Parlamentskorrespondenz Nr. 536 vom 05.06.2014

RH-Ausschuss durchleuchtet Sanierungskosten des Finanzministeriums

Rechnungshof kritisiert mangelhafte Projektorganisation und massiven Kostenanstieg

Wien (PK) – Die Generalsanierung des Standorts Himmelpfortgasse 6–8 des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und die damit verbundene Standortentwicklung seiner Zentralleitung war 2011 Gegenstand einer Überprüfung durch den Rechnungshof. Der RH-Bericht (III-280 bzw. III-7), der den Zeitraum Anfang 2000 bis März 2011 abdeckt, wurde vom Rechnungshofausschuss am Beginn seiner heutigen Sitzung eingehend diskutiert. Die Sanierung des historischen Gebäudekomplexes, der auch das Winterpalais des Prinzen Eugen umfasst, erwies sich als weit teurer und langwieriger, als ursprünglich veranschlagt. In der Anfangsplanung war das BMF noch davon ausgegangen, dass die Sanierung aus den Verkäufen von Liegenschaften für den Bund kostenneutral zu bewerkstelligen sei. Das hat sich nicht bestätigt, sondern letztlich liefen Gesamtkosten von mehr als 198 Mio. € auf, stellte der Rechnungshof fest.

Der Rechnungshof konzediert, dass die Generalsanierung eines historischen Gebäudebestandes einen hohen Aufwand bedeutet. Präsident Josef Moser hielt aber seine Kritik aufrecht, dass dieser Aspekt nur einen kleinen Teil der Kostensteigerung erkläre. Vor allem die fehlende Projektorganisation habe zu den beträchtlichen Zeitverzögerungen und damit auch zu massiven Kostenüberschreitungen der Sanierung geführt. Da das Projekt noch nicht abgeschlossen sei, gehe er davon aus, dass sie letztlich noch höher als die Schätzungen von 2011 liegen werden, sagte Moser.

Staatssekretär Danninger hielt der Kritik entgegen, dass es sich um ein äußerst komplexes Vorhaben gehandelt habe und die Kosten dafür sehr wohl darstellbar seien, es handle sich um ein einmaliges historisches Objekt, das mit der Sanierung eine wesentliche Wertsteigerung erfahren habe.

Der Bericht wurde nach ausführlicher Debatte einstimmig vertagt, um dem Rechnungshofausschuss noch Gelegenheit zu geben, das darin enthaltene Kapitel über die Schließung von Postfilialen zu behandeln und dazu Auskunftspersonen der Post AG einzuladen.

Rechnungshofbericht kritisiert mangelhafte Projektplanung

Der Rechnungshofbericht hält fest, dass man im Sinne der Kostenwahrheit nicht nur von den 137,30 Mio. € an Planungs– und Bauausgaben ausgehen dürfe, die das BMF im März 2011 angab. Vielmehr seien auch die Kosten für EDV, Möblierung, Umbauten am Standort Himmelpfortgasse 9 und Miete für das Ausweichobjekt Hintere Zollamtstraße 2b in Höhe von 61,46 Mio. € in die Gesamtkosten des Projekts für die Republik einzubeziehen. Somit schätzte der Rechnungshof im Jahr 2011 die Kosten des Projekts auf etwa 198,76 Mio. €. Die ungünstige Entwicklung der Sanierungskosten und die Zeitverzögerungen des Projekts Himmelpfortgasse, das zum Zeitpunkt der Berichtlegung noch nicht abgeschlossen war, führt der Rechnungshof vor allem auf das Fehlen einer Projektorganisation zurück, die verbindlich Aufgaben und Zuständigkeiten definieren hätte können.

Bereits die Abschätzung der Kosten in der Planungsphase habe gravierende Mängel gezeigt, meint der Rechnungshof. Im Jahr 2004 sei die Burghauptmannschaft Österreich (BHÖ), die für die Sanierung des historischen Gebäudekomplexes Himmelpfortgasse zuständig war, von rund von 70 Mio. € an Planungs– und Bauausgaben ausgegangen. Die Beträge wurden während der Umsetzungsphase mehrmals nach oben justiert und hatten sich bis März 2011 mit 137,30 Mio. € fast verdoppelt. Man anerkenne, dass der historische Gebäudekomplex in einem schlechten Bauzustand war, das erkläre aber nur einen kleinen Teil der Zusatzkosten, so der Rechnungshof. Hingegen hätten zusätzliche Nutzungswünsche des BMF, die aus dem Fehlen eines Gesamtplans resultierten, während der Umbauphase mehr als 40 % dieser Ausgabensteigerung verursacht.

Der Verkauf bundeseigener Liegenschaften, der nach mehreren Änderungen der Planung seitens des BMF vom Gesetzgeber 2004 beschlossen wurde, erbrachte 83,54 Mio. € an Einnahmen. Die Abwicklung der Verkäufe der Gebäude Kärntnerstraße 27-33 und Riemergasse 2 habe jedoch in Hinblick auf ein optimales Ergebnis für die Republik zu wünschen übrig gelassen, stellt der Rechnungshofbericht dazu grundsätzlich fest. Was den Verkaufsvorgang des Gebäudekomplexes an der Kärntnerstraße angeht, so hat aus Sicht des Rechnungshofs die Republik Österreich einen ungünstigen Vertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) abgeschlossen. Die BIG erhielt damit 9,07 % des Verkaufspreises von 62,50 Mio. €. Die Nettoeinnahmen des Bundes betrugen letztlich 50,31 Mio. € .

Rechnungshofausschuss sieht Bedarf an weiteren Evaluierungen

Die Abgeordneten des Rechnungshofausschusses griffen in ihren Wortmeldungen und Fragen die Kritikpunkte des Rechnungshofs auf und interessierten sich vor allem dafür, welche Konsequenzen das BMF für die Zukunft daraus ziehen werde. Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) nannte die Sanierung ein Paradebeispiel dafür, wie man ein solches Projekt nicht machen sollte. Abgeordneter Philip Kucher (S) bemängelte das Fehlen von Verträgen und Unterlagen für einen Teil der Leistungen. In diese Richtung ging auch die Kritik von Abgeordneter Daniela Musiol (G). Sie wollte auch wissen, inwieweit die Übergabe des Palais von Prinz Eugen an die Österreichische Galerie Belvedere dem BMF zusätzliche Kosten verursache.

Team-Stronach-Abgeordnete Martina Schenk nahm Bezug auf den Hinweis des RH-Berichts, wonach in den Entscheidungsprozess für den Verkauf der Gebäude an der Kärntnerstraße seitens des BMF ein Bau– und Projektentwicklungsunternehmen und ein Immobilienmakler als externe Berater beigezogen wurden. Bekanntlich waren das eine Tochter des Bauunternehmens PORR und der Makler Ernst Karl Plech, sagte sie und wollte wissen, ob es Verträge des BMF mit diesen gebe. NEOS-Abgeordneter Rainer Hable fragte, welche Konsequenzen des BMF aus der Beurteilung des Rechnungshofs ziehe und wann mit der Vorlage der bereits von Finanzministerin Fekter abgekündigten Evaluierung des Berichts zu rechnen sei. Auch Abgeordneter Kucher interessierte sich für den Evaluierungsbericht und hielt fest, man habe den Nationalrat nur einmal, im Jahr 2004, mit den Kosten der Sanierung befasst, obwohl es später wesentliche Abweichungen in Planung und Ausführung gab. Er wollte wissen, ob personelle Konsequenzen aus dem RH-Bericht gezogen wurden.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) meinte, man müsse die Standortüberlegungen und die Sanierungskosten getrennt voneinander betrachten. Er gehe davon aus, dass die Reduzierung der Standorte des BMF wesentliche Synergieeffekte und Kostenersparnisse bringe. Ein Barockpalais stelle an den Bauherren Herausforderungen, die mit üblichen Sanierungen nicht zu vergleichen seien. Eine umfassende Beurteilung werde nach dem heuer bevorstehenden Abschluss des Gesamtprojekts möglich sein.

Staatssekretär Danninger: Sanierungskosten sind nachvollziehbar

Staatssekretär Jochen Danninger wies grundsätzlich die Aussage zurück, dass es einen ungeklärten Kostenanstieg gegeben habe. So habe die erste realistische Schätzung der Sanierungskosten auf 97 Mio. € und nicht 70 Mio. € gelautet. Da in Folge der Umfang der zu erbringenden Leistungen massiv ausgeweitet worden sei und unvorhergesehene Kosten aufgrund der schlechten Bausubstanz entstanden seien, gehe sein Ressort davon aus, dass die nunmehrigen Kosten von 137 Mio. € den erbrachten Leistungen sehr wohl entsprechen. Das BMF sei in der Umsetzungsphase auch mit neuen Anforderungen konfrontiert worden, durch die der Projektumfang ausgeweitet wurde. So sei etwa die Barrierefreiheit zu berücksichtigen gewesen und für die MitarbeiterInnen mussten zeitgemäße Arbeitsplätze geschaffen werden.

Das BMF habe die ursprünglich neun Standorte auf zwei reduziert und nicht auf drei, wie der Rechnungshof meine, da die Häuser in der Himmelpfortgasse selbstverständlich eine organisatorische Einheit bildeten. Auch die Nutzung der Büros in der Hinteren Zollamtsgasse sei keine unbegründete Änderung der Planungsvorgaben gewesen, wie der Rechnungshof meine, sondern war laut Danninger stets Teil der Überlegungen und außerdem sinnvoll.

Das BMF habe sich mit dem Inhalt des RH-Berichts selbstverständlich intensiv auseinandergesetzt, sagte der Staatssekretär. Ein Evaluierung des Gesamtprojekts sei jedoch erst nach Projektabschluss sinnvoll, der noch dieses Jahr zu erwarten sei. Er wolle aber festhalten, dass das BMF durch seine Baumaßnahmen eine große Wertsteigerung der Liegenschaft erzielt habe, der Verkehrswert sei von 27 Mio. € auf 224 Mio. € gesteigert worden, das sei durch unabhängige Gutachten bestätigt. Personelle Konsequenzen habe es keine gegeben, da die Projektdurchführung aus Sicht des BMF zufriedenstellend war, stellte Danninger fest.

Zur geäußerten Kritik an der BIG sagte er, diese arbeite sehr kostengünstig und sei ein verlässlicher Partner des Bundes. Entschieden wies Danninger Aussagen zurück, das BMF habe Leistungen ohne Verträge abgewickelt. Mit dem genannten Projektentwicklungsunternehmen bzw. der Immobilienfirma habe es keine Zusammenarbeit des BMF und damit keinerlei Vertragsverhältnis gegeben. Das erkläre, warum dazu nichts verschriftlicht wurde. Auch bei Ausschreibungen sei sich das BMF stets seiner Vorbildfunktion bewusst und agiere gemäß den internationalen Standards.

Was die Einbindung des Parlaments betreffe, so gebe das neue Budgetrecht jedenfalls eine bessere Handhabe, um solche Projekte zu begleiten und zu beurteilen, meinte Danninger.

RH-Präsident: Verkauf bundeseigener Liegenschaften schlecht abgewickelt

Rechnungshofpräsident Josef Moser hielt die Kritik des Rechnungshofs vollinhaltlich aufrecht. Die Beurteilung des Projekts durch den Rechnungshof habe die Gesamtkosten im Auge, nicht nur die reine Bausanierung, betonte er. Im Zentrum seiner Kritik stand, dass man ursprünglich davon ausgegangen war, günstigstenfalls die Sanierungskosten durch Erlöse aus dem Verkauf bundeseigener Liegenschaft vollständig abdecken zu können. Dabei sei der Verkauf des Gebäudekomplexes an der Kärntnerstraße ein wesentliches Element der Entscheidungsfindung über die Sanierung des historischen Gebäudekomplexes in der Himmelpfortgasse gewesen. Für diesen Verkauf war 2004 ein Ermächtigungsgesetz des Nationalrats notwendig, in dem nur von 70 Mio. € Sanierungskosten die Rede war, obwohl damals bereits bekannt war, dass es zusätzliche Kosten geben werde. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf hatte bei der Prüfung im Jahr 2011 eine Höhe von 115,22 Mio. € erreicht, von denen nur etwa 15 Mio. € die BHÖ übernimmt, den Rest müsse das BMF finanzieren, unterstrich Moser.

Die Verkaufsentscheidung sei zudem mit einer vom BMF geplanten Personalreduktion von 650 auf 550 MitarbeiterInnen am Standort Himmelpfortgasse argumentiert worden. Aufgrund eines fehlenden Personalbewirtschaftungskonzepts für die Standortentwicklung der Zentralleitung des BMF sei dieses Ziel nicht annähernd erreicht worden, merkte Moser an. Vor allem deshalb seien in der Endphase der Sanierung nochmals zusätzliche Umbaumaßnahmen für die Büros in der Himmelpfortgasse 6-8 und 9 notwendig geworden, was sich kostentreibend auswirkte.

Moser bekräftigte auch die Kritik des Rechnungshofs an der Beiziehung externer Berater. In den Entscheidungsprozess für den Verkauf habe das BMF ohne jede vertragliche Verpflichtung ein Bau– und Projektentwicklungsunternehmen und einen Immobilienmakler beigezogen. Da kein schriftliches Vertragsverhältnis eingegangen wurde, hätten diese ihr so erworbenes Know–how anschließend für ihre weitere Geschäftstätigkeit nutzen können, stellte er fest. Auch die Veräußerung des Objekts Riemergasse 2 im Oktober 2002 sei nach nicht nachvollziehbaren Überlegungen erfolgt und hätte ein besseres Ergebnis erzielen können, unterstrich Moser den Standpunkt des Rechnungshofs.

Ob die Annahme einer Wertsteigerung der Immobilie des Bundes von 27 Mio. € auf 224 Mio. € haltbar sei, könne er nicht sagen, da die beiden Gutachten dazu dem Rechnungshof nicht vorliegen. Der Rechnungshof bereite gerade eine Follow up Überprüfung des Sanierungsprojekts vor, dabei werde auch die Übertragung des Winterpalais an die Österreichische Galerie einbezogen werden. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox