Parlamentskorrespondenz Nr. 389 vom 06.05.2014

Vorlagen: Justiz

Themen: Adoption durch Homosexuelle, Streichung von Vorratsdatenspeicherung und "Landfriedensbruch", Konsumentenschutz NEU

NEOS und Grüne wollen Adoptionsrecht für Homosexuelle öffnen

Wien (PK) – NEOS und Grüne treten dafür ein, das Adoptionsrecht generell für Homosexuelle zu öffnen. Initiativen der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger (N) (384/A) sowie der Familiensprecherin der Grünen Daniela Musiol (394/A(E)) enthalten die Forderung, das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufzuheben und eingetragenen PartnerInnen die reguläre Adoption zu ermöglichen. Die Beschränkung des Adoptionsrechts auf verschiedengeschlechtliche Paare sei eine im Hinblick auf die europäische Rechtsentwicklung bedenkliche Diskriminierung von Lesben und Schwulen, argumentieren die Antragstellerinnen und gehen dabei von der Ansicht aus, das Kindeswohl werde durch ein Aufwachsen in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft nicht beeinträchtigt.

Grüne für Streichung des Tatbestands "Landfriedensbruch" aus dem StGB

Die ersatzlose Streichung des § 274 StGB ("Landfriedensbruch") verlangt Abgeordneter Albert Steinhauser in einem Initiativantrag (393/A). Historisch habe der Landfriedensbruch seine Wurzeln in der reaktionären Niederschlagung von Unruhen und revolutionären Aufständen nach dem Jahr 1848, erinnert der Justizsprecher der Grünen und gibt zu bedenken, im modernen Strafrecht sei dieser Tatbestand hochproblematisch und missbrauchsanfällig. Die vornehmliche Anwendung des § 274 StGB in den letzten Jahren zur strafrechtlichen Verfolgung von Fußball-Hooligans zeige vor allem, dass der Tatbestand eine rechtsstaatliche Grauzone darstellt und in erster Linie dazu dient, Ermittlungen gegen einen sehr großen Kreis von Betroffenen auszuweiten. Für konkret strafbare Handlungen wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung gebe es ohnehin eigene Strafparagraphen, argumentiert Steinhauser und zieht daraus den Schluss, ein modernes Strafgesetzbuch brauche den Tatbestand "Landfriedensbruch" nicht. 

Grüne und NEOS fordern Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung

Grüne und NEOS reagieren auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem die Richtlinie betreffend die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt wurde, und fordern in Anträgen (373/A bzw. 402/A(E)) nun auch die ersatzlose Abschaffung in Österreich. Albert Steinhauser (G) und Niko Alm (N) führen dabei das Argument ins Treffen, die österreichische Umsetzung beschränke den Grundrechtseingriff nicht auf das absolut Notwendige und sei daher von der vom EuGH festgestellten Grundrechtswidrigkeit ebenso betroffen wie die für ungültig erklärte EU-Richtlinie. 

FPÖ regt Neukodifizierung des Konsumentenschutzes an

Der Schutz der KonsumentInnen beginnt mit einer leichten und gut lesbaren und in einem Gesetz gegossenen Regelung. FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz verknüpft diese programmatische Aussage mit der Kritik, der heimische Konsumentenschutz entspreche nicht diesen Vorgaben und sei vielmehr unübersichtlich und kaum lesbar in mehreren Gesetzen geregelt. Rosenkranz fordert nun in einem Entschließungsantrag (410/A(E)) Justizminister Brandstetter auf, dem Parlament bis 1.Dezember 2014 eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein neues, einheitliches Konsumentenschutzrecht enthält. (Schluss) hof