Parlamentskorrespondenz Nr. 598 vom 24.06.2014

Vorlagen: Verkehr

Novellen von Führerschein- und Gelegenheitsverkehrsgesetz, Oppositionsanträge

Wien (PK) – Über Anträge von Abgeordneten von SPÖ und ÖVP werden einige kleinere Novellen im Verkehrsbereich initiiert. So sollen militärärztliche Gesundheitsatteste künftig auch von den zivilen Führerscheinbehörden anerkannt werden. Das Taxi-Gewerbe wird SchülerInnentransporte durchführen können. Für LenkerInnen solcher Transporte wird die 0,1-Promille-Grenze verlangt.

Sowohl Freiheitliche als auch Team Stronach fordern eine Mindesthöhe für die Anbringung von Verkehrsschildern im Fußgängerbereich. Die Freiheitlichen sehen zusätzliche LKW-Stellplätze bei Angath an der Inntalautobahn als nicht vereinbar mit Erfordernissen des Umweltschutzes. Die NEOS sprechen sich für eine Vignette statt der LKW-Maut für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und für einfachere Regeln bei der Benützung von Tretrollern durch Kinder aus. Zu letzterem Anliegen haben auch die Grünen einen Entschließungsantrag formuliert.

Führerscheinuntersuchungen von Militärärzten allgemein gültig

Ein Initiativantrag der Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Andreas Ottenschläger (V) zielt darauf ab, im Führerscheingesetz ausdrücklich zu verankern, dass militärärztliche Gutachten über die gesundheitliche Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges auch von den zivilen Führerscheinbehörden anzuerkennen sind (463/A). Die Gültigkeit der Gutachten beträgt 18 Monate.

SchülerInnentransporte im Rahmen des Taxi-Gewerbes

Die Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Andreas Ottenschläger (V) sprechen sich zudem in einem Antrag dafür aus, dass Schülerbeförderungen auch im Rahmen des Taxi-Gewerbe erbracht werden können und sind für eine entsprechende Novellierung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 (464/A). Gleichzeitig soll für das Lenken von SchülerInnentransporten künftig die 0,1-Promille-Grenze gelten.

Freiheitliche gegen weitere LKW-Parkplätze in Angath

Die Freiheitliche Abgeordnete Carmen Gartelgruber wendet sich in einem Entschließungsantrag gegen die Pläne der ASFINAG, die LKW-Stellplätze im Bereich der Raststation Angath an der Inntalautobahn auszubauen (510/A(E)). Gartelgruber verweist darauf, dass der konkrete Standort auch nach Ansicht des Tiroler Landtags aus Naturschutzgründen ungeeignet ist. Die Abgeordnete fordert daher die Verkehrsministerin auf, mit der ASFINAG nach einer Alternative zu suchen.

FPÖ und Team Stronach für Mindesthöhe von Verkehrsschildern

Von Verkehrsschildern, die nicht hoch genug angebracht sind, geht eine Verletzungsgefahr für stark sehbehinderte und blinde Menschen aus. In einem Entschließungsantrag weisen die FPÖ-Abgeordneten Norbert Hofer und Gerhard Deimek auf diesen Umstand hin und fordern Abhilfe durch Festlegung einer Mindesthöhe für die Anbringung von Verkehrszeichen (480/A(E)).

Die selbe Problematik sprechen auch die Abgeordneten des Team Stronach Marcus Franz und Christoph Hagen an. In einem Entschließungsantrag präzisieren sie, dass die Mindesthöhe für Verkehrsschilder auf durch FußgängerInnen benützten Verkehrsflächen 2,20 Meter sein sollte (484/A(E)).

NEOS wollen Vignettenlösung für Wohnmobile

Abgeordneter Michael Pock kritisiert, dass in Österreich privat genutzte Wohnmobile über 3,5 t Gesamtgewicht der LKW-Maut unterliegen. Er fordert daher, bei Kraftfahrzeugen über 3,5 t eine Unterscheidung zwischen gewerblich genutzten Fahrzeugen und privatem Individualverkehr zu treffen und für Wohnmobile eine Vignettenlösung zu schaffen (493/A(E)). Der geringfügige Mautentfall werde durch Vorteile in den Bereichen Tourismus und Verkehrssicherheit wett gemacht, argumentiert Pock.

NEOS: Vorschriften für Benützung von Tretrollern lockern

Abgeordneter Michael Pock (N) weist des Weiteren darauf hin, dass in Österreich die Regelung der Benützung von Tretrollern der Radfahrverordnung entnommen ist. Sie sei damit realitätsfremd, meint er und fordert eine Lockerung, um die selbstverantwortliche und umweltfreundliche Mobilität von Kindern zu fördern (494/A(E)). Im Unterschied zu Deutschland und der Schweiz dürfen in Österreich Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung einer mindestens 16-Jährigen Person auf dem Gehsteig fahren, Kinder mit Fahrradausweis ab zehn Jahren auch alleine. Pock fordert daher, die in Deutschland gültige Regelung, die das Fahren mit Tretrollern und Miniscootern mit dem Gehen gleichsetzt, in die österreichische Straßenverkehrsordnung zu übernehmen. Dann wäre die Benützung auf dem Gehsteig auch unbegleitet und ohne Alterslimit möglich.

Auch Grüne für kinderfreundlichere StVO

Kritik an einer ihrer Ansicht nach praxisfremden Formulierung des § 65 StVO übt auch Abgeordnete Daniela Musiol (G), die sich ebenfalls für eine StVO-Novelle ausspricht (524/A(E)). Auch sie verweist auf das Vorbild Deutschlands und der Schweiz und fordert die Gleichsetzung der Benützung von Tretrollern, Miniscootern und dergleichen mit dem Gehen, womit ihre Benützung auf dem Gehsteig, in Fußgänger- und Begegnungszonen erlaubt wäre. Auch soll nach Ablegen einer Radfahrprüfung das unbeaufsichtigte Radfahren auf öffentlichen Verkehrsflächen bereits vor Vollendung des 10. Lebensjahres erlaubt sein, heißt es im Antrag. (Schluss) sox