Parlamentskorrespondenz Nr. 695 vom 29.08.2013

PCSC-Abkommen bringt Verbesserung bei der Terrorbekämpfung

Innenministerium zieht erste positive Bilanz

Wien (PK) – Die USA haben sich bei der Umsetzung des PCSC-Abkommens mit Österreich über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (Agreement on Preventing and Combating Serious Crime) als verlässlicher und vertragstreuer Partner erwiesen, stellt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in einem ersten Evaluierungsbericht (III-427 d.B.) fest, der nun dem Parlament vorliegt. Dem Ressort seien bisher keine Beschwerden von Betroffenen über missbräuchliche Verwendung von Daten bekannt, die auf Grundlage des Abkommens ausgetauscht wurden, heißt es weiter. Das Vertragswerk ist seit 4. Mai 2012 in Kraft.

Nationale Kontaktstellen entscheiden im Einzelfall über Datenübermittlung

Wie der Bericht im Einzelnen betont, ermöglicht das Abkommen den österreichischen Sicherheitsbehörden eine noch effizientere Zusammenarbeit mit den US-Behörden zur Verhinderung terroristischer und schwerer Straftaten mit einer transnationalen Dimension. Zu diesem Zweck ist insbesondere ein automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten vorgesehen, bei dem in einem Treffer-/Nichttrefferverfahren allerdings nur festgestellt wird, ob in einer der Dateien der anderen Vertragspartei ein übereinstimmender Fundstellendatensatz vorhanden ist. Weitere personenbezogene Daten und sonstige Informationen werden der anfragenden Behörde erst auf Nachfrage im Wege der nationalen Kontaktstelle übermittelt, die zu prüfen hat, ob und inwieweit im Einzelfall durch die Übermittlung überwiegende schutzwürdige Interessen Betroffener  verletzt würden, präzisiert das Papier.

Datenschutzkommission überwacht Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Eine am 13. Mai 2013 unterzeichnete Durchführungsvereinbarung legt nun diese nationalen Kontaktstellen fest: Auf österreichischer Seite entscheidet demnach das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, Bundeskriminalamt. Als Kontaktstelle für die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen wiederum wurde durch Österreich die Datenschutzkommission benannt. Die Vereinbarung regelt darüber hinaus auch die technischen Details des Datenabrufs und sieht ferner maximale Abrufkapazitäten vor. So dürfen pro Tag höchstens 100 Abrufe für Personenidentifizierungen und 40 Abrufe für Tatortspurenzurordnungen durchgeführt werden.

BMI: Abkommen bringt qualitative Verbesserung bei der Terrorbekämpfung

Was nun die konkreten Erfahrungen bei der Anwendung betrifft, schickt der Bericht voraus, dass das Abkommen aufgrund der erst kürzlich erfolgten rechtlichen und technischen Umsetzung seine volle operative Nützlichkeit noch nicht erreicht hat. So konnte die Zusammenarbeit im Bereich der auf den Vergleich von Fingerabdrücken abstellenden daktyloskopischen Daten bisher nicht evaluiert werden, zumal der operative Datenaustausch noch nicht aufgenommen wurde. Bei der Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung schwerer Straftaten mit transnationaler Dimension liegen derzeit ebenfalls keine Erfahrungen vor, da die Zusammenarbeit aufgrund von Rechtshilfeersuchen erfolgte. Für die Kooperation zur Verhinderung terroristischer Straftaten stellt das Inkrafttreten des Abkommens nach Einschätzung des Ressorts eine qualitativ-rechtliche Verbesserung für den Datenaustausch dar. Dieser findet anlassbezogen statt und ist eine gute Grundlage für die bilaterale Zusammenarbeit, resümiert der Bericht. (Schluss) hof