Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 31.03.2015

Neu im Sozialausschuss

Themen: Spitalsselbstbehalt bei Kindern, Ärztearbeitszeit, Menschen mit Behinderung, Arbeit und Familie

Grüne Initiative gegen Spitalsselbstbehalt für Kinder

Wien (PK) – Die öffentliche Debatte über Kostenbeiträge für Krankenhausaufenthalte von Kindern nehmen die Grünen zum Anlass für einen Gesetzesantrag auf Abschaffung dieses Selbstbehalts und verlangen gleichzeitig eine Diskussion darüber bei einer Nationalratssitzung innerhalb der nächsten drei Monate (1008/A). Geändert werden sollen demnach die Bestimmungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz sowie im Sozialversicherungsgesetz, mit denen Ausnahmen von der Kostenbeitragspflicht festgelegt sind. Folglich hätten Eltern neben der psychischen und sozialen Belastung bei einer Spitalsbehandlung ihres Kindes nicht auch noch eine finanzielle Bürde zu schultern. Derzeit, so die Grünen Antragstellerinnen Judith Schwentner, Daniela Musiol und Eva Mückstein, überstiegen die Spitalskostenbeiträge für Minderjährige die Kosten für versicherte PatientInnen um fast 60%.

FPÖ-Appell für Erhalt der Gesundheitsversorgung in Wien

Alarmiert über die Probleme mit dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz speziell in Wiens Krankenhäusern appelliert die Freiheitliche Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein an die Regierung, funktionierende Gesundheitsdienste in der Bundeshauptstadt mittel- und langfristig zu gewährleisten (1043/A(E)). Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser hätten Handlungsbedarf, denn die Stadtpolitik versage bei der Umsetzung der neuen Dienstzeitregelung von maximal 48 Wochenstunden für SpitalsmedizinerInnen, urteilt die Antragstellerin. Weder organisatorisch noch finanziell seien bislang die nötigen Vorkehrungen getroffen worden. Ein gleichlautender Antrag liegt derzeit auch dem Gesundheitsausschuss des Nationalrats vor.

Menschen mit Behinderung: Grüne wollen Anstellungsrate erhöhen und…

Angesichts überhoher Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Behinderung in Österreich ruft Helene Jarmer (G) Sozialminister Hundstorfer auf, vor allem in finanzieller Hinsicht mehr Anreize zur Erfüllung des Behindertenanstellungsgesetzes zu schaffen (988/A(E)). So sollte die Ausgleichstaxe für Betriebe, die ihre Behinderteneinstellungspflicht verabsäumen, auf Basis der jeweiligen Lohnsumme anstatt mittels Kopfsteuer berechnet werden und im Umfang einem branchenüblichen Durchschnittsgehalt entsprechen. Die Förderungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung anstellen, sind aus Sicht der Grünen Abgeordneten überdies auszubauen.

Regeln für persönliche Assistenz sowie selbstbestimmtes Wohnen harmonisieren

Außerdem drängt die Behindertensprecherin der Grünen auf bundeseinheitliche Regelungen im Bereich der persönlichen Assistenz, die für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen oft unabdingbar sei. Entsprechend der 2008 von Österreich ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention solle das Sozialministerium durch eine 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern und konkret betroffenen Personen eine Harmonisierung der länderspezifischen Bestimmungen für Persönliche AssistentInnen erwirken (994/A(E)). Eine weitere Bund-Länder-Vereinbarungen sei nötig, so Jarmer, um den Abbau von Großeinrichtungen als Wohnort für Menschen mit Behinderung voranzutreiben. Die De-Institutionalisierung im Behindertenbereich werde nicht nur von den Vereinten Nationen eingefordert, auch der Nationale Aktionsplan Behinderung sehe Maßnahmen für selbstbestimmtes Leben in eigenen Wohnungen vor. Dieses Ansinnen müsse nun auf Grundlage eines verbindlichen Stufenplans in allen Bundesländern umgesetzt werden (997/A(E)).

Eltern: NEOS fordern soziale Absicherung bei plötzlichem Kindstod und..

Zur Verarbeitung der emotionalen bzw. körperlichen Belastung von Eltern bei Fehl- und Todgeburten oder Kindstod möchten die NEOS eine unbürokratischen sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung gesetzlich verankert wissen (1013/A(E)). Bei Spätabort etwa wären betroffenen Frauen mit gesicherter Entlohnung vom Dienst freizustellen und der Mutterschutz sollte um acht Wochen verlängert werden, wenn währenddessen ein Kindstod eintritt, drängt NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. Vätern sei nach derartigen Schicksalsschlägen genauso eine mehrtägige Dienstfreistellung zu gewähren. Entsprechende kollektivvertragliche Vereinbarungen böten nicht ausreichend Rechtssicherheit.

klare Regeln für Teilzeitarbeit

Mangels konkreter Vorgaben des Gesetzgebers diene die Möglichkeit der Elternteilzeit nur bedingt einer besseren Vereinbarung von Beruf und Familie, kritisiert NEOS-Familiensprecherin Beate Meinl-Reisinger. So gebe es keine Höchst- oder Mindestgrenzen zur Definition einer Teilzeitbeschäftigung, was einerseits bei einer geringen Stundenreduktion kaum die Kinderbetreuung erleichtere, andererseits aufgrund des damit einhergehenden Kündigungsschutzes auch zum Missbrauch verleite. In ihrem Antrag (1025/A(E)) fordert die Abgeordnete daher, als Voraussetzung für Elternteilzeit eine Reduktion der Normalarbeitszeit um 40-70% vorzuschreiben. Weiters solle der Sozialminister prüfen lassen, ob diese Art der Arbeitsreduktion anders als jetzt auch in Unternehmen mit weniger als 25 MitarbeiterInnen ohne erheblichen Aufwand für die Betriebe ermöglicht werden kann. (Schluss) rei