Parlamentskorrespondenz Nr. 676 vom 09.07.2014

Rhomberg wird Interims-Geschäftsführer der Bundestheater Holding

Fragestunde im Nationalrat mit Minister Josef Ostermayer

Wien (PK) – Der ehemalige Präsident der Bregenzer Festspiele, Günter Rhomberg, wird ab Herbst interimistisch die Geschäftsführung der Bundestheater Holding übernehmen und folgt somit Georg Springer nach, der mit Ende Juni in Pension gegangen ist. Dies gab heute Bundesminister Josef Ostermayer im Rahmen der Fragestunde des Nationalrats bekannt. Da er in seinem Ressort nicht nur für Kunst und Kultur zuständig ist, sondern auch für Angelegenheiten der Verfassung und des öffentlichen Dienstes, war er mit einer breite Palette an Fragen konfrontiert, die vom aktuellen Stand in Sachen Föderalismus- und Staatsreform, der geplanten Abschaffung des Amtsgeheimnisses, der Austragung des Eurovision Song Contests, bis hin zur Textgestaltung der Bundeshymne und der Umsetzung eines Burkaverbots in Österreich reichten.

Wie geht es weiter mit dem Burgtheater und der Bundestheater Holding?

Zu den zahlreichen Fragen rund um das Burgtheater und die Bundestheater Holding wies Kulturminister Josef Ostermayer einleitend darauf hin, dass er bei diversen Anlässen, u.a. auch im Kulturausschuss, sehr detailliert dazu Stellung genommen habe. Für ihn war jedenfalls immer klar, dass sehr schnell gehandelt werden müsse, zumal ein Gutachten zur Abberufung des künstlerischen Direktors geführt habe. Dass er dieses Versprechen auch umgesetzt habe, zeige die rasche Bestellung von Karin Bergmann als interimistische Vertretung sowie die Vorlage eines Budgets.

Der nächste Schritt betreffe nun die Frage der Holding, wobei noch im Juli Vorschläge bezüglich der zukünftigen Organisationsform eingeholt werden sollen; diese sollen bis Ende November vorliegen. Der konkrete Auftrag bezieht sich dabei auf die "Optimierung der Struktur der Bundestheater GmbH im Sinne einer effizienten rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Führung, Steuerung und Kontrolle des Bundestheater Konzerns", erklärte der Minister gegenüber der Abgeordneten Theresia Fekter (V). Er sei jedenfalls für alles offen. Auf Basis dieser Analysen werden dann die weiteren Schritte gesetzt.

Da in der Zwischenzeit der Chef der Bundestheater Holding in Pension gegangen ist, musste er kurzfristig eine Person suchen, die in dieser Umstellungsphase diesen Posten übernimmt. Ab 1. September wird nun Günter Rhomberg, der mehr als drei Jahrzehnte die Bregenzer Festspiele geleitet hat und derzeit ehrenamtlicher Stiftungsvorstand und Aufsichtsrat der Theater in der Josefstadt ist, die interimistische Leitung übernehmen. Ostermayer zeigte sich erfreut darüber, dass sich Rhomberg bereit erklärt habe, dieses Amt bis Ende nächsten Jahres zu übernehmen.  

Natürlich soll auch die Vergangenheit rund um die Vorgänge im Burgtheater aufgearbeitet werden, räumte Ostermayer gegenüber dem Abgeordneten Wolfgang Zinggl (G). Seitdem er im Amt ist, habe er das Möglichste getan und u.a. den Rechnungshof beauftragt, eine Prüfung durchzuführen, betonte der Minister. Untersucht werden soll auch, ob allfällige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. So wurde etwa bereits eine entsprechende Klage gegenüber einem Wirtschaftsprüfer eingebracht, um die Verjährung der Ansprüche zu verhindern.

Der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller (V) gegenüber stellte Ostermayer noch fest, dass keine zusätzlichen Mittel aus dem Kunst- und Kulturbudget in die Basisabgeltung des Burgtheaters fließen; eine Kürzung bei den anderen Förderungen, wie etwa den angesprochenen regionalen Kulturinitiativen, sei daher nicht zu befürchten.

Weitere Themen: Förderalismusreform, Amtsgeheimnis und Ausländerwahlrecht

In Bezug auf Fragen der Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Otto Pendl (S) erinnerte Minister Ostermayer daran, dass auf Regierungsebene eine Aufgabenreform- und Deregulierungskommission installiert wurde, die sich in vier Untergruppen mit den verschiedenen Themenfeldern befasst. Dabei gehe es um die grundsätzlichen Fragen, welche Aufgaben die öffentliche Hand wahrnehmen soll, wo man reduzieren könne und welche bürokratischen Auflagen abgebaut werden könne. Beispielsweise werde diskutiert über die Zusammenfassung von operativen Aufgaben beim Personalmanagement, über die Optimierung von Supportleistungen oder über ein zentrales Ressourcen-Controlling von ausgegliederten Einrichtungen. Eine intensive Zusammenarbeit werde es auch mit dem Rechnungshof geben, um zu schauen, welche Vorschläge noch umgesetzt werden können. Erste Zwischenberichte sollen jedenfalls per Jahresende bereits vorliegen, gab der Ressortchef bekannt.

Die parlamentarische Ebene wiederum wird sich mit der Föderalimusreform auseinandersetzen, eine entsprechende Kommission soll eingesetzt werden. Dabei werde das Bundeskanzleramt im Form des Verfassungsdienstes selbstverständlich unterstützend mitwirken. Die Vorarbeiten bezüglich Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern sind bereits sehr weit gediehen, gab Ostermayer bekannt. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden Maßnahmen gesetzt, die die Stärkung der direkten Demokratie betroffen haben. Ostermayer erinnerte in diesem Zusammenhang u.a. an die Absenkung der Schwelle für Vorzugsstimmen; momentan sind ihm aber keine weiteren Vorhaben in diese Richtung bekannt (Zusatzfrage des Abgeordneten Reinhard Eugen Bösch).

Eher skeptisch stand Ostermayer dem Vorschlag des Abgeordneten Georg Vetter vom Team Stronach gegenüber, dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit zu Vorabentscheidungen einzuräumen, weil davon eine gewisse Bindungswirkung ausgehe. Er orte derzeit auch keine besonders unsichere Situation, denn Fragen, ob etwas verfassungskonform sei oder nicht, gebe es immer.

Den Abgeordneten Peter Wittmann (S) informierte Ostermayer darüber, dass an dem Entwurf bezüglich eines Informationsfreiheitsgesetzes nach der Begutachtungsphase weiter gearbeitet wurde und die Vorlage nun beschlossen werden könnte. Da der Koalitionspartner aber noch etwas Zeit für interne Abstimmungsgespräche braucht, müsse man diese noch abwarten. Im Gegensatz zum Abgeordneten Nikolaus Alm (N) sah er kein Problem darin, dass den Ländern in einzelnen Bereichen Kompetenzen eingeräumt werden sollen, da der verfassungsrechtliche Rahmen sehr eng abgesteckt sein wird. Dem Vorschlag des Abgeordneten Albert Steinhauser (G), bei den Verhandlungen über dieses Gesetz Experten und Vertreter von NGOs beizuziehen, stand der Minister positiv gegenüber. Dass man in Bezug auf die Information der BürgerInnen aber generell auf einem guten Weg sei, zeige die erneute Auszeichnung mit dem "Public Service Award" durch die Vereinten Nationen.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) trat für die Verankerung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene in der Verfassung ein und gab zu bedenken, dass derzeit 12 % der in Österreich lebenden Menschen von diesem demokratischen Recht ausgeschlossen sind. Es sei richtig, dass es einige Länder in der EU gibt, wo Drittstaatsangehörige ein Wahlrecht haben, informierte Bundesminister Josef Ostermayer. Die Frage sei aus seiner Sicht grundsätzlich diskussionswürdig, er glaube aber, dass in Österreich derzeit keine Mehrheit dafür zu finden ist.

ORF entscheidet selbst über Austragungsort des Eurovision Song Contests

ÖVP-Abgeordneter Michael Hammer wollte vom Minister wissen, für welche strukturellen Reformmaßnahmen er sich im ORF einsetze, damit die langfristige Absicherung eines ausgeglichenen Budgets gewährleistet wird. Außerdem vertrat er hinsichtlich der Abhaltung des Eurovision Song Contests die Meinung, dass angesichts der angespannten Finanzlage des ORF ausschließlich betriebswirtschaftliche Kriterien für die Vergabe des Austragungsortes herangezogen werden müssen. Es sollte nur jene Stadt den Zuschlag erhalten, die auch gewillt sei, den höchsten Beitrag zur Abdeckung der Kosten der Veranstaltung beizutragen.

Es sei nicht seine Aufgabe, Empfehlungen bezüglich der betriebswirtschaftlichen Führung des ORF abzugeben, erklärte Bundesminister Josef Ostermayer, dies obliege den Organen des unabhängigen ORF. Er habe nie verhehlt, dass er persönlich eine Verkleinerung des Stiftungsrats für sinnvoll erachte; die entsprechende Mehrheit dafür sei derzeit aber nicht erkennbar. Auch bezüglich der Austragung des Eurovision Song Contests könne er keine Antwort geben, da der ORF diesen Bewerb veranstaltet und entsprechende Entscheidungen von seinen Organen zu treffen sind.

FPÖ tritt für ursprüngliche Fassung der Bundeshymne ein

Seit dem Grand-Prix in Spielberg und des Absingens der Bundeshymne durch Andreas Gabalier mit dem alten Text sei eine heftige Debatte darüber entbrannt, zeigte FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz auf. Er wundere sich, warum die Meinung eines überwiegenden Teils der Bevölkerung, die wieder die ursprüngliche Fassung haben will, so hartnäckig negiert werde.

Bundesminister Josef Ostermayer wies auf die Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative hin. Er erinnerte daran, dass das Parlament vor zwei Jahren auf Basis eines Initiativantrags mehrheitlich beschlossen hat, den Text der Bundeshymne abzuändern. Er sehe daher nicht ein, warum die Regierung nun aktiv werden soll, um dies rückgängig zu machen.

Ostermayer sieht keine Veranlassung für Umsetzung der Burkaverbots auch in Österreich

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F) wies drauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor kurzem das Burkaverbot als menschenrechtskonform erachtet hat. Damit sei es den Staaten in Europa nun erlaubt, Gesamtkörperverschleierungen, die ein Symbol für die Unterdrückung der Frauen sind, zu verbieten, zeigte die Rednerin auf. Sie fragte daher den Minister, wann in Österreich mit einem solchen Verbot zu rechnen ist. Generell sollten ihrer Ansicht nach vermehrt Maßnahmen ergriffen werden, um kulturell motivierte Frauendiskriminierung in Österreich zu unterbinden.

Bundesminister Josef Ostermayer vertrat die Position, dass nicht alles, was man regeln darf, auch automatisch geregelt werden muss. Aufgrund der Rückmeldungen in seinem Ressort sehe er auch keinen Anlass für eine allgemeine verfassungsrechtliche Regelung oder Änderungen des Verfahrens- und des Dienstrechts. Ostermayer bezweifelte zudem, dass ein Burkaverbot zur Befreiung der betroffenen Frauen führen würde; dies bestätigten ihm auch zahlreiche Personen, die mehr Erfahrung mit dieser Thematik haben. Grundsätzlich halte er jedoch eine Diskussion darüber, wie Frauen mit Migrationshintergrund darin bestärkt werden können, ein selbstbestimmteres und freieres Leben führen zu können, für sehr wichtig. (Fortsetzung Nationalrat) sue