Parlamentskorrespondenz Nr. 1209 vom 11.12.2014

Leistungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds werden ausgeweitet

Filmabkommen mit Israel stärkt Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft

Wien (PK) – Künstlerinnen und Künstler werden in Zukunft einen leichteren Zugang zu den Leistungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds haben. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute im Plenum des Nationalrats mit Mehrheit angenommen.

Die Neuerungen wurden seitens der ÖVP und SPÖ uneingeschränkt als großer Schritt vorwärts begrüßt. Auch von den Grünen und den NEOS gab es Zustimmung zu den Verbesserungen, wobei die Grünen anregten, über eine Mindestsicherung für Kunstschaffende nachzudenken, und die NEOS dafür eintraten, die staatlichen Förderungen durch marktwirtschaftliche Anreize zu ergänzen. Die NEOS unterstützten daher auch den Antrag des FPÖ-Abgeordneten Wendelin Mölzer betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring, der jedoch bei der Abstimmung nicht die erforderliche Mehrheit fand. Negativ zum Gesetz äußerten sich die Redner der Freiheitlichen und des Team Stronach, weil sie durch noch mehr staatliche Förderung die Freiheit der Kunst gefährdet sehen.

Unterstützungsfonds für Notfälle

Der Künstler-Sozialversicherungsfonds kann künftig in besonderen Notfällen auch Beihilfen an selbständige und unselbständige KünstlerInnen vergeben und für diese Zwecke jährlich bis zu 500.000 € ausschütten. Bisher mussten für einen Zuschuss zu den Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung durch den Künstler- Sozialversicherungsfonds Mindesteinkünfte (d.h. Einnahmen abzüglich Aufwendungen) aus künstlerischer Tätigkeit zumindest in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze nachgewiesen werden. Künftig reichen dafür schon Mindesteinnahmen aus künstlerischer Tätigkeit in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze.

Die Einkommensobergrenze für den Bezug der Beihilfe wird auf das 65-fache der Geringfügigkeitsgrenze angehoben. Einkünfte aus künstlerischen Nebentätigkeiten wie etwa Kunstvermittlung und Kunstinterpretation können nun ebenfalls in die Mindesteinkünfte bzw. -einnahmen aus künstlerischen Tätigkeiten eingerechnet werden und die jährliche Zuschussobergrenze wird von 1.026 € auf 1.722 € erhöht. In die Entscheidungen über die Gewährung von Beihilfen werden Künstlerorganisationen eingebunden.

Bessere Absicherung prekärer Arbeitsverhältnisse

In der Diskussion wiesen viele RednerInnen auf die prekäre Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern hin. Das bestehende soziale Netz sei aber auf dauerhafte Arbeitsverhältnisse aufgebaut, gab ÖVP-Kultursprecherin Maria Fekter zu bedenken, weshalb Künstlerinnen und Künstler schlechter abgesichert seien. Der Künstler-Sozialversicherungsfonds habe zwar eine Lücke geschlossen, dennoch müsse man kreativ darüber nachdenken, wie man mit Personen umgeht, die keine dauerhaften Arbeitsverhältnisse haben, regte Fekter an. Das treffe nämlich nicht nur auf Kunst- und Kulturschaffende zu.

Für die SPÖ freute sich Elisabeth Hakel, dass die Novelle endlich geklappt hat und damit wesentliche Verbesserungen gelungen seien. Wie ihre Klubkollegin Gisela Wurm strich sie besonders die Modernisierung der Definition des Künstlers und der Künstlerin hervor und zeigte sich zufrieden, dass nun auch die Anspruchsvoraussetzung für eine Förderung erweitert wird. Wurm wies zudem darauf hin, dass für jene, die Kinder erziehen, die Anspruchsberechtigung nicht erlischt.

Dem konnte Wolfgang Zinggl (G) durchaus beipflichten, dennoch braucht es seiner Ansicht nach eine bessere Absicherung im Sinne eines sozialen Netzes. Er bekräftigte in diesem Zusammenhang daher seine Forderung nach einer Mindestsicherung für Kunstschaffende, wie er sie in seinem Antrag vorgeschlagen hat. Auch Beate Meinl-Reisinger von den NEOS forderte ein grundsätzliches Umdenken ein, zumal sie die Finanzierung des Fonds nach 2018 als nicht gesichert ansieht. Förderungen seien gut, sagte sie, die Kunst brauche aber auch einen Markt, weshalb sie die Initiative der Freiheitlichen nach steuerlicher Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring unterstützte.

Wendelin Mölzer übte seinerseits fundamentale Kritik am Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, weil es mehrfach Abgaben vorschreibe und es innerhalb der letzten zwölf Jahre zu einer Verdoppelung der Förderungen gekommen sei, während die Familien viel weniger bekommen hätten. Er hält die derzeitige Regelung für vollkommen ausreichend.

Staatliche Förderung: Gefahr oder Stärkung künstlerischer Freiheit

Eine Debatte über künstlerische Freiheit entfachten Marcus Franz vom Team Stronach und Josef A. Riemer von der FPÖ. Beide sahen die Freiheit der Kunst durch staatliche Förderungen gefährdet. KünstlerInnen dürfen nicht zu "Hofnarren" degradiert werden, merkte Riemer an. Kunst gedeihe nur in der Freiheit, hielt Marcus Franz fest. Wenn der Staat immer mehr KünstlerInnen alimentiere, entstünden problematische Karrieren, warnte er.

Dem hielt Minister Josef Ostermeyer entgegen, es sei sinnvoll, Kunst zu unterstützen, da vielen Menschen dadurch der Zugang zur Kunst eröffnet werde. Er sei gegen ein Modell, das ausschließlich auf Mäzenatentum abstelle, bekräftigte er. Außerdem entscheiden bei Kulturförderungen nicht die Politik, sondern Fachbeiräte. 

Initiativen von Grünen und NEOS abgelehnt

Mitverhandelt wurden Anträge der Grünen und der NEOS. Der Vorschlag des Abgeordneten Wolfgang Zinggl (G) für ein KünstlerInnen-Absicherungsgesetz (KAG) sieht einen Fonds vor, der an im Inland pflichtversicherte KünstlerInnen Zuwendungen bis zu einer maximalen Höhe von 1.500 € monatlich leistet, wenn deren Einnahmen im Kalendermonat unter diesem Betrag liegen. Beatrix Karl von der ÖVP kritisierte in diesem Zusammenhang, dass nach diesem Modell Zuwendungen ausschließlich an freiberufliche KünstlerInnen gehen sollen. Anerkennung für seine Bemühungen erhielt Zinggl aber von Josef A. Riemer (F) und Marcus Franz (T), auch wenn sie seinen Zugang nicht uneingeschränkt teilten.

Die Herstellung fairer Arbeitsbedingungen ist wiederum Anliegen von Beate Meinl-Reisinger (N). Sie spricht sich für die Erarbeitung einer diesbezüglichen Selbstverpflichtung der Kulturbetriebe aus. Zumindest bei den staatlich subventionierten Kunst- und Kulturinstitutionen sollten dann Subventionen an die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung gekoppelt sein, meint sie. Beide Anträge blieben in der Minderheit.

Filmabkommen mit Israel verbessert Wettbewerbsposition des österreichischen Films

Einstimmig genehmigt wurde das zwischen Österreich und Israel geschlossene Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen. Damit sollen ProduzentInnen von Kino- und TV-Filmen der beiden Länder einen erleichterten Zugang zu allen nationalen Begünstigungen des jeweiligen Partnerlandes erhalten, sowohl was die Produktion als auch was die kommerzielle Verwertung der Gemeinschaftsproduktionen betrifft.

Ruth Becher (S) wies auf die politische Dimension des Abkommens hin und sprach von einem Mehrwert im Sinne der Völkerverständigung. Wie Norbert Sieber (V) unterstrich sie auch die wirtschaftliche Bedeutung. Das Abkommen greife zu einem Zeitpunkt, wo es in beiden Ländern eine aufstrebende Filmwirtschaft gibt, sagte sie. Dem österreichischen Film werden durch derartige Kooperationen neue Märkte eröffnet, wies Sieber auf bereits bestehende derartige Abkommen mit anderen Ländern hin. Die österreichische Wettbewerbsposition werde sich verbessern, hoffte er. Ein Fördereuro bringe vier Euro an Wertschöpfung, rechnete Sieber zudem vor. (Fortsetzung Nationalrat) jan