gilt. Außerdem wird nochmals verdeutlicht, dass die Mitwirkungspflicht dann nicht besteht, wenn die Suche nach den Familienangehörigen nicht im Interesse des Kindeswohls gelegen ist. Unbegleitete unmündige Minderjährige sind auf deren Ersuchen von der Behörde bei der Suche nach deren Familienangehörigen zu unterstützen.

Angesichts der bevorstehenden Einrichtung des Schubhaftzentrums Vordernberg und ähnlicher spezieller Schubhafteinrichtungen entfällt mit Ende des Jahres die Verpflichtung der Fremdenpolizeibehörden, eigene Hafträume zu unterhalten.

Mit einer Sonderbestimmung für kroatische StaatsbürgerInnen will die Regierung einen Ansturm auf die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörden rund um den EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli vermeiden: Der rechtmäßige österreichische Aufenthaltstitel, den derzeit rund 56.000 kroatische Staatsangehörige haben, wird als Anmeldebescheinigung für UnionsbürgerInnen gelten.

Grüne: Novelle wird vor Verfassungsgericht nicht halten

Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte die späte Vorlage des umfassenden Abänderungsantrags. Die gesetzlichen Materien würden durch die Novelle noch weiter verkompliziert, sagte sie und führte eine Reihe von Punkten an, die sie zur Ablehnung der Novelle bewegen. Dazu zähle etwa die Praxis des Asylgerichts, keine mündlichen Verfahren zu führen, was zu vielen Fehlentscheidungen führe. Diese Praxis solle offenbar gestärkt werden. Bei Folgeanträgen werde die mündliche Verhandlung nun sogar kategorisch ausgeschlossen.

Im Fall von Kinderflüchtlingen habe man aus dem Recht zur Suche nach den Eltern eine zusätzliche Mitwirkungspflicht konstruiert. Die Absicht sei offenbar, eine Verletzungen von Mitwirkungspflichten behaupten zu können, um Anträge abzulehnen, befürchtete Korun. Die Koppelung von Einreiseverbot und Rückkehrverbot sei in der geplanten Form eine überschießende Regelung. Schließlich sei nicht nachvollziehbar, warum vor dem Verwaltungsgerichtshof gerade für AsylwerberInnen, also eine besonders schutzbedürftige Gruppe, die Einspruchsfrist nur zwei anstelle der üblichen vier Wochen betrage. Die Novelle stehe in Widerspruch zur Verfassung wie zur UN-Menschenrechts- und zur Genfer Flüchtlingskonvention, und der VfGH werde sicher wieder viele der Bestimmungen erneut aufheben, postulierte sie.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) schloss sich Abgeordneter Korun an und kritisierte die seiner Ansicht nach große Zahl überschießender und unklarer Regelungen im Gesetz. Das gelte etwa für die Bestimmung über die Erhebung biometrischer Daten. Seine Fraktionskollegin Tanja Windbüchler-Souschill kritisierte, der Zustand, wonach Fremdenrecht stets Kinderrechte schlage, werde durch die Novelle prolongiert. Es sei nicht einzusehen, warum für Flüchtlinge die Kinderrechte nur bis 14 Jahre gelten sollen, wo die UN-Konvention die Gültigkeit bis 18 Jahre vorsehe.

BZÖ: Neuerliche Verkomplizierung im Fremdenrecht

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) kündigte die Ablehnung der Novelle an. Die Novellierungen des Fremdenrechts in Halbjahresabstand würden ein unübersichtliches, nicht exekutierbares Gesetz, aber keine Rechtssicherheit schaffen. Die Chance, ein Gesetz aus einem Guss zu schaffen, sei wieder einmal vertan worden.

ÖVP: Rechtsschutz für Asylwerbende wird gestärkt

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) meinte hingegen, die Kritik der Grünen sei nicht berechtigt. Es handle sich um eine Anpassung, die aufgrund der Verwaltungsgerichtsnovelle notwendig wurde. Es gebe nun auch mehr Rechtsschutz für Asylwerber.

Freiheitliche sehen offene Fragen bei unabhängiger Rechtsberatung

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) meinte ebenfalls, die Kritik der Grünen gehe an den Tatsachen vorbei, die Änderungen wurden den Regelungen in anderen Bereichen entsprechen, es handle sich um keine Sonderregelungen für Asylverfahren. Aus seiner Sicht sei die Frage, was eine unabhängige Asylberatung sein solle und ob diese Aufgabe einer Behörde oder eines subventionierten Vereins obliegen solle.

SPÖ: Rechte minderjähriger Flüchtlinge beachten

Abgeordnete Angela Lueger (S) meinte, es stelle sich für sie die Frage, warum es bei mündigen unbegleiteten Flüchtlingen eine Mitwirkungspflicht gebe. Das Kindeswohl werde auf jeden Fall im Mittelpunkt von Entscheidungen stehen müssen.

Team Stronach erhofft sich Einsparungen in der Verwaltung

Abgeordneter Christoph Hagen (T) befürchtete, dass durch die Novelle dem Asylmissbrauch durch "Ankerkinder" und dem Familiennachzug Tür und Tor geöffnet werde. Er erkundigte sich nach den zu erwartenden Kosteneinsparungen durch beschleunigte Asylverfahren, bei denen Wirtschaftsflüchtlinge schneller ausgeschlossen werden können.

Mikl-Leitner verweist auf notwendige Gesetzesanpassungen

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner stellte fest, es handle sich im Wesentlichen bei der Novelle nur um die durch das Verwaltungsgerichts-Gesetz notwendig gewordenen Anpassungen und die Berücksichtigung von EU-Vorgaben, nicht um große inhaltliche Änderungen. Beim Umgang mit Fingerprints werde darauf geachtet, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei. Es gebe eine große Sensibilität für Kinderrechte, versicherte sie, es gebe dazu einen Kriterienkatalog, den sie gerne schriftlich nachreichen werde. Grundsätzlich bestehe schon jetzt eine Verpflichtung für die Behörden, nach den Eltern von Minderjährigen zu suchen. In Fällen, wo absehbar sei, dass für die Kinder daraus Nachteile entstehen könnten, werde dies aber unterlassen. Ihr Ressort rechne ab 2015 mit Einsparungen von Verwaltungskosten 20 bis 25 Mio. € jährlich, sagte die Innenministerin. – In der Abstimmung wurde die Novelle unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags mit S-V-Mehrheit angenommen.

BAK ist künftig auch für Verletzung des Amtsgeheimnisses zuständig

Mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der Grünen, stimmte der Innenausschuss einer Gesetzesnovelle (2143 d.B.) zu, mit der die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung erweitert werden. Demnach soll das BAK künftig auch in jenen Fällen ermitteln, in denen es um den Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses geht. Außerdem wird mit dem Gesetzesentwurf der rechtliche Rahmen für die bevorstehende Inbetriebnahme des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) geschaffen, das erweitere Datenabfragen und Datenverknüpfungen ermöglicht.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner meinte gegenüber Abgeordneter Christoph Hagen (T), es mache Sinn, die Agenden einer zentralen Institution zu übertragen. Sie bestätigte Abgeordnetem Werner Herbert (F), dass die Kosten für das SIS II letztlich viel höher ausfallen würden, als geplant, es gehe um 180 Mio. €, auf das österreichische Innenministerium werden davon 5 Mio. € entfallen.

Ausschuss genehmigt Katastrophenhilfeabkommen mit Moldawien

Ein zwischen Österreich und Moldawien abgeschlossenes Katastrophenhilfeabkommen (2135 d.B.) wurde von den Abgeordneten einstimmig genehmigt. Zweck des Abkommens ist es, bei Naturkatastrophen und technischen Katastrophen rasche und unbürokratische Hilfeleistungen zu ermöglichen und etwa Grenzübertritte für HelferInnen sowie die Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern zu erleichtern.

EU will Grenzkontrollen durch Registrierungssystem effizienter machen

Anschließend beantwortete Innenministerin Johanna Mikl-Leitner Detailfragen der Abgeordneten zu dem von ihr vorgelegten Bericht (III-387 d.B.) über aktuelle EU-Vorhaben in ihrem Zuständigkeitsbereich. Unter anderem plant die EU ein Registrierungssystem für Ein- und Ausreisen, erleichterte Grenzübertritte für Reisende mit niedrigem Risikoprofil, eine Vereinfachung des Visasystems und eine weitere Vertiefung der gemeinsamen Asylpolitik. Außerdem arbeitet sie an einer Strategie zur Reduzierung der Schusswaffenkriminalität und will der Cyberkriminalität besonderes Augenmerk schenken.

Kritische Stimmen zu den EU-Vorhaben kamen von Vertretern der Opposition. Abgeordneter Peter Pilz (G) sah insbesondere schwere datenschutzrechtliche Bedenken beim Projekt "Smart Borders", das keine sicherheitstechnischen Verbesserungen bringen würde. Abgeordneter Werner Herbert (F) kritisierte hingegen die Gestaltung des Berichts und vor allem die Ausführungen des Ministeriums zu den vielen angesprochenen Themen als nicht zufriedenstellend.

Abgeordneter Johann Maier (S) thematisierte die Kosten, die Österreich aus einem geplanten Zentrum für die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität entstehen werden und äußerte Bedenken gegen die Heranziehung von Fluggastdaten zur Strafverfolgung. Er sah es als nötig an, die Möglichkeit zu schaffen, dass Vermögenswerte nicht nur bei einem Verdacht von terroristischer Tätigkeit, sondern auch bei Vorliegen von Geldwäsche und Wirtschaftsdelikten leichter eingefroren werden können. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig wollte wissen, ob Maßnahmen diskutiert würden, wie die EU dem Migrationsdruck begegnen wolle. Die Frage sei, wie man Menschen vor Ort helfen könne, damit sie nicht aus ihrer Heimat fliehen müssen.

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner verwies zum Projekt "Smart Borders" darauf, dass Österreich seine Zustimmung klar mit den Forderung nach ausreichendem Datenschutz, einem erkennbaren Mehrwert für BürgerInnen und Behörden und einer bedienungsfreundlichen Technik verknüpfe. Man stehe hier sicher noch vor einer längeren Diskussion. Das Zentrum für die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität werde ihres Wissens keine finanziellen Auswirkungen auf Österreich haben, meinte die Ministerin. Was das Einfrieren von Vermögen betreffe, sei das eine sensible Frage, die man sich sehr genau ansehen müsse. Die Bedenken in der Frage der Weitergabe von Fluggastdaten teilte die Ministerin und versprach Abgeordneter Königsberger-Ludwig, ihre Frage schriftlich zu beantworten.

Der Bericht wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach zur Kenntnis genommen.

Grüne wollen Zivildienst auf sechs Monate verkürzen

Nicht durchsetzen konnte sich Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) mit zwei Entschließungsanträgen zum Thema Zivildienst und Gedenkdienst. Die Abgeordnete verwies auf die Ergebnisse der Volksbefragung zur Wehrpflicht. Die Zustimmung zur allgemeinen Wehrpflicht sei vor allem dem Wunsch nach Erhaltung des Zivildienstes geschuldet gewesen. Dieser müsse nun reformiert werden. Notwendig sei unter anderem eine Verkürzung des Zivildienstes auf sechs Monate sowie die bessere arbeitsrechtliche Absicherung und Bezahlung von Zivildienern (2195/A[E] ). Windbüchler-Souschill forderte auch die Öffnung des Auslandsdienstes für Frauen und die bessere Absicherung des Gedenkdienstes (2196/A[E]). Die Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt, nachdem Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) darauf verwiesen hatte, dass derzeit Gespräche zur Reform von Zivil- und Gedenkdienst in Gang seien, deren Ergebnis man abwarten solle.

BZÖ für Verursacherprinzip bei Polizeieinsätzen

Ebenfalls mit S-V-Mehrheit vertagt wurde ein Entschließungsantrag des BZÖ (1405/A[E]), der darauf abzielt, die Kosten für Polizeieinsätze in bestimmten Fällen auf die VerursacherInnen abzuwälzen. Das BZÖ hat dabei insbesonders alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen im Visier. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) begründete seinen Vertagungsantrag mit einer Studie, welche das Innenministerium zu dieser Frage bereits beauftragt habe, und die abzuwarten sei.

FPÖ lehnt Einbindung privater Vereine in Asylverfahren ab

Schließlich lehnte der Innenausschuss einen Entschließungsantrag der FPÖ (2119/A[E]) ab, dessen Intention es ist, private Vereine und NGOs aus der Mitwirkung an Asylverfahren auszuschließen. Nach Ansicht von Abgeordnetem Walter Rosenkranz (F) werde die vom Steuerzahler zu tragende Rechtshilfe für AsylwerberInnen dazu genutzt, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Unterstützung fand der Antrag durch Abgeordneten Christoph Hagen (T), der von der Innenministerin wissen wollte, ob ihr Zahlen bekannt seien, wie viele NGOs mit wie vielen MitarbeiterInnen im Bereich der Asylverfahren tätig seien.

Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte den Antrag der FPÖ als ideologisch begründete Unterstellung gegenüber NGOs. Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner meinte, die Zahl der NGOs, die in Asylverfahren mit dem Innenministerium zusammenarbeiten, sei selbstverständlich bekannt, nicht aber, wie viele Mitarbeiter sie beschäftigten. (Schluss) sox/gs