Parlamentskorrespondenz Nr. 256 vom 23.03.2015

Untersuchungsausschuss: Parlamentsdirektion zu Aktenanforderung

Wien (PK) - Die Parlamentsdirektion hält fest, dass das Aufforderungsschreiben zur Aktenlieferung vom 26. Februar 2015 auf der Grundlage der geltenden VO- Untersuchungsausschüsse sowie gemäß dem grundsätzlichen Beweisbeschluss erfolgt ist. Hinsichtlich der technischen Anforderungen orientiert sich dieses Schreiben an der Vorgangsweise beim letzten Untersuchungsausschuss und berücksichtigt die Erfordernisse des neuen Informationsordnungsgesetzes (InfOG). Eine Zuordnung von Akten und Unterlagen zu den einzelnen Fragen ist der Arbeit des Untersuchungsausschusses zuträglich, wird im Schreiben aber nicht zwingend verlangt. (Schluss) red