Parlamentskorrespondenz Nr. 608 vom 26.06.2013

Bundesrat stimmt umfassenden Gesetzesänderungen zu

Debatten über Außenpolitik, PädagogInnenausbildung, Sexualstrafrecht, Tierschutz, Tourismus und Türkei

Wien(PK) – Auftakt des langen Tages im Bundesrat war die Einführung des neuen Schemas für die PädagogInnenausbildung. Danach ging es um Verschärfungen im Sexualstrafrecht, die Senkung des Mindestkapitals für GmbH und den Leistungsbericht zum öffentlichen Verkehr. Nach einer mehr als zweistündigen Unterbrechung für zwei Dringliche Anfragen der FPÖ zur Insolvenz des Baukonzerns Alpine wurden außenpolitische Fragen wie das EU-Arbeitsprogramm 2013, die österreichische Entwicklungspolitik oder das Abdullah Zentrum für interreligiösen Dialog diskutiert. Grünes Licht gab der Bundesrat auch für die Verankerung von Tierschutz und Wasserversorgung in der Verfassung. Der ORF-Jahresbericht 2012 und Gesetzesänderungen zur Kinderbetreuung und die Mittel dafür sowie die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft wurden ebenfalls behandelt.

PädagogInnenausbildung NEU - Meilenstein oder Stolperstein?

Mit der PädagogInnenausbildung NEU werden die Bestimmungen des Hochschulgesetzes 2005, des Universitätsgesetzes 2002 und des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes geändert. Novelliert wird dabei insbesondere das Dienstrecht an den Pädagogischen Hochschulen und die Hochschul-Curriculaverordnung. Damit soll die inhaltliche Aufwertung und eine weitere Akademisierung des Lehrberufs erfolgen. Für die PädagogInnenausbildung NEU wird die Studienarchitektur des Lehramts neu konzipiert und gemäß dem Bologna-System geändert. Pädagogische Hochschulen und Universitäten sollen unter Achtung ihrer bestehenden Kompetenzen sehr eng miteinander kooperieren, um eine Lehramtsausbildung auf tertiärem Niveau anzubieten. Das bedeutet die Einrichtung achtsemestriger Bachelorstudien und zumindest zweisemestriger Masterstudien. Das Masterstudium wird als notwendige Weiterqualifizierung der LehrerInnen festgelegt. Die Mehrheit im Bundesrat hatte keine Einwände.

Laut Monika MÜHLWERTH (F/W) bringt die Akademisierung der Ausbildung nicht automatisch bessere LehrerInnen hervor, weshalb ihre Fraktion die PädagogInnenausbildung NEU ablehne. Zum LehrerInnenberuf brauche es vor allem Begabung, die zu überprüfen sei. Christian FÜLLER (S/ST) kritisierte die geringe Durchlässigkeit im Lehrerberuf, die Novelle sei aber ein wichtiger Meilenstein. Weniger Meilenstein als Stolperstein sei dieser Kompromiss, meinte Efgani DÖNMEZ (G/O). Das selektive Bildungssystem bleibe erhalten und Bildung damit eine der größten Baustellen der Republik.

Bundesrat Josef SALLER (V/S) erwartete sich von der neuen Lehrer- und Lehrerinnenausbildung einen gewaltigen Qualitätsschub, die in Hinkunft auch von unabhängiger Seite kontrolliert werde. Ein besonderes Augenmerk verdient seiner Meinung nach die Elementarpädagogik, weil hier der Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg der jungen Menschen gelegt wird. Elisabeth REICH (S/O) war die Erhöhung von Qualität und Durchlässigkeit sowie die Gleichwertigkeit in der Ausbildung ein besonderes Anliegen.

Bildungsministerin Claudia SCHMIED bekräftigte, dass beim Lehrberuf die Persönlichkeit zähle und dies besonders bei der Aus- und Fortbildung berücksichtigt werden müsse. Sie rief alle zu gegenseitiger Wertschätzung und Respekt auf und appellierte, bei den weiteren Verhandlungen nicht die Vorbildfunktion aus den Augen zu verlieren. Chancengerechtigkeit heißt für Schmied vor allem, kein Kind zurück zu lassen. Es sei bedenklich, dass von hundert AkademikerInnenkindern 66 die Matura und 44 einen Hochschulabschluss haben, Kinder von PflichtschulabsolventInnen aber dies nur zu 15 bzw. 5 Prozent erreichen. In Bildung zu investieren sei auch eine Frage der ökonomischen Vernunft. Sie wolle QuereinsteigerInnen für zukünftige Schulentwicklung an Bord holen und durch die Kooperationen der Pädagogischen Akademien und der Universitäten Doppelgleisigkeiten vermeiden. Insgesamt müsse es einen starken öffentlichen Sektor und damit auch starke öffentliche Schulen geben.

Wissenschaftsminister Karlheinz TÖCHTERLE skizzierte noch einmal die Eckpunkte des Bundesrahmengesetzes, das seiner Meinung nach nicht revolutionär, sondern evolutionär sei. Man habe nämlich die Stärken der bestehenden Institutionen genutzt, um aus daraus das Beste zu machen, konstatierte der Minister, denn der Schlüssel für eine gute Bildung sind und bleiben gute PädagogInnen. Durch diese "zukunftsstarke und hoffnungsreiche Weichenstellung" werde einerseits die Professionsorientierung in allen universitären Fächern erhöht und andererseits die Wissenschaftlichkeit im Bereich der Pädagogischen Hochschulen, betonte Töchterle.

Po-Grabschen hat keinen Platz im Sexualstrafrecht

Einstimmig begrüßte der Bundesrat das  Sexualstrafrechtsänderungesetz , das vor allem Strafverschärfungen und Tatbestandsausweitungen enthält. So sollen etwa die Strafuntergrenze bei der Vergewaltigung und die Strafdrohung für geschlechtliche Nötigung angehoben werden. Strengere Strafdrohungen sieht der Entwurf auch für die Delikte der Förderung der Prostitution und pornographischer Darstellung Minderjähriger, der Zuhälterei sowie des Menschenhandels vor. Beim Tatbestand der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen wird nun auch das sogenannte Cybergrooming mit einbezogen.

Klaus FÜRLINGER (V/O) begrüßt, dass Österreich mit der Gesetzesänderung internationalen Standards nachkommt und sieht in der Verschärfung auch die Wertehaltung der Regierung zum Ausdruck gebracht. Inge POSCH-GRUSKA (S/B) bewertet die Gesetzesänderung als einen Schritt in die richtige Richtung, den Strafrahmen bei Delikten  gegen Leib und Leben gegenüber etwa Eigentumsdelikten zu erhöhen. Sie bedauert aber, dass das Po-Grabschen nicht berücksichtigt wurde.

Auch Marco SCHREUDER (G/W) hätte sich die Aufnahme des Po-Grapschen gewünscht, begrüßt aber die Gesetzesänderung allgemein und besonders die Verbesserungen für wehrlose Personen und gleichgeschlechtliche Opfer. Er appelliert, die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit sich nicht nur wie bisher zehn Prozent der Opfer an die Behörden wenden. Für Cornelia MICHALKE (F/V) ist Grapschen zwar auch kein Kavaliersdelikt, aber in ein Gesetz dieser Schärfe hätten Belästigungen keinen Platz. Sie wünscht sich vor allem bei Sexualdelikten gegen Kinder mehr Möglichkeiten zur Opferhilfe und Prävention und bedauert, dass kein entsprechender Opferfonds eingerichtet wird. Günter NOVAK (S/K) sieht einen Auftrag für alle, kein Machogehabe in einer Gesellschaft zu dulden, die Halbe-halbe anstrebe, und dies auch nicht mit ethnischen oder kulturellen Besonderheiten zu entschuldigen.

Justizministerin Beatrix KARL begrüßte vor allem die Erhöhung des Strafrahmens bei Vergehen gehen wehrlose Personen und einheitliche Staffelungen bei Missbrauch. Zum Po-Grapschen meinte sie, neben dem Strafrecht gebe es auch andere Sanktionsmöglichkeiten und verwies auf die baldige Unterzeichnung einer Konvention des Europarats, die bei sexueller Belästigung ebenfalls keine strafrechtlichen Konsequenzen vorsieht.  

Weniger Mindestkapital bei Unternehmensgründungen

Stimmenmehrheit fand die Senkung des Mindestkapitals für GmbH. Ziel des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes ist es, durch billigere Gründung den Einstieg in die selbständige Tätigkeit zu erleichtern und die österreichischen GmbH im internationalen Wettbewerb attraktiv zu halten. Zu diesem Zweck soll nun das für die Gründung erforderliche Mindestkapital von 35.000 € auf 10.000 € gesenkt werden, wobei diese Summe wie bisher nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte bar eingezahlt werden muss. Die Reduktion des Mindestkapitals führt damit auch zu einer Verringerung der am Kapital anknüpfenden Notariats- und Rechtsanwaltskosten.

Bundesrat Gerald ZELINA (T/N) gab zu bedenken, dass einer der Hauptfaktoren für wirtschaftliche Instabilität zu viel Fremd- und zu wenig Eigenkapital sei. Die Absenkung des Mindestkapitals bei GmbH sei ohne späteren verpflichtenden Aufbau von Stammkapital abzulehnen, denn dieses bedeute auch einen Schutz für die Lieferanten. In einer Zeit, in der Betriebsgründungen vor allem im Bereich der GmbH immer weiter zurückgehen, sei es wichtig, dass der Staat entsprechende Gegenmaßnahmen wie das vorliegende Gesetz setzt, so Gottfried KNEIFEL (V/O) von Seiten der ÖVP. Geht es nach Kneifel, wird es sich positiv auf Neugründungen von Unternehmen auswirken. Hinzu komme, dass man sich internationalen Standards anpasse. Für Bundesrätin Ingrid WINKLER (S/N) war es evident, dass jeder Maßnahme prinzipiell zuzustimmen sei, die Firmengründungen und das Wirtschaftsleben forcieren. Im Namen der Freiheitlichen begrüßte Hermann BRÜCKL (F/O) ebenfalls die Änderungen im Gesellschaftsrecht in ihren Grundsätzen. Es bewirke nun einen einfacheren Zugang zur Gründung einer GmbH, auch der Wegfall der Veröffentlichungspflicht in der Wiener Zeitung sei positiv zu werten, so Brückl.

Justizministerin Beatrix KARL argumentierte im Sinne des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes, dass es rückläufige beziehungsweise stagnierende Zahlen im Bereich der GmbH-Gründungen gebe. Auch im europäischen Vergleich liege Österreich beim Mindestkapital vergleichsweise hoch. Man müsse auch berücksichtigen, dass 4/5 der Unternehmen in Österreich in der Dienstleistungsbranche tätig sind. Das vorliegende Gesetz soll diesen europäischen und nationalen Tendenzen Rechnung tragen, so Karl, um einen Impuls für Neugründungen zu geben und damit auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Basis für die Justiz-Servicecenter-Einrichtungen geschaffen

Im Anschluss daran wendete sich die Länderkammer Justizthemen zu. Das Gerichtsorganisationsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz sollen vor allem den Zugang zum Recht erleichtern und legen in diesem Sinn unter anderem die gesetzliche Basis für die Justiz-Servicecenter-Einrichtungen. Eine von der Novelle mit erfasste Änderung des Rechtspraktikantengesetzes wiederum zielt darauf ab, die Beurteilung der im Rahmen der Ausbildung erbrachten Leistungen praxisgerechter und aussagekräftiger zu gestalten.

Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Justiz adaptiert außerdem zahlreiche Materiengesetze aus dem Ressortbereich Justiz an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für beide Gesetzespakete gab es Stimmenmehrheit. Einstimmigkeit herrschte bezüglich des   Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 mit dem der Instanzenzug im Aufhebungsverfahren gegen Schiedssprüche verkürzt wird, sodass nunmehr der Oberste Gerichtshof erste und letzte Instanz ist.

Bundesrat Klaus FÜRLINGER (V/O) ersuchte im Namen seiner Fraktion und in Angelegenheit der drei vorliegenden Gesetzespakete um die Zustimmung der Länderkammer, da damit Verbesserungen erzielt werden könnten, wie sich Fürlinger überzeugt zeigte. Bei den Änderungen in der Rechtsanwaltsordnung sei etwa ein guter und würdiger Kompromiss erzielt worden. Auch Bundesrat Christian FÜLLER (S/St) ortete wesentliche Verbesserungen, die den Justizbereich kostengünstiger, effizienter und bürgernäher machten. In der Frage der Rechtspraktikanten ist es für Bundesrat Hermann BRÜCKL (F/O) notwendig, die Ausbildung an der Praxis zu orientieren. Kritisch äußerte sich Brückl gegenüber dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz im Bereich Justiz, da darin die Bundeszuständigkeit entgegen der Verfassung zu den Ländern wandere. In diesem Punkt stimme die FPÖ nicht zu, so Brückl.

Für Justizministerin Beatrix KARL bedeuten die zur Diskussion stehenden Gesetzespakete eine Aufwertung des Wirtschafts- und Rechtsstandortes Österreich. Besonders im Bereich des Schiedsrechtsänderungsgesetzes, wodurch der Oberste Gerichtshof nun erste und letzte Instanz im Bereich der Schiedsverfahren darstelle, werde dadurch für mehr Effizienz gesorgt.

Vereinfachungen im Patent- und Markenrecht

Stimmenmehrheit fand die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 , mit der die Anpassung an die neuen Instanzenzüge der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgenommen wird. Sie führt zur Auflösung des Obersten Patent- und Markensenats, der Rechtsmittelabteilung des Patentamtes sowie des Disziplinarsenats für Patentanwälte. Schutzrechtsverletzungsverfahren sollen aber weiterhin den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden.

Koordinierte Zulassung von Funkanlagen

Mehrheitlich passierte ferner das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen den Bundesrat. Um Doppelgleisigkeiten bei Prüfungen in Zusammenhang mit der Zulassung von Produkten zu vermeiden, soll eine einzige nationale Behörde Erster Instanz eine zentrale Koordinierungskompetenz erhalten. Dadurch frei werdende Ressourcen sollen der Ausweitung der Prüftätigkeit und damit einem verbesserten Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Produkten zugutekommen. Das Büro für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (BFTK) des BMVIT übernimmt den internationalen Datenaustausch, was den Informationsaustausch über gefährliche Produkte beschleunigen soll. Durch die Novelle erfolgt auch eine Anpassung an das geltende EU-Recht.

In ihrer ersten Wortmeldung im Bundesrat erteilte die heute angelobte Bundesrätin Heidelinde REITER (G/S) der zur Debatte stehenden Vorlage eine Absage der grünen Fraktion. Es sei keine befriedigende Lösung für Nachbarschaftsrechte gefunden worden. Rene PFISTER (S/N) stellte klar, dass mit dem vorliegenden Gesetz festgehalten werde, dass der Schutz der VerbraucherInnen im Mittelpunkt stehe. Bundesrat Gottfried KNEIFEL (V/O) nutzte die Debatte, um auf das Problem der "Digitalen Kluft" aufmerksam zu machen. Es gebe Menschen, die in der heutigen Informationsgesellschaft durch einen schlechteren Zugang zu Kommunikationstechnologien benachteiligt seien. Deshalb gelte es, Wohnbereiche auch in entlegeneren Regionen mit der entsprechenden Infrastruktur wie etwa Glasfaserkabeln zu versorgen.

Infrastrukturministerin Doris BURES teilte die Einschätzung ihres Vorredners, wonach es in der Gesellschaft eine digitale Kluft gebe. Es gelte aber, allen unabhängig von Alter und geografischer Lage denselben Zugang zu Kommunikationstechnologien zu gewährleisten. Die bereits entwickelte Breitbandstrategie 2020 beinhalte Maßnahmen, um Hochgeschwindigkeitsnetze flächendeckend für ganz Österreich auszubauen.

Öffentlicher Verkehr ist wichtig für urbanen Raum

Dem Bundesrat lag auch der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht 2011 der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie vor. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Eisenbahnverkehr gehe es einfach ausgedrückt um Fahrten, bei denen Bund dazuzahlen müsse, erläuterte Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) einleitend. Im Besonderen ging er auf das Qualitätsmanagementsystem ein, das seiner Meinung nach etwas zu sehr auf die ÖBB maßgeschneidert wurde und den Privatbahnen nicht zugute komme. Gänzlich unbefriedigend sei der Berichtsteil über die Rail Cargo, weil nichts dazu gesagt werde, wie der Güterverkehr vermehrt auf die Schiene verlagert werden kann.

Der gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht sei transparent, umfangreich und übersichtlich, hob Bundesrat Werner STADLER (S/O) hervor. Er wundere sich etwas über die angekündigte Ablehnung durch die Freiheitlichen. Der öffentliche Verkehr sei eine wichtige Aufgabe der Politik, vor allem im urbanen Raum. Deshalb sei es umso erfreulicher, dass es weiter zu Fahrgastzuwächsen gekommen ist. Auch im Güterverkehr habe das österreichische Fördersystem Wirkung gezeigt, war Stadler überzeugt. Die Analyse des Leistungsberichts ergebe, dass allen Beteiligten eine gutes Zeugnis ausgestellt werde, unterstrich Bundesrat Christian JACHS (V/O). Über dieses gute Ergebnis können sich alle Bahnen, sowohl öffentlich als auch privat, sehr freuen. Der Bund nehme mit 757 Mio. € aber auch sehr viel Geld in die Hand, um den öffentlichen Verkehr sicherzustellen. Erfreulich sei zudem, dass Österreich als ein Musterland gilt, wenn es um den Güterverkehr geht. Im Personenverkehr gebe es aber trotz guter Weichenstellungen noch Handlungsbedarf.

Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen tragen einerseits dazu bei, die Preise der Fahrkarten attraktiv und leistbar zu gestalten und fördern andererseits die Verlagerung des Straßenverkehrs auf die umweltfreundliche Schiene, hob Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) hervor. Sodann ging er noch auf die Situation der Privatbahnen ein, für die betreffend Qualitätsmanagement Übergangsbestimmungen eingeführt wurden.

König Abdullah Dialogzentrum bleibt umstritten

Ziel eines Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Internationalen König Abdullah Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog ist es, die ungestörte Tätigkeit der Einrichtung sowie die Gleichbehandlung mit vergleichbaren anderen internationalen Organisationen sicherzustellen. Seitens der Republik Österreich wird dem Dialogzentrum damit derselbe Status eingeräumt wie anderen in Österreich angesiedelten internationalen Organisationen. Dem stimmte auch der Bundesrat mehrheitlich zu.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) kritisierte, dass das vorliegende Amtssitzabkommen für das von Saudi-Arabien finanzierte König Abdullah-Zentrum über das übliche Maß hinausgehe. Es werde diese Organisation nämlich zugestanden, das sie sich nicht einmal dazu verpflichten muss, die eingeräumten Privilegien nicht zu missbrauchen. Krusche gab zu bedenken, dass Saudi-Arabien von einer ultrakonservativen und dogmatischen Richtung des sunnitischen Islam beherrscht wird, wo öffentliche Auspeitschungen, Amputationen und Hinrichtungen auf der Tagesordnung stehen. Er bezweifle, dass dieses Land der ideale Kandidat ist, um interreligiösen und interkulturellen Dialog zu fördern. Krusche befürchtete zudem, dass dieses Zentrum ein Brückenkopf für die Radikalisierung und Islamisierung im deutschsprachigen Raum und am Balkan werden soll.

Bundesrat Walter TEMMEL (V/B) warf seinem Vorredner vor, krampfhaft Argumente gesucht zu haben, um gegen dieses Zentrum zu polemisieren. Er sei überzeugt davon, dass Österreich und speziell Wien von dieser Organisation, die von allen Religionsvertretern begrüßt werde, profitieren wird. Dieser Auffassung schloss sich auch Bundesrat Gregor HAMMERL (V/St) an. Mit dem König Abdullah-Zentrum bestehe vielleicht eine Chance, einen unvoreingenommen Dialog zum besseren gegenseitigen Verständnis zu führen; dennoch müsse der dort stattfindende Prozess kritisch beobachtet und begleitet werden.

Auch Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) kritisierte massiv die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien. Es sei unverständlich, warum dem saudi-arabischen König in Österreich der rote Teppich ausgerollt und ihm ermöglicht werde, sein Zentrum als Hort des Liberalismus, des Dialogs und der Offenheit präsentieren zu können. Auch die im Amtssitzabkommen eingeräumten Privilegien seien völlig überschießend. Sie habe es sich mit der Entscheidung darüber, ob sie dem Zentrum zustimmen soll, nicht einfach gemacht, meinte Bundesrätin Ana BLATNIK (S/K). Gerade als Volksgruppenangehörige sei sie aber von der Bedeutung des Dialogs und des Miteinanders überzeugt; diese Chance sollte auch beim König Abdullah-Zentrum genutzt werden.

Staatssekretär Reinhold LOPATKA hielt es für wichtig, dass der UN-Generalsekretär bei der Eröffnung des Zentrums dabei war und diese Initiative klar unterstützt. Es werde auch kein einzelner Staat bestimmen, was in diesem Zentrum passiert, sondern ein Direktorium, in dem Vertreter der verschiedensten Religionsgemeinschaften mitarbeiten. Anstatt ein Land einfach zu dämonisieren halte er es für sinnvoller, Brücken zu bauen und die Chance zu ergreifen, um die Menschenrechtssituation zu verbessern. Lopatka verteidigte auch das Amtssitzabkommen, das in der englischen Variante wortident etwa mit jenem der Antikorruptionsakademie sei.

Emotionale Debatte zur Situation in der Türkei  

Auch das EU-Arbeitsprogramm 2013 wurde dem Bundesrats-MandatarInnen zur Debatte vorgelegt. Inhalt ist etwa die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion oder die Erweiterung. Der Bericht wurde mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Monika MÜHLWERTH (F/W), nützte die Gelegenheit, um sich prinzipiell gegen einen Beitritt der Türkei auszusprechen und wirft besonders der SPÖ vor, sich im derzeitigen Konflikt zu wenig von radikalen Gruppen zu distanzieren. Auf den Bericht eingegangen ist Günther KÖBERL (V/St), der den Beitritt Kroatiens begrüßte aber darauf hinwies, dass Österreich 2014 einen Sitz im EU-Parlament verlieren wird. Am Westbalkan müssten für die Integration noch etliche Hausaufgaben erledigt werden. Mit der Donauraumstrategie sei eine zukunftsweisende Initiative gelungen. Josef TAUCHER (S/W) kritisiert den Bericht als vage und kann  besonders bei Fragen zu Energie, Umwelt oder Nachhaltigkeit wenig konkrete Lösungsansätze erkennen. Wichtig sei seiner Meinung auch, im Europäischen Jahr der BürgerInnen 2013 vor allem die Jugend an die EU heranzuführen und die soziale Integration zu betonen. Die aktuellen Ereignisse in der Türkei waren Anlass für die Wortmeldung von Marco SCHREUDER (G/W), der allgemein eine "Erweiterungsermüdung" der EU diagnostizierte.

Entwicklungspolitik ist mehr als Hilfe

Mehrheitlich zur Kenntnis genommen wurde auch das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2013-2015.

Christian HAFENECKER (F/N) betonte die soziale Verantwortung Österreichs in der Welt, vermisst aber ausreichende Kontrollmechanismen zum Einsatz von Entwicklungsgeldern. Er appellierte an die Eigenverantwortung der betroffenen Länder und sprach sich allgemein gegen Budgethilfe aus. 

Anschließend an die Debatte über die Pleite der Baugesellschaft Alpine machte Martin PREINEDER (V/N) darauf aufmerksam, dass sich das Wirtschaftswachstum in Schwellenländer verlagert habe. Entsprechend müssten auch Schwerpunkte bei der Entwicklungspolitik gesetzt werden. Wichtig war ihm auch das Recht auf Nahrung und die Förderung der Frauen. Bundesrat Richard WILHELM (S/St)sieht in der Entwicklungspolitik als eine Investition in die Zukunft und in die Friedenssicherung. Efgani DÖNMEZ (G/O)kritisiert den seiner Meinung nach geringen Stellenwert und die bescheidene Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit durch Österreich. Auch die derzeitige Handels- und Landwirtschaftspolitik der EU berge Gefahren für Entwicklungsländer. Richtung FPÖ sagte er, man dürfe Hilfe im Inland nicht gegen Hilfe im Ausland ausspielen.

Gesetzesbeschwerde stärkt Rechte der BürgerInnen

Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie der Meinung sind, dass im Verfahren anzuwendende Gesetze verfassungswidrig sind. Voraussetzung für die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs soll das Vorliegen eines erstinstanzlichen Urteils sein. Der Gesetzentwurf zur Einführung der so genannten "Gesetzesbeschwerde" wurde nach dem Nationalrat auch von der Länderkammer einstimmig begrüßt.

Bundesräten Elisabeth GRIMLING (S/W) begrüßt die Gesetzesbeschwerde als weiteres Instrument für mehr Rechtssicherheit. Josef STEINKOGLER (V/O) betont, dass niemand mehr wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes verurteilt werden kann.

Verbesserungen für Sehbehinderte bei Stimmabgabe

Im Anschluss daran wurde die Änderung der Nationalrats-Wahlordnung, der Europawahlordnung und diverser anderer Wahlgesetze, durch die es

zu einer Neuregelung des Einspruchsverfahrens gegen unrichtige bzw. fehlende Eintragungen in die Wählerevidenz und in die jeweiligen Wählerverzeichnisse sowie zu Erleichterungen für blinde bzw. stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler bei der Abgabe von Vorzugsstimmen kommt, ebenfalls vom Bundesrat mit Stimmenmehrheit angenommen.

Bundesrat Reinhard TODT (S/W) bedankte sich bei all jenen, die allgemein den korrekten Ablauf von Wahlen möglich machen und begrüßte die Erleichterungen für sehbehinderte Personen. Österreich habe ein breit aufgestelltes Wahlrecht für Menschen für Behinderungen, dies habe auch die EU bestätigt. Die Novelle, so Bernhard EBNER (V/N), sei Ausdruck einer modernen Demokratie. Allgemeine Verbesserungen sollte es noch etwa bei der Arbeiterkammerwahl oder beim der Wahl des ORF-Stiftungsrats geben. Rene PFISTER (S/N) wies die Kritik an den Modalitäten für die Arbeiterkammerwahl zurück.

Kleine Korrekturen bei Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ab 2014 werden das Bundesverwaltungsgericht und die neun Verwaltungsgerichte der Länder ihre Arbeit aufnehmen. Der Nationalrat hat Anfang dieses Jahres entsprechende Ausführungs- und Verfahrensgesetze beschlossen. Dabei sind allerdings einige Redaktionsversehen passiert, die rechtzeitig vor Inkrafttreten der Bestimmungen beseitigt werden sollen. Diesem vom Nationalrat beschlossene Koalitionsantrag stimmte der Bundesrat einstimmig zu.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER bedankte sich für die konstruktive und intensive Zusammenarbeit bei den umfassenden Änderungen für die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch der Zeitplan für den Start 2014 konnte eingehalten werden.

Tierschutz und Nachhaltigkeit werden in der Verfassung verankert

Grünes Licht vom Bundesrat gab es auch für das neue Bundesverfassungsgesetz , durch das in Hinkunft der Tierschutz, ein umfassender Umweltschutz sowie die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung als übergeordnete Staatsziele verfassungsrechtlich verankert sind. Durch eigene Passagen wird im Gesetz auch gleichzeitig die Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung unterstrichen.

Bundesrätin Nicole SCHREYER (G/T) kritisierte den Entwurf als zu wenig weitreichend und bemängelte den Ablauf der Beschlussfassung. Die Grünen hätten sich etwa ein Begutachtungsverfahren gewünscht. Vieles bei dieser Staatszielverordnung sei nur ein Lippenbekenntnis und es gehe nur um die Menschen, nicht um Natur- oder Tierschutz.  Josef TAUCHER (S/W) begrüßte die Festschreibung der nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich und berichtete von etlichen gelungenen Projekten auf Landesebene. Für Martin PREINEDER (V/N) macht der Beschluss eines Verfassungsgesetzes den Tag zu einem besonderen Tag,  vor allem wenn damit die Schöpfung geschützt werde. Forschung und Tierschutz müssten Hand in Hand gehen. Christian HAFENECKER (F/N) begrüßt das Gesetz als gute Arbeitsgrundlage für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Gerald ZELINA (T/N) brachte die historische Wiener Hochquellwasserleitung als Beispiel für ein erfolgreiches und nachhaltige Versorgungsvorhaben ein. Langfristiges und strategisches Denken wünschte er sich auch von der Politik und dem Bankensektor. Richard WILHELM (S/St) sieht den Gesetzesbeschluss als Bekenntnis für die Versorgung von zukünftigen Generationen und als Aufwertung des Tierschutzes in der Gesellschaft.

Debatte über Qualität und Unabhängigkeit des ORF

Stimmenmehrheit gab es für den ORF-Jahresbericht 2012. Hermann Brückl (F/O) lobt den Umfang und die Lesbarkeit des ORF-Berichts und betont den hohen Marktanteil des ORF. Besonders erfreulich sei der Erfolg von ORF III als Informations- und Kultursender. Zweifel meldete er an der politischen Unabhängigkeit besonders der "Zeit im Bild" an. Lob für den ORF kommt von Reinhard TODT (S/W), der die Ablehnung des Berichts seitens FPÖ nicht verstehen kann. Der ORF stehe im europäischen Vergleich ausgesprochen gut da. Franz PERHAB (V/St) sieht einen Vorteil beim "Werbekuchen" für den ORF. Lob gibt es für die Qualität besonders bei der Sportberichterstattung, Kritik an der Verteilung der Sendezeit zwischen den Parteien.

Mehr Flexibilität bei Kinderbetreuungsgeld

Der Bezug von Kinderbetreuungsgeld soll für Eltern verbessert und vereinfacht werden. Mit den Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld wird es nun möglich, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung zwischen den Kinderbetreuungsgeld-Varianten zu wechseln. Die Novelle enthält auch Klarstellungen bezüglich der Zuverdienstgrenze. Die Mehrheit im Bundesrat war dafür.

Ein Ja zum Kind darf nicht am finanziellen Nein scheitern, betonte Andreas PUM (V/N). Dabei seien vor allem die Frauen belastet, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehe. Deswegen sei die Erhöhung des Kinderbetreuungsgeldes auch notwendig und richtig. Monika MÜHLWERTH (F/W) will den Wechsel zwischen den verschiedenen Kinderbetreuungsgeld-Varianten noch flexibler gestalten und an der Langzeitvariante festhalten. Eine Zuverdienstgrenze lehnt sie ab.

Inge POSCH-GRUSKA (S/B) betonte, dass das Familienministerium genau dort ansetze, wo es die Familien brauchen. 

Wirtschaftsminister Reinhold MITTERLEHNER sieht eine sinkende Tendenz bei der Langzeitvariante, weil der Wiedereinstieg damit erschwert werde. Fünf Varianten derzeit seien ein gutes Angebot, das aber später evaluiert werden müsse. Bei der Kinderbetreuung sei die Ausstattung gut. 

Gratiskindergartenjahr finanziell gesichert

Eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über das verpflichtende Gratiskindergartenjahr wird ergänzt durch eine neue Vereinbarung, welche die Mitfinanzierung des Bundes bis Ende des Kindergartenjahres 2014/15 sicherstellt. Die Kostenbeteiligung des Bundes deckt die Mehrkosten der Länder in Zusammenhang mit dem Gratiskindergartenjahr ab und beträgt für die Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/15 jeweils 70 Mio. €. Damit wird sichergestellt, dass alle fünfjährigen Kinder unabhängig von der Bildungsbiographie und der Einkommenssituation ihrer Eltern sowie von sonstigen sozialen Einflussfaktoren das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt besuchen können. Dafür gab es Stimmenmehrheit.

Das verpflichtende Kindergartenjahr sei gut und wichtig, so Monika MÜHLWERTH (F/W), aber Eltern müssten auch das Recht haben, ihre Kinder nicht in den Kindergarten zu schicken. Diese Wahlfreiheit gebe es, sagte Ferdinand TIEFNIG (V/O) und sieht mit der beschlossenen Finanzierung der Kindergärten einen wichtigen Schritt für Familien erreicht. Sprachförderung und Maßnahmen zur Integration seinen wesentliche Investitionen auch in die Zukunft. Inge POSCH-GRUSKA (S/B) sieht in der Vereinbarung mit den Ländern auch eine Aufwertung für die Kinderbetreuungseinrichtungen, sieht aber noch vielfältige Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen der Qualität.

Johanna KÖBERL (S/St) weist auf einen Bericht zur Gesundheitsfolgenabschätzung zum verpflichtenden Kindergartenjahr hin, der die Steigerung bei sozialen und motorischen Kompetenzen aufzeigt. Bundesminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich überzeugt, dass man mit dem vorliegenden Gesetz eine wichtige Thematik fortsetzen könne. Ferner hätte man damit eine sehr positive Lösung erzielt, so Mitterlehner.  

Vereinfachungen bei Wirtschaftsgesetzen

Als nächstes befasste sich der Bundesrat mit Wirtschaftsthemen. Zur Debatte standen zum einen eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz, das auf die neu geschaffene Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz reagiert. Demnach sollen nun sämtliche innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation bestehenden oder direkt zum Bundesminister führenden Instanzenzüge entfallen. Gegen Bescheide der jeweiligen Verwaltungsbehörde erster Instanz wird nunmehr nur noch das zuständige Verwaltungsgericht angerufen werden können. Dafür gab es Stimmenmehrheit. Einstimmigkeit gab es bei Änderungen im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz und im Ziviltechnikerkammergesetz, die durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig wurden, wobei es im Wesentlichen darum geht, dem grundsätzlichen Systemwechsel im administrativen Instanzenzug Rechnung zu tragen. Schlussendlich wurde auch das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 , eine Überarbeitung der Behördenstruktur sowie weitere Anpassungen im Sinn der Verwaltungsökonomie, vom Bundesrat mehrheitlich gebilligt.

Zu den komplexen Wirtschaftsgesetzen meldeten sich spät am Abend noch Reinhard PISEC (F/W), Anneliese JUNKER (V/T) und Michael LAMPEL (S/B) mit etlichen Details zu Wort. Die umfassenden Anpassungen seien notwendig und sinnvoll, war der Grundtenor.  

Hohe Umweltstandards bei Kesselanlagen gesichert

Auch die Änderung der Gewerbeordnung sowie das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen standen auf der Tagesordnung. Als Folge der Umgestaltung der Haftpflichtversicherung für das Baugewerbe wird nun durch eine Änderung der Gewerbeordnung der Entziehungstatbestand an die neue Rechtslage angepasst. In der Praxis bedeutet dies, dass die Gewerbebehörde bei Mangel der gesetzlichen Haftpflichtversicherung unmittelbar die Baugewerbeberechtigung entziehen kann. Eine Neufassung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen. Bestehende Regelungen und Verordnungen, die schon bisher zu strengeren Auflagen führten, werden dabei übernommen, sodass die erreichten hohen Umweltstandards beibehalten werden können. Beidem wurde mehrheitlich zugestimmt.

Zu Wort meldeten sich Franz PERHAB (V/St), Nicole SCHREYER (G/T) und Klaus KONRAD (S/St). Wirtschaftsminister Reinhold MITTERLEHNER war die konsequente Umsetzung der neuen Bestimmungen wichtig. 

Zulassung von Baustoffen und Qualitätsnachweise einheitlicher geregelt

Mehrheitlich grünes Licht gab es auch für das Bauproduktenotifizierungsgesetz , wodurch nun beim Wirtschaftsministerium eine Notifikationsbehörde eingerichtet wird, die von der EU geforderte Zulassung von Bauprodukten verwalten und insbesondere auch den Qualitätsnachweis einheitlich regeln soll. Einstimmig gebilligt wurde die UWG-Novelle (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), die Vereinfachungen für Abverkäufe bringt und vor allem die Bewilligungspflicht bei der Ankündigung von bestimmten Ausverkäufen reduziert. Im Wesentlichen ist nunmehr eine Vorabbewilligung nur noch bei Ausverkäufen wegen Geschäftsauflösung erforderlich.

Die Bundesräte Gerd KRUSCHE (F/St), Christian POGLITSCH (V/K) und Klaus KONRAD (S/St) sahen wesentliche Weichenstellungen für die österreichische Wirtschaft. Minister MITTERLEHNER wollte eine forderte eine sachliche Debatte zum Thema. Es gehe vor allem um administrative Vereinfachungen für die Wirtschaft. 

Rekordzahlen für den Tourismus in Österreich 2012

Als letzter Tagesordnungspunkt wurde in der Länderkammer der Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2012 besprochen. Christian POGLITSCH (V/K), Michael LAMPEL (S/B), Gerhard DÖRFLER (F/K), Nichole SCHREYER (G/T) und Klaus KONRAD (S/St) hoben allgemein die guten Leistungen der österreichischen Fremdenverkehrsbetriebe hervor und zeigten sich über den harten Wettbewerb besorgt. Minister Reinhold MITTERLEHNER zeigte sich über so viel Zustimmung zu dem Bericht erfreut und meinte, der Tourismus in Österreich würde sich durch eine große Vielfalt auszeichnen. Die Menschen würden trotz Krise auf Urlaub fahren. Auch die Internationalisierung hätte gegriffen. Der Bericht wurde einstimmig angenommen. (Schluss Bundesrat) hlf/keg/sue


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