Parlamentskorrespondenz Nr. 405 vom 15.05.2013

Zwei Monate Zeit für Verhandlungen über Bienenschutzkonzept

Landwirtschaftsausschuss: Bienen-Anträge von Grünen und BZÖ abgelehnt, SPÖ und ÖVP setzen auf Arbeit im Unterausschuss

Wien (PK) – Auch im heutigen Landwirtschaftsausschuss stand die Frage eines Verbots bienenschädlicher Pflanzenschutzmittel im Zentrum des Interesses der Abgeordneten. Eingangs der Sitzung kritisierte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) die Verschiebung des bereits vereinbarten Termins für eine Sitzung des "Bienen"-Unterausschusses. Ausschussobmann Jakob Auer erklärte, dieser Unterausschuss habe wegen der gestrigen Sondersitzung des Nationalrats nicht stattfinden können. Die Abgeordneten Harald Jannach (F) und Kurt Gaßner (S) meinten gegenüber Pirklhuber, man sollte den Bericht der EU zum Thema Neonicotinoidverbot abwarten, die Arbeit des Unterausschusses dann abschließen und daraufhin im Landwirtschaftsausschuss die notwendigen Beschlüsse fassen. Dieser Auffassung schloss sich auch Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ) an.

Auch im weiteren Verlauf der Sitzung ging es immer wieder um die Bienen. Eine Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes gab den Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) Gelegenheit, mit Entschließungsanträgen für ein Verbot von Neonicotinoiden einzutreten. Diese Anträge blieben bei der Abstimmung in der Minderheit der Opposition, nachdem die Koalitionsparteien die gestern vom Nationalrat einstimmig beschlossene Vorgangsweise und die Absicht bekräftigten, die Arbeit des Unterausschusses zum Thema Bienensterben bis zur nächsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses abzuschließen und damit die Voraussetzungen für definitive Entscheidungen im Sinne der gestrigen einstimmigen Entschließung des Nationalrats zu schaffen.

Dann debattierten die Abgeordneten aktuelle Fragen der Agrarpolitik und nahmen einen Ressortbericht über aktuelle agrarpolitische Vorhaben der Europäischen Union mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Kenntnis. Die spanische Sprachfassung des Übereinkommens über das europäische Forstinstitut genehmigten die Ausschussmitglieder einhellig. Außerdem verabschiedete der Ausschuss zahlreiche Rechtsanpassungen im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie EU-Anpassungen und andere technische Gesetzesänderungen.

Kritik bei der Opposition riefen EU-Pläne für eine neue Saatgutverordnung hervor - Grüne, FPÖ und BZÖ beantragten daher die Erhaltung bäuerlicher Saatgutsorten. Weiters debattierten die Abgeordneten auf Verlangen des BZÖ über einen Entfall der 10-Hektar-Grenze für Vollpauschalierungen im Interesse der Obstbauern, über eine obligatorische Herkunftsbezeichnung bei Fleisch (FPÖ), die Einführung von Obergrenzen für Agrarförderungen (FPÖ und BZÖ) sowie über Konzepte der Grünen für die europäische Landwirtschaftspolitik im Sinne von Ökologisierung, Klimaschutz, gerechter Verteilung der Direktzahlungen und Entwicklung des ländlichen Raums. Von den Grünen kam auch Kritik am weiteren Ausbau der Produktion von Agrartreibstoffen. Alle Anträge der Opposition wurden vertagt.

Aussprache über Bienensterben und die Berechnung von Almflächen

Eingangs seiner Sitzung diskutierte der Ausschuss aktuelle Fragen aus seinem Arbeitsbereich und einen Ressortbericht über aktuelle agrarpolitische Vorhaben der Europäischen Union im Jahr 2013 (III-395 d.B.), den die Abgeordneten mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit definitiv zur Kenntnis nahmen.

Zu dem in der Debatte angesprochenen Thema "Bienensterben" stellte Ausschussobmann Jakob Auer fest, der diesbezügliche Unterausschuss werde jedenfalls vor dem nächsten Landwirtschaftsausschuss zusammentreten.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) problematisierte die neuen Regeln bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und kritisierte beim Thema "Bienensterben" die Säumigkeit des Gesundheitsministers, der eigentlich für die Umsetzung des Bienenseuchengesetzes zuständig sei. Für Schultes gehe es darum, dass Problem Varroamilbe gemeinsam mit den Imkern zu lösen.

Abgeordneter Gerhard Huber (B) forderte eine Beweislastumkehr beim Nachweis der Schädlichkeit von Pflanzenschutzmitteln zugunsten der KonsumentInnen und machte sich für die Förderung alternativer Methoden bei der Bekämpfung von Maisschädlingen stark, um Bauern zu helfen, die von einem Verbot der Neonicotinoide betroffen wären.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) forderte den Landwirtschaftsminister dazu auf, das vom steirischen Landtag beschlossene Verbot von Neonicotinoiden umzusetzen.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) wies die Kritik der ÖVP an Gesundheitsminister Stöger zurück und forderte Abgeordneten Pirklhuber dazu auf, beim Kampf gegen das Bienensterben den gestern im Nationalrat einstimmig beschlossenen gemeinsamen Weg mitzugehen. Dies sagte Pirklhuber zu, machte aber darauf aufmerksam, dass die möglicherweise monatelange Arbeit an Begleitmaßnahmen zum Neonicotinoidverbot den Landwirtschaftsausschuss nicht daran hindern sollte, bienenschädliche Beizmittel so rasch wie möglich zu verbieten.

Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich erteilte den Abgeordneten Rupert Doppler, Harald Jannach, Maximilian Linder (alle F) sowie Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) auf deren dringendes Ersuchen Auskunft über seine Bemühungen zur Hilfestellung für Almbauern, die unter Mängeln bei der Futterflächenfeststellung leiden und teilweise auch von Rückzahlungsforderungen betroffen sind. Berlakovich berichtete, dass Almbauern, bei denen noch keine Vor-Ort-Kontrollen stattgefunden haben, fehlerhafte Angaben über Almflächen sanktionslos korrigieren können. Der von den Oppositionsabgeordneten als unpraktikabel kritisierte "Almleitfaden" gelte und sei von den Landwirtschaftskammern anzuwenden, wobei die Bauern Hilfe von der AMA erhalten. Angesichts von Problemen bei der Auslegung des "Almleitfadens" drängte auch Abgeordneter Franz Eßl (V) darauf, dass die zur Klärung von Fragen bei der Feststellung von Almflächen bestellte Fischler-Kommission bald zu Ergebnissen komme. Der Vorschlag der Abgeordneten Maximilian Linder (F) und Gerhard Huber (B), die Almflächenfeststellung durch Zählung der Großvieheinheiten zu ersetzen, wies Bundesminister Nikolaus Berlakovich mit dem Hinweis darauf zurück, dass die EU an der Flächenfeststellung festhalte. Der Minister sicherte den Abgeordneten aber zu, alles zu unternehmen, um möglichst viele Bauern bei der Almflächenfeststellung "aus Sanktionen herauszubringen".

Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig teilte dem Minister mit, die Frage der Lösung aktueller Finanzierungsprobleme bei land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sei Gegenstand von Verhandlungen mit den Ländern für das Budget 2014. Weiters informierte der Minister über bienenkundliche Forschungen in Lunz am See, über die Förderung von Junglandwirten in beiden Säulen der neuen GAP und einmal mehr wies er den Vorwurf zurück, er habe beim Thema Auskunft über Pestizideinsatz von Amtsverschwiegenheit gesprochen. Tatsächlich sei es um den Schutz privater Geschäftsdaten gegangen.

Abgeordnetem Ewald Sacher (S) berichtete Landwirtschaftsminister Berlakovich von der engagierten Teilnahme Österreichs am siebenten Umweltaktionsprogramm der europäischen Union sowie von den Verhandlungen mit dem Europäischem Parlament über die GAP-Reform. Gegenüber Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber bekräftigte der Minister sein Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht der Regionen beim Thema Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft. – Der agrarpolitische Vorhabensbericht der EU für 2013 wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Agrarrechtliche Anpassungen für die Verwaltungsgerichts-Reform  

Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingt auch Änderungen in zahlreichen Materiengesetzen im Ressort Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt und Wasserwirtschaft. Die diesbezügliche Regierungsvorlage (2291 d.B.) betrifft das Agrarverfahrensgesetz, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz, das Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz, das Forstgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz, das Pflanzgutgesetz, das Rebenverkehrsgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Weingesetz, das Marktordnungsgesetz sowie das Vermarktungsnormengesetz. Das Agrarbehördengesetz wird aufgehoben.

Angesichts von Änderungen im Pflanzenschutzmittelgesetz legten die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Gerhard Huber (B) jeweils Entschließungsanträge ihrer Fraktionen vor, die darauf gerichtet waren, Neonicotinoide zu verbieten.

Pirklhuber appellierte an die Abgeordneten der Koalitionsparteien, ein klares Signal an die Bevölkerung zu setzen und damit zum Ausdruck zu bringen, dass das österreichische Parlament imstande sei, notwendige Beschlüsse rasch herbeizuführen. Denn trotz vieler Lippenbekenntnisse seien bislang noch keinerlei Maßnahmen zum Schutz der Bienen gesetzt worden, obwohl die Öffentlichkeit längst Entscheidungen erwarte. Auch Pirklhubers Fraktionskollegin Gabriela Moser fügte hinzu, die Zeit sei reif für Entscheidungen, ansonsten müsse man befürchten, dass in zwei Monaten, wenn der politische Druck auf Schutz der Bienen womöglich schwächer werde, notwendige Entscheidungen weiter verschleppt werden.

Abgeordneter Hermann Schultes warnte gegenüber den Grünen davor, die gestern vereinbarte Vorgangsweise auf den Kopf zu stellen und wies darauf hin, dass Bauern das bereits gebeizte Rapssaatgut im August nicht ausbringen könnten, wenn man die Beize bis dahin verbiete.

Dieser Darstellung widersprach Abgeordneter Gerhard Huber (B) vehement und hielt fest, dass genügend ungebeiztes Rapssaatgut für die österreichischen Bauern zur Verfügung stehe. Auch Abgeordneter Franz Riemer(F) meinte, für Überlegungen zu einem Verbot der Neonicotinoide sei jahrelang Zeit gewesen, jetzt gehe es um Entscheidungen. Demgegenüber warnte Abgeordneter Fitz Grillitsch (V) wiederum davor, die Existenz südsteirischer Bauern zu gefährden, die von Maisanbau und Schweinezucht lebten.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) erinnerte an die "Bienenenquete" seiner Fraktion, bei der zahlreiche Experten zum Thema gesprochen haben und plädierte dafür, die Umsetzung des Neonicotinoidverbots in Österreich gemeinsam mit dem Minister in der vereinbarten Form abzustimmen und in den nächsten zwei Monaten zu entscheiden. "Diese Zeit sollte man sich noch nehmen", meinte Gaßner.

Abgeordneter Franz Eßl (V) drängte in der Debatte entschieden darauf, bei Verhandlungen über Wald -und Weidenutzungsrechte sowie über besondere Felddienstbarkeiten fachkundige Richter einzusetzen oder fachkundige Laienrichter beizuziehen.

Abgeordnetem Harald Jannach (F) teilte der Minister mit, die Änderung des Marktordnungsgesetzes sehe eine Fristverlängerung bei Beschwerdeverfahren zugunsten der Bauern vor; die Kompetenzen der AMA blieben unverändert.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP verabschiedet. Die beiden Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ betreffend Verbot von Neonicotinoiden blieben in der Minderheit der Oppositionsparteien und wurden abgelehnt.

Agrarrechtsänderungsgesetz bringt technische Anpassungen

Technische Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben bringt ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 (2297 d.B.), dem die Regierungsfraktionen ihre Zustimmung erteilten. Adaptierungen im Düngemittelgesetz, im Futtermittelgesetz, im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, im Pflanzenschutzgesetz, im Vermarktungsnormengesetz, im Weingesetz und im Agrarkontrollgesetz sind darin vorgesehen. Im Forstgesetz werden die Bestimmungen über die Bringungsgenossenschaften präzisiert. Auch den Entwurf für ein neues Produktenbörsegesetz empfahl der Ausschuss dem Plenum mit SPÖ-ÖVP Mehrheit. Die mit der Novelle geschaffene Möglichkeit für Obstweinproduzenten, ihre Waren mit einer Prüfnummer versehen zu lassen, diene als Qualitätsnachweis für die Produkte, erläuterte Landwirtschaftsminister Berlakovich eine Detailfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig (S).

Biozidproduktegesetz an EU-Verordnung angepasst

Nachdem eine EU-Verordnung für das Inverkehrbringen von Biozidprodukten die bisher geltende Richtlinie ersetzt hat, soll nun eine neues österreichisches Biozid-Produkte-Gesetz (2294 d.B.) die Vollziehung der Verordnung ermöglichen. Der Regierungsentwurf umfasse Vorschriften über Behördenzuständigkeiten, die Durchführung von Verwaltungsverfahren, Überwachungsbefugnisse, Sanktionen bei Verwaltungsübertretungen sowie Übergangsbestimmungen, skizzierte Bundesminister Berlakovich die Inhalte des Entwurfs. Definition und Zulassungskriterien für Biozidprodukte sind bereits in der Biozidprodukteverordnung enthalten. Mit einem dazu eingebrachten Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, der formale Klarstellungen in der Gesetzesvorlage verankert, wurde die Novelle von SPÖ und ÖVP angenommen. Die Grünen erklärten, die Abänderungen genau prüfen zu müssen, ehe sie ihre Zustimmung zur Vorlage geben könnten.

Vertagt wurden in Folge – unter Protest der Antragsteller - eine Reihe von Oppositionsanträgen mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie des FPÖ-Abgeordneten Harald Jannach, der eine weiterführende Debatte über die vorliegenden Anträge in einer eigenen Ausschusssitzung präferiert hätte.

Grüne Konzepte für die europäische Landwirtschaft

Ökologisierung, Klimaschutz, gerechtere Verteilung der Direktzahlungen und Sicherung der Mittel für die ländliche Entwicklung sind einige der zentralen Punkte von Anträgen der Grünen (2037/A(E), 820/A(E)), in denen Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die Vorstellungen seiner Fraktion für die Reform der GAP einmal mehr zum Ausdruck brachte. Ein weiterer Antrag Pirklhubers betraf eine gesetzliche Verankerung des Programms Ländliche Entwicklung 2007-2013 (140/A(E)).

FPÖ/BZÖ: Obergrenze für Agrarsubventionen, Hilfe für "echte" Bauern 

FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach sprach sich in einem Entschließungsantrag (1349/A(E)) seiner Fraktion dafür aus, eine Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe in der Höhe von 50.000 € einzuführen sowie zwischen den Förderungen für Bauern und Förderungen für Industrie- und Handelsunternehmen klar zu trennen. Das Agrarbudget solle "echten" Bauern zugutekommen, so Jannach. BZÖ-Abgeordneter Gerhard Huber verlangte wiederum eine Deckelung der Agrar-Subventionen auf maximal 25.000 € für Großbetriebe (1335/A(E)).

Ebenfalls in die Warteschleife schickte der Ausschuss die restlichen Anträge der Opposition, diesmal jedoch lediglich mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit zur Vertagung.

Grüne: Herabsetzung der Substitutionsziele bei Agrartreibstoffen

In einem Entschließungsantrag (471/A[E]) verlangte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G), die Beimischungsziele von Agrartreibstoffen zu den fossilen Treibstoffen (10 % bis 2010, 20 % bis 2020) herabzusetzen. Pirklhuber weist in dem Antrag auf den umweltschädlichen Anbau von Agrartreibstoffe in Monokulturen und unter massivem Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden hin. Zudem würden weltweit Waldflächen in Plantagen für Energiepflanzen umgewandelt und KleinbäuerInnen vertrieben. Beim Klimaschutz sollte man auf Wärmedämmung, Sonnen- und Windenergie, bessere Verwertung von Abfallstoffen und auf eine nachhaltige, an Energieeffizienz und Verbrauchsreduktion orientierte Verkehrspolitik setzen, schlagen die Grünen vor.

FPÖ für Herkunftsbezeichnung bei Fleisch

Abgeordneter Harald Jannach (F) hält eine Herkunftskennzeichnung bei Fleisch für unumgänglich, es gehe nicht an, KonsumentInnen länger zu täuschen. Nur noch Fleisch von in Österreich aufgewachsenen Tieren soll mit dem A-Stempel versehen werden, forderte die FPÖ daher (1422/A(E)). BZÖ-Mandatar Gerhard Huber meinte in der Diskussion ebenso, es gelte hier im Sinne der österreichischen Landwirtschaft ein Zeichen zu setzen.

Opposition für Erhaltung alten Saatguts

Ausgehend von Kritik an EU-Plänen für eine neue Saatgutverordnung, die seltene bäuerliche Sorten bedrohen könnte, warnte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) in einem Entschließungsantrag (2252/A(E)) seiner Fraktion vor einem Verbot des freien Tauschs von Saatgut. Pirklhubers Appell an die Bundesregierung lautet, den Fortbestand lokaler, alter und seltener Sorten von Obst, Gemüse und Getreide durch die neue Saatgutverordnung nicht zu gefährden. In diese Richtung gingen auch Entschließungsanträge der FPÖ (2266/A(E)) und des BZÖ (2277/A(E)), in denen Josef Riemer (F) und Gerhard Huber (B) ebenfalls ihre Sorgen um die Sortenvielfalt und um den Weiterbestand seltener regionaler Saatgutressourcen zum Ausdruck brachten und auf ein Engagement Österreichs in Brüssel drängten. Als Erklärung für die Vertagung dieser Anträge durch die Regierungsparteien meinten die Abgeordneten Hermann Gahr (V) und Ewald Sacher (S), hier gelte es, bis zur nächsten Plenarsitzung des Nationalrats einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen auszuarbeiten, um eine Gefährdung der heimischen Artenvielfalt durch überzogene Regelungen hintanzuhalten.

BZÖ fordert Entfall der Hektar-Grenze im Obstbau

Schließlich wies Abgeordneter Gerhard Huber (B) auf die schwierige Lage der Obstbauern hin und zeigte sich alarmiert über die Entwicklung in der Steiermark, wo in den letzten 15 Jahren 500 Apfelbauern den Betrieb eingestellt haben. Die Einführung der 10-ha-Grenze für die Vollpauschalierung bringe erheblichen Mehraufwand bei Buchhaltung und Steuerberatung für die Betriebe, klagte Huber und forderte daher (2261/A(E)) die ersatzlose Streichung der Hektar-Grenze für den Obstanbau. (Schluss) fru/rei