Parlamentskorrespondenz Nr. 449 vom 27.05.2013

Vorlagen: Wirtschaft

Tätigkeitsberichte der BWB und des BVA, Initiativantrag der Regierungsparteien, Antrag der FPÖ

Verbotene Preisabsprachen im Fokus der Bundeswettbewerbsbehörde

Wien (PK) – Die Tätigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) war im vergangenen Jahr von einer weiteren Intensivierung der Verfolgung von verbotenen Preisabsprachen gekennzeichnet. Wie aus dem von Bundesminister Reinhold Mitterlehner vorgelegten Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde über das Jahr 2012 (III-418 d.B.) hervorgeht, wurden insgesamt 19 Hausdurchsuchungen bei Unternehmen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels lag. Dabei wurden zahlreiche Unterlagen sichergestellt, ausgewertet und entsprechende Verfahren eingeleitet. Der Generaldirektor der BWB Theodor Thanner gibt im Vorwort des Berichts zu bedenken, dass in vielen Fällen die Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften nicht ausreichend vorhanden war, weshalb sich die Wettbewerbsbehörde verstärkt dem Thema der Präsentation und Information widmete.

Kartelle und Preisabsprachen: Vom Bier bis zum Dämmstoff

Die Palette der von der BWB eingeleiteten Verfahren wegen abgestimmter Verhaltensweisen war 2012 sehr breit gestreut und reichte von den Brauereien über den Rewe-Konzern bis hin zum sogenannten Dämmstoffkartell. So wurde etwa auf Antrag der BWB vom Kartellgericht gegen drei Brauereien wegen wettbewerbswidriger Absprachen ein Bußgeld von 1,11 Mio. € verhängt. Hausdurchsuchungen beim Rewe-Konzern wiederum haben zu einem sogenannten Settlement-Verfahren geführt, das derzeit noch anhängig ist. Noch nicht entschieden ist auch ein Verfahren über einen Bußgeldantrag der BWB, dem vermutete Absprachen zur Aufteilung von Gebieten zweier Reinigungsvollversorger zugrunde liegen. Auf die Initiative der BWB ging ein Verfahren vor dem Kartellgericht zurück, das zur Verhängung von Bußgeldern in der Höhe von 435 000 € gegen drei Baumärkte wegen vertikaler Preisabsprachen im Zusammenhang mit Dämmstoffen führte. Die Entscheidung im Gefolge eines Antrags der BWB beim Kartellgericht betreffend ein mutmaßliches Gebietskartell im Bereich Industriezucker steht derzeit noch aus. Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde haben darüber hinaus auch zu noch anhängigen Verfahren über Absprachen in den Bereichen Spedition und Installateure geführt.

Was die Zusammenschlüsse betrifft, prüfte die BWB u.a. den Erwerb von Orange durch Hutchison 3G Austria sowie den Erwerb von Yesss! durch die Telekom Austria, die beide genehmigt wurden. Allgemeine Untersuchungen führte die BWB in Bezug auf den österreichischen Treibstoffmarkt durch – hier wird ein Schlussbericht für Ende 2013 erwartet – sowie hinsichtlich des Bestattungsgewerbes.

Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes

Ein Bericht des Bundesvergabeamts (BVA) (III-417 d.B.) gibt zunächst einen statistischen Überblick über die Tätigkeit im Kalenderjahr 2012. Demnach wurden in diesem Zeitraum beim BVA 121 Nachprüfungsverfahren eingebracht, wobei in 15 Fällen dem Antrag stattgegeben wurde. Weiters wurden 104 Anträge auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gestellt, von denen 86 stattgegeben wurde. Zudem wurde zwei der neun eingebrachten Feststellungsanträge stattgegeben.

Das Papier berichtet darüber hinaus von einzelnen Entscheidungen, die besonderes mediales Interesse hervorgerufen haben, und hebt dabei insbesondere die Feststellung der BVA über unzulässige Direktvergabe von FSME-Impfungen durch eine Sozialversicherungsanstalt hervor. Als "unendliche Geschichte" bezeichnet der Bericht die Ausschreibung von Sonden- und Trinknahrung durch einzelne Sozialversicherungsanstalten, die 2012 bereits zum dritten Mal vom BVA für nichtig erklärt wurde. Weiters beschäftigte sich das Bundesvergabeamt 2012 auch mit dem ORF und kam dabei zu dem Schluss, dass die Anstalt die Voraussetzungen des Bundesvergabegesetzes erfüllt und somit als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe von Leistungen grundsätzlich nach dem vergaberechtlichen Regime auszuschreiben hat.

Verbot von Insidergeschäften im Energiegroßhandel

Änderungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz, im Gaswirtschaftsgesetz und im Energie-Control-Gesetz, die auf einen Antrag (2323/A) der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Wolfgang Katzian (S) zurückgehen, haben die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels zum Ziel. Im Einzelnen sollen durch die Initiative der Regierungsparteien ein Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation sowie die Verpflichtung der Marktteilnehmer zur Registrierung verankert werden. Darüber hinaus werden die Marktteilnehmer verpflichtet, Transaktionen am Energiegroßhandelsmarkt zu melden und Insiderinformationen zu publizieren. Als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wiederum soll nun an die Stelle der Regulierungskommission das Bundesverwaltungsgericht treten, wodurch ein zweistufiger Instanzenzug eingeführt wird.

FPÖ will Biogasanlagen forcieren

Abgeordneter Bernhard Themessl (F) weist auf die Bedeutung von Biogasanlagen für die kommunale Versorgung hin und kritisiert die Bestimmung in § 21 Ökostromgesetz, die im Zusammenhang mit den Einspeisetarifen auf einen Mindestanteil von 50 % Biogas in der Verstromungsanlage abstellt. In einem Initiativantrag (2320/A) fordert er einen Entfall der 50 %-Regelung und argumentiert, ohne Senkung der Prozentzahl könnten die bereits vorhandenen hocheffizienten Gas und Dampf Kombi-Kraftwerke nicht eingesetzt werden und man müsste extra für die Biogasanlagen zusätzliche Kraftwerke bauen.(Schluss) hof


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