Parlamentskorrespondenz Nr. 899 vom 10.10.2014

Ausstellung von Wahlkarten kann nicht weiter beschleunigt werden

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner legt Nationalrat Bericht vor

Wien (PK) – Vor etwas mehr als drei Jahren hat das Parlament das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 beschlossen. Seither müssen Briefwahlkarten am Wahltag, und zwar spätestens um 17 Uhr, bei den Wahlbehörden eingelangt sein. Damit wollten die Abgeordneten unzulässigen Stimmabgaben nach Wahlschluss endgültig einen Riegel vorschieben. Um zu vermeiden, dass BriefwählerInnen, vor allem im Ausland, ihre Stimme nicht zeitgerecht abgeben können, hat der Nationalrat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner parallel zum Gesetzesbeschluss in Form einer Entschließung ersucht, geeignete Maßnahmen zur beschleunigten Bereitstellung von Wahlkarten zu ergreifen. Das ist allerdings nicht so einfach, wie Mikl-Leitner nun den Abgeordneten berichtet (III-112 d.B.).

Bei der Nationalratswahl 2013 standen die Wahlkarten-Formulare samt Kandidatenlisten und anderer relevanter Drucksorten trotz großer administrativer Anstrengungen den Gemeinden erst 30 Tage vor dem Wahltag flächendeckend zur Verfügung, bei der Wahl zum Europäischen Parlament im heurigen Jahr waren es überhaupt nur 27 Tage. Nur bei der Volksbefragung zur Wehrpflicht im Jänner 2013 ist es gelungen, die Wahlunterlagen relativ früh, nämlich 34 Tage vor dem Wahltag, bereitzustellen. Mikl-Leitner zufolge lässt sich an diesem Umstand aufgrund geltender Fristenläufe von Seiten des Innenministeriums auch nichts ändern. Wolle man den Zeitraum zwischen der flächendeckenden Bereitstellung von Wahlkarten-Formularen und dem Wahltag ausdehnen, sind ihr zufolge gesetzliche Maßnahmen notwendig. So müssten etwa der spätestmögliche Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen und damit auch der Stichtag vorverlegt werden. (Schluss) gs