Parlamentskorrespondenz Nr. 635 vom 30.06.2014

Vorlagen: Unterricht

Regierung will unverbrauchte Mittel für Ganztagsschulen ab 2017 bereitstellen

Wien (PK) - Mit einer Änderung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der schulischen Tagesbetreuung sollen Bundesländer auf ungenutzte Mittel aus der Anschubfinanzierung vom Bund später zugreifen können. Konkret sieht das Unterrichtsministerium vor, die bisher von den Ländern nicht verbrauchten Zweckzuschüsse, insgesamt 50,2 Mio. €, in den Schuljahren 2017/18 bzw. 2018/19 jeweils zur Hälfte bereitzustellen (199 d.B.).

Schon bisher wurde jedem Bundesland, das seinen Teil der Anschubfinanzierung für den Ausbau von Ganztagsschulen nicht in einem Jahr zur Gänze ausgeschöpft hat, ein Übertrag der Mittel auf das Folgejahr bis 2014/15 ermöglicht; der aktuelle Gesetzesentwurf verlängert nun diese Frist bis 2018/19. Damit werde der zeitintensiven Planung beim Infrastrukturausbau zur Ganztagsbetreuung an Schulen Rechnung getragen, heißt es in der Regierungsvorlage.

Um die Auszahlungen noch besser dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, schlägt die Regierung zudem vor, dass für Personalkosten vorgesehenen Mittel bei Bedarf auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können. Aus der Vereinbarung 2011 sind das heuer 37,6 Mio. €. Ziel der Ausbauoffensive sei letztlich, am Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 über 200.000 Plätze schulischer Tagesbetreuung zu verfügen, geht aus der vorgeschlagenen Novelle hervor. (Schluss) rei


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