Parlamentskorrespondenz Nr. 732 vom 30.07.2014

Vorlagen: Gesundheit

Opposition für verbesserte Gesetzeslage für behinderte Menschen, Team-Stronach-Antrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch

Wien (PK) – Vertreter aller vier Oppositionsparteien weisen in einem gemeinsamen Antrag darauf hin, dass das derzeit geltende Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vor allem in Hinblick auf die stationäre Pflege konzipiert wurde und in vielen Bereichen für die Lebenswelt sowie den Alltag von Menschen mit Behinderung nicht praktikabel sei (567/A[E]). Behinderung dürfe nämlich nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden, geben die Abgeordneter Norbert Hofer (F), Helene Jarmer (G), Marcus Franz (T) und Gerald Loacker zu bedenken. Dieses Problem wurde auch in den abschließenden Bemerkungen zum ersten Bericht Österreichs über den Stand der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im September 2013 thematisiert.

Menschen mit Behinderung haben oft mehrmals täglich Unterstützungsbedarf, um den Alltag zu bewältigen und akzeptieren die Unterstützung meist nur von vertrauten Personen, wird im Antrag hervorgehoben. Externe unterstützende Pflegekräfte würden oft aufgrund mangelnden Vertrauens oder aufgrund von Kommunikationsproblemen abgelehnt. Zudem können die erforderlichen Maßnahmen oft nicht bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs durchgeführt werden, sondern müssen sich nach den Zeitplänen der externen Pflegekraft richten. Aus all diesen Gründen sollte nach Ansicht der Antragsteller der Behindertenbereich und bestimmte damit in Zusammenhang stehende Hilfeleistungen explizit aus dem Geltungsbereich des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes herausgenommen werden.  

Team Stronach: Anonymisierter Fragebogen vor Schwangerschaftsabbruch

Eine weitere Initiative zur Anhebung der niedrigen Geburtenrate in Österreich setzt Team Stronach-Mandatar Marcus Franz in Form eines Entschließungsantrags zum Thema Schwangerschaftsabbruch (568/A[E]). Aufgrund von Erfahrungswerten und Aussagen von Medizinern könne man seiner Meinung nach davon ausgehen, dass vor allem die nicht geplante dritte Schwangerschaft der häufigste Grund für Frauen ist, sich gegen ein weiteres Kind auszusprechen. Da es in Österreich jedoch keine seriösen Aufzeichnungen darüber gibt, setzt sich Franz dafür ein, dass vor Schwangerschaftsabbrüchen verpflichtend ein anonymisierter Fragebogen ausgefüllt werden muss, in dem die Motive für diesen Eingriff angegeben werde. Außerdem sollen die Fragebögen regional erfasst werden, um geografische Unterschiede der Motivlage bestimmen zu können. Aufbauend auf den dadurch erhaltenen Informationen könnte dann eine viel bessere, erfolgreichere und zukunftsweisendere Familienpolitik für die österreichische Bevölkerung in die Wege geleitet werden, war der Antragsteller überzeugt. (Schluss) sue