Parlamentskorrespondenz Nr. 674 vom 18.07.2013

Novelle zum Staatsbürgerschaftsrecht im ideologischen Kreuzfeuer

Weitere Themen: Fremdenrecht, Zivildienst, Hochwasserschutz

Wien (PK) - Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz stand am Beginn der Tagesordnung der heutigen Bundesratssitzung. Die Gesetzesänderung, die gut integrierten MigrantInnen einen rascheren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglichen soll, wurde mit Mehrheit angenommen.

Vor Eingang in die Tagesordnung wurde den vier Grünen MandatarInnen heute der beantragte Fraktionsstatus in der Länderkammer verliehen. Einstimmig ergänzten die BundesrätInnen außerdem die Tagesordnung mit einem Antrag zur Abhaltung einer Enquete über die Situation älterer Menschen in der österreichischen Gesellschaft.

Staatsbürgerschaftsrecht bleibt umstritten

Eingeleitet wurde die Debatte um die Staatsbürgerschaftsnovelle von der Freiheitlichen Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W). In ihren Augen bildet die Verleihung der Staatsbürgerschaft das "höchste Gut" für bestens integrierte ImmigrantInnen. Mühlwert lehnte daher Erleichterungen der Einbürgerung bzw. Verkürzungen bei Dauer der Staatsbürgeranwartschaft dezidiert ab, besonders wenn diese aus wahltaktischen Gründen erfolgten, wie sie es bei der vorliegenden Novelle vermutete. Gegen eine Abschwächung der Kriterien zu Staatsbürgerschaftsverleihung spreche beispielsweise, dass besonders junge MuslimInnen oftmals islamisches Recht höher werteten als österreichische Gesetze, meinte Mühlwerth.

ÖVP-Bundesrat Franz PERHAB (V/St) wandte dagegen ein, die Gesetzesnovelle bilde eine seriöse Basis für eine ausgewogene Integrationspolitik. So sei etwa die Gleichstellung unehelicher und ehelicher Kinder bei der Staatsbürgerschaftserlangung, wie sie der Regierungsentwurf vorsieht, ein wichtiger Schritt, zumal die von dieser konkreten Bestimmung umfasste Gruppe nicht zu den Wahlberechtigten gehöre.

An der Novelle lobte Grünen-Mandatar Marco SCHREUDER (G/W) zwar, dass Adoptivkinder und in Österreich aufgewachsenen Personen nun leichter einzubürgern sind, dennoch werde seine Fraktion dem Gesetzespaket nicht zustimmen, wie er festhielt. Tatsächlich gebe es nämlich keine wirkliche Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder, weiterhin seien hier die Regelungen zu straff. Zudem entbehrten die Einkommensmindestgrenzen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft jeder sozialpolitischen Verantwortung, kritisierte Schreuder. Insgesamt stellt aus seiner Sicht das neue Staatsbürgerschaftsrecht keine Modernisierung dar.

Anders als sein Vorredner fand SPÖ-Bundesrat Christian FÜLLER (S/ST) durchaus, mit der Gesetzesnovelle werde ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht geschaffen. Auch wenn FPÖ und Grüne aus ihren konträren Standpunkten gegen derartige Gesetzesänderungen wetterten, tue dies dem Wert der Novelle keinen Abbruch, wie er anhand von Neuerungen etwa bei den Kriterien zur Verleihung der Staatsbürgerschaft skizzierte. Beispielsweise stelle die schnellere Einbürgerung durch ehrenamtlichen Einsatz eine sinnvolle Maßnahme dar, auch die Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen und für Opfer des Nationalsozialismus seien zu begrüßen.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER unterstrich, mit der Weiterentwicklung des Staatsbürgerschaftsrechts werde ein lang überfälliger Modernisierungsschritt gesetzt. Nunmehr liege der Fokus auf der Integrationsbereitschaft Einbürgerungswilliger. Dessen ungeachtet bleibe die Staatsbürgeschaft weiterhin ein hohes Gut, sagte die Ministerin in Richtung FPÖ, die Erlangung der Staatsbürgerschaft werde aber in bestimmten Fällen – Stichwort uneheliche Kinder – unbürokratischer und leichter zu handhaben sein.

Mikl-Leitner führte weiter aus, mit dem neuen Gesetz werde ein Anreizsystem zur Integration geschaffen, da nicht länger nur die Aufenthaltsdauer in Österreich als ausreichendes Kriterium für die Einbürgerung gilt, sondern etwa auch Deutschkenntnisse und ehrenamtliches Engagement bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft beachtet würden.

Grün-Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) hielt der Ministerin entgegen, die Verleihung der Staatsbürgerschaft sei laut Expertenmeinung an den Anfang und nicht erst an das Ende des Integrationsprozesses zu stellen, schon um demokratiepolitische Mitwirkung der Betroffenen zu ermöglichen. Das rigide österreichische Einbürgerungssystem stehe außerdem der gesellschaftlichen Weiterentwicklung Österreichs entgegen, weil dadurch auch gut ausgebildeten ausländischen StaatsbürgerInnen Hürden aufgestellt würden.

Fremdenrechts-Änderungen stoßen auf Widerstand bei Opposition

Keinen Einspruch erhob der gesamte Bundesrat gegen eine Novelle zur Anpassung zahlreicher Gesetze im Kompetenzbereich des Innenministeriums an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nur mehrheitlich von den Regierungsfraktionen angenommen wurde dagegen ein mitverhandeltes Gesetzespaket mit gesetzlichen Klarstellungen und der Beseitigung von Redaktionsversehen in mehreren Fremdengesetzen.

Einerseits bekundete Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) die Zustimmung der FPÖ zum Verwaltungsgerichts-Anpassungsgesetz, andererseits erteilte er jedoch namens seiner Fraktion den Änderungen in der Ausländer- und Fremdengesetzgebungen eine Absage. Letzteres Gesetzespaket sei unübersichtlich und teilweise ungenau abgefasst, erklärte Krusche und mutmaßte, offenbar habe politischer Druck zu einem Eilverfahrung bei der Ausarbeitung der Novellen geführt.

Die Bundesräte Franz PERHAB (V/St), Christian FÜLLER (S/ST) und Marco SCHREUDER (G/W) lobten generell die Umsetzung der Verwaltungsreform und folglich auch die dadurch notwendigen Anpassungen von Verwaltungsmaterien, da sie mehr Rechtsschutz brächten. Füller griff zur Veranschaulichung der novellierten Bestimmungen die international vereinheitlichten Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen heraus, Schreuder nannte die Zulassung von Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen bei eingetragenen Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren als positives Beispiel.

Kontrovers bewertet wurden allerdings auch von den letzten Rednern dieses Debattenteils die Änderungen im Fremdenrecht: Während Perhab den Entwurf als "praktikable Übergangslösung" bezeichnete, erachtete Schreuder es als "absurd", dass ihm zufolge vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig bezeichnete Regelungen nun in Gesetzesform gegossen werden.

Zivildienst: Bundesrat sieht Aufwertung als Gebot der Stunde

Einhellige Zustimmung erhielt eine Novelle des Zivildienstgesetzes. Zur Attraktivierung des Zivildienstes wird damit für Zivildiensteinrichtungen die Möglichkeit geschaffen, Zivildiener künftig auch für qualifiziertere Tätigkeiten einzusetzen und ihnen einen Kompetenznachweis für spätere Ausbildungen auszustellen.

Bundesrat Andreas PUM (V/N) hob die Bedeutung von Zivildienern für die sozialen Dienste Österreichs hervor, und er befand, schon daher sei es notwendig, den Zivildienst attraktiver zu machen. Immerhin würden gerade bei der Pflege die Herausforderungen immer größer, dem trage die Politik mit dem novellierten Zivildienstgesetz Rechnung.

Auch Bundesrat Hans-Peter BOCK (S/T) bezog sich auf den hohen Nutzen von Zivildienern für soziale Einrichtungen, weswegen unfraglich der Zugang zu derartigen Institutionene nun erleichtert gehöre.

Auf die Wehrdienst-Volksbefragung im Jänner dieses Jahres bezugnehmend, sagte Bock, er respektiere die demokratische Entscheidung für die Beibehaltung von Wehrpflicht und Zivildienst, jedoch gab er zu bedenken, dass angesichts der demographischen Entwicklung zukünftig immer weniger junge Männer für den Zivildienst herangezogen werden können. Daher sei im Sinne des Sozialstaats eine restriktivere Bescheinigung von Untauglichkeit und Unabkömmlichkeit angeraten.   

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) erinnerte, nicht nur im Sozial- und Pflegebereich leisteten Zivildiener wichtige Arbeit, sie kämen etwa auch beim Gedenkdienst zum Einsatz. Vor diesem Hintergrund sei zu bekritteln, so Dönmez, dass Zivildiener oftmals lediglich zur Einsparung von "echten" Arbeitskräften herangezogen würden – hier gebe es noch Optimierungsbedarf.

Die klare Entscheidung der Volksbefragung am 20. Jänner zur Beibehaltung des Wehr- und Zivildienstes sei ein Auftrag an die Politik gewesen, Reformen in beiden Bereichen voranzutreiben, stellte Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER fest. Der Präsenzdienst sei jetzt so gestaltet, dass ihn junge Männer als Mehrwert in ihrem Werdegang erleben. Entsprechende Verbesserungen bringe die Zivildienstnovelle ebenfalls auf den Weg, beschrieb die Ministerin und präzisierte, sowohl für die Zivildiener und als auch für die Einrichtungen, in denen sie tätig sind.

Mikl-Leitner pocht auf Opferschutz im Rahmen des Möglichen

Das Plenum sprach sich einstimmig für die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle zum besseren Schutz von Kindern vor familiärer Gewalt aus. Unter anderem kann künftig weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts ihrer Kinder untersagt werden.

Für die Koalitionsparteien betonten die Bundesrätinnen Angela STÖCKL (V/N) und Inge POSCH-GRUSKA (S/B) die Wichtigkeit der Task-Force Kinderschutz und die Adaptierung des Sicherheitspolizeigesetzes zum besseren Schutz vor familiärer Gewalt, dies auch deshalb, weil häusliche Übergriffe in der Gesellschaft unzureichend thematisiert würden. Die Ausweitung des Betretungsverbots von Gewalttätern sei angesichts des Anstiegs von Wegweisungen eine unfraglich bedeutende Maßnahme, fügte Posch-Gruska an, langfristig müsse man ihrer Meinung nach jedoch auch durch Beratungsangebote an Aggressoren für nachhaltige Sicherheit sorgen.

Innenministerin Johanna MIKL-LEITNER geht es bei den Initiativen ihres Ressorts zur Eindämmung von Gewalt vorrangig um den Opferschutz, wie sie dem Plenum verdeutlichte. Europaweit sei Österreich in diesem Feld Vorzeigeland, dennoch arbeite ihr Ressort permanent an Verbesserungen der Schutzmechanismen, auch wenn die Politik leider nie ein Garant für vollständige Sicherheit in Familien sein könne, räumte die Ministerin ein.

Neue Verdienstzeichen, Abkommen gegen illegale Schusswaffen

Eine weiterer Beschluss des Nationalrats über einen Gesetzesentwurf des Innenressorts sieht vor, dass mit neuen Verdienstzeichen nun auch außerordentliche Leistungen für die öffentliche Sicherheit gewürdigt werden können. Gegen die Vorlage erhob sich keinerlei Einspruch im Bundesrat. Einstimmig genehmigte das Plenum außerdem ein internationales Abkommen, das die Eindämmung illegaler Schusswaffen zum Ziel hat. Durch die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen sollen dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität Ressourcen entzogen und regionale Konflikte deeskaliert werden.

Hochwasserschutz an der Donau wird beschleunigt ausgebaut  

Nach dem jüngsten "Jahrhunderthochwasser" vom Juni dieses Jahres verabschiedete die Länderkammer einhellig eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich zur gemeinsamen Finanzierung und beschleunigten Fertigstellung von 17 technisch und ökologisch anspruchsvollen Hochwasser-Schutzprojekten entlang der Donau. Die Bauten sollen in sechs Jahren, statt wie ursprünglich geplant, in zehn Jahren, nämlich bereits bis 2019 fertiggestellt werden, führte Bundesministerin Doris Bures in der Debatte aus. 

Die Bundesräte Werner STADLER (S/O) und Martin PREINEDER (V/N) wiesen übereinstimmend auf die immer raschere Abfolge von Jahrhunderthochwässern an der Donau hin, beklagten die katastrophalen Auswirkungen auf die betroffenen Menschen und zeigten sich unisono beindruckt vom Engagement der Einsatzkräfte und der freiwilligen Helfer. Auch die Politik reagiert nun rasch und nimmt im Rahmen des aktuellen Konjunkturprogramms insgesamt 400 Mio. € bis 2019 in die Hand, um noch ungeschützten Menschen an der Donau vorbeugenden Schutz vor Hochwässern zu bieten.

Bundesrätin Nicole SCHREYER (G/T) stimmte den geplanten Maßnahmen gerne zu, appellierte aber zugleich an die Regierung, Fehler beim Hochwasserschutz der Vergangenheit zu vermeiden, ein nachhaltiges und ganzheitliches Hochwassermanagement zu schaffen, die Flüsse möglichst zu "entschleunigen", ihnen mehr Raum und Retentionsräume zu geben und die Raumordnung an den Flüssen zu verbessern.

"Die Donau soll nicht eigemauert werden", hielt Verkehrsministerin Doris BURES fest und erinnerte gemeinsam mit Bundesrat Preineder an den Erfolg der mobilen Hochwasserschutzwände in der Wachau. Bures bekannte sich zum Bau weiterer Retentionsbecken sowie – wo möglich - zur Absiedlung von Menschen aus "roten Zonen", was aber intensive Diskussionen mit den Betroffenen voraussetze.

EU-Anpassungen im Schifffahrtsrecht

Eine Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 mit Anpassungen an das Schifffahrtsrecht der EU passierte sodann den Bundesrat einstimmig. Rafting etwa wird von einem Konzessions- zu einem Anmeldegewerbe. Die Einführung eines Kapitäns- bzw. Schifferpatents für die Binnenschifffahrt A stellt sicher, dass die Befähigungsnachweise österreichischer Schiffsführer auch das Befahren jener Teile der Donau ermöglichen, die als Seeschifffahrtsstraße gelten.

Minister Klug informiert über Neuerungen beim Heer

Ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz adaptiert wehrrechtliche Regelungen an die nunmehr zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, wobei das bewährte "Kommandantenverfahren" im Heeresdisziplinarrecht erhalten bleibt. Außerdem wird der Zugang von Frauen zur Miliz und der Weg von Präsenzdienern zu einer professionellen Soldatenlaufbahn erleichtert. Den Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, fassten die Bundesräte einhellig.

Verteidigungsminister Gerald KLUG stellte den Ländervertretern sein kürzlich präsentiertes Gesamtkonzept für einen attraktiveren Grundwehrdienst vor. Es biete den "Burschen" Wahlmöglichkeiten in der Ausbildung und wesentlich mehr Sport, wie dies laut jüngster Befragung ihren Wünschen entspreche. Zudem informierte Klug über die neue umfassende Sicherheitsstrategie mit den Schwerpunkten Ausbau der internationalen Kooperation und grenzüberschreitende Vernetzung der Sicherheitspolitik, wss für ein kleines Land wichtig sei. "Der sicherheitspolitische Zug fährt Richtung Europa", sagte Klug. Der Minister erklärte einmal mehr den Rückzug vom Golan, bekannte sich aber in einem Atemzug zur Weiterentwicklung der internationalen Friedenseinsätze des Heeres. Eine deutliche Kursänderung gegenüber der bisherigen Sicherheitsdoktrin bringe das Bekenntnis zur Neutralität Österreichs, bekräftigte Klug und schloss mit dem Satz: "Österreich bleibt in der Sicherheitspolitik ein essentieller eigenständiger Faktor". (Fortsetzung Bundesrat) rei/fru/jan


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