Parlamentskorrespondenz Nr. 333 vom 08.04.2015

Gesundheitsausschuss: Grüne für rasches Rauchverbot in Gastronomie

Oberhauser: Österreich verteidigt hohe Lebensmittel-, Tierschutz- und Gesundheitsstandards

Wien (PK) – Mit einer umfangreichen Tagesordnung befasste sich der heutige Gesundheitsausschuss des Nationalrats. Nach der Behandlung der EU-Jahresvorschau 2015 nahmen die Abgeordneten einen S-V-Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes sowie zahlreiche Initiativen der Opposition in Verhandlung, die von der Ärzteausbildung, der Versorgung psychisch kranker Menschen, der Schmerztherapie, der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei und andere Tierschutzanliegen bis hin zur Frage reichten, ab welchem Zeitpunkt man von einem Embryo sprechen kann.

Auch das Thema generelles Rauchverbot in der Gastronomie kam zu Sprache. Ein Antrag der Grünen, in dem Gesundheitssprecherin Eva Mückstein auf eine rasche Umsetzung des Regierungsvorhabens drängt, wurde mit der Begründung vertagt, dass am Freitag dieser Woche ein Gesetzentwurf in Begutachtung gehen soll.

Gentechnik, Medikamentenversandhandel, TTIP, Ernährungsprogramme

Die EU-Vorschau 2015, die über alle Themen informiert, die für die strategische Planung des Gesundheitsressorts von Bedeutung sind (III-140 d.B.), war Ausgangspunkt für eine breite Debatte u.a. über Gentechnikfreiheit, biologische Lebensmittel, Kennzeichnungsvorschriften, Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin oder das Verbot des Klonens. Eingangs informierte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser über die Novelle zum Gentechnikgesetz, die heute im Ministerrat behandelt wurde. Am 13. Jänner hatte das EU-Parlament in Straßburg nationalen GVO-Anbauverboten endgültig zugestimmt, erinnerte sie. Österreich könne damit – wie alle anderen EU-Staaten - den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verbieten, auch wenn diese in einem anderen Land der EU zugelassen sind. Österreich habe alles daran gesetzt, den Anbau von Gen-Pflanzen auf den heimischen Feldern zu verhindern, bekräftigte Oberhauser. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht soll damit noch vor dem Sommer erfolgen.

Was die Verordnung über die ökologische bzw. biologische Produktion und die Kennzeichnung dieser Erzeugnisse angeht, so vertrete Österreich die Auffassung, dass ein gut funktionierendes Regelwerk nicht ständig geändert werden soll. Schließlich informierte die Ressortchefin noch über den aktuellen Stand in Sachen neuartige Lebensmittel (z.B. Stevia) sowie bezüglich der Transparenz-Richtlinie, wo der diesbezügliche Vorschlag, der von Österreich kritisch gesehen wird, zurückgezogen wurde.

Auch wenn Österreich in Sachen Gentechnikfreiheit, biologischer Landbau oder Lebensmittelsicherheit auf europäischer Ebene oft als Querulant betrachtet wird, setze sie sich gemeinem mit den anderen zuständigen Ministern im Sinne der Bevölkerung für eine Aufrechterhaltung der hohen Standards ein, so Oberhauser.

Nach Ansicht von FPÖ-Mandatar Rupert Doppler ist die Frage der Gentechnikfreiheit noch nicht ganz erledigt, vor allem wenn man an die Verhandlungen rund um TTIP denke. Große Probleme sah er auch hinsichtlich des Internethandels von Medikamenten.

Wolfgang Pirklhuber von den Grünen unterstützte die Ministerin in ihrer Position bezüglich Beibehaltung der hohen heimischen Standards. Sinnvoll und innovativ wäre es seiner Meinung nach, ein europäisches Bio-Logo zu etablieren, wodurch die KonsumentInnen leicht zwischen Produkten aus Europa und jenen aus Drittstaaten unterscheiden können. Großen Handlungsbedarf sah er in Bezug auf die Nachkommen von geklonten Tieren, was bis dato völlig ungeregelt sei. Pirklhuber forderte zudem eine Forcierung der Risikoforschung im Bereich Gentechnik. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass in den USA bereits sehr negative Umweltauswirkungen, und zwar in Form von resistenten Unkräutern und Schädlingen, festzustellen sind.

FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein sprach die Außenstände von ausländischen Krankenversicherungen an, die sich laut Auskunft des Hauptverbands auf 250 Mio. € belaufen sollen.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser teilte FPÖ-Vertreter Doppler mit, dass es bezüglich des Medikamentenversandhandels nichts Neues auf EU-Ebene gibt. Allerdings bestehen in Österreich sehr strenge Regelungen in diesem Bereich, ist sie überzeugt. Einen ähnlich konsequenten Weg beschreite Österreich auch in Bezug auf das Handelsabkommen TTIP, denn die Qualität der Lebensmittelsicherheit müsse weiterhin gewährleistet werden.

Auf eine Frage des G-Abgeordneten Pirklhuber führte die Ministerin aus, dass in der Tierzucht insgesamt 54,9 Tonnen Antibiotika zum Einsatz kommen. Dies sei in der Tat aufgrund der möglichen Auswirkungen auf Boden- und Wasserqualität ein sehr wichtiges Thema, das man im Auge behalten wolle. NEOS-Mandatar Gerald Loacker gegenüber erläuterte Oberhauser die zahlreichen Aktivitäten zur Förderung einer gesunden Ernährung und in Sachen Bewegung, die von der täglichen Turnstunde, dem gesunden Schulbuffet, der besseren Information von Kindern und Jugendlichen bis hin zur Suchtprävention reichen. – Der Bericht wurde schließlich mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Initiativen der FPÖ und der Grünen für verbesserte Ärzteausbildung

Die österreichische Ausbildung für Allgemeinmediziner entspreche längst nicht mehr den internationalen Standards und sei vor allem zu wenig praxisorientiert, lautet das Urteil der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (103/A(E) ). Sie schließt sich daher der Forderung der Ärztekammer nach einer garantierten Lehrpraxisausbildung mit einer Dauer von 12 Monaten inklusive Finanzierung durch die öffentliche Hand an. Diese Form der Ausbildung sei bereits in vielen europäischen Ländern üblich und würde etwa 15 Mio. € kosten, argumentiert sie.

Die Grünen beklagen vor allem den Umstand, dass die Ärzteausbildung nicht ausreichend auf die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit abgestimmt sei (691/A(E) ). Außerdem müsste die Erlangung von speziellen Kompetenzen in Bezug auf die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, das Medikationsmanagement, die Gesundheitsförderung und Prävention, die psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe in die Ausbildungsverordnung aufgenommen werden. Damit würde man den - derzeit fehlenden - Konnex zur Gesundheitsreform herstellen, ist Eva Mückstein (G) überzeugt.

Abgeordneter Erwin Rasinger (V), der seit 32 Jahren als Hausarzt in Wien tätig ist, berichtete aus seinem Arbeitsalltag und zeigte zahlreiche Probleme auf. Die Kritik an einer mangelnden Verfügbarkeit der ÄrztInnen und einer zu geringen Bereitschaft zur Kooperation könne er nicht nachvollziehen. Beides praktiziere er täglich, allerdings mache er oft die Erfahrung, dass es sehr lange Wartezeiten für notwendige Behandlungen oder Untersuchungen, die nur in Ambulanzen oder bei anderen Fachärzten möglich sind, gibt.

Dass Lehrpraxen einen hohen Stellenwert haben, sieht auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser so. Sie wandte sich aber gegen eine sofortige 12-monatige Lehrpraxis-Pflicht. Man könne noch nicht abschätzen, wie viele Arztpraxen sich am neuen Ausbildungsmodell beteiligen und damit zur Verfügung stehen werden, argumentiert sie. Was die Frage der Kosten betrifft, wies Oberhauser auf das ihr zufolge funktionierende Vorarlberger Modell hin, bei dem die Kosten aufgeteilt würden. Sie habe in ihrem Budget 900.000 € für das Lehrpraxismodell vorgesehen, sagte Oberhauser, es gehe auch darum, ein adäquates Gehalt sicherzustellen.

Während die beiden Oppositionsanträge mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS bzw. SPÖ, ÖVP und Team Stronach abgelehnt wurden, stimmte der Ausschuss einhellig für einen von SPÖ und ÖVP eingebrachten Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes, wobei ein präzisierender Abänderungsantrag berücksichtigt wurde. Darin geht es vor allem um Klarstellungen und legistische Anpassungen, die sich u.a. durch Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs im Zusammenhang mit der Eintragung in bzw. der Austragung aus der Ärzteliste ergeben (1029/A).

Grüne für bessere Versorgung von SchmerzpatientInnen und psychisch kranke Menschen

Eine bessere stationäre Versorgung von SchmerzpatientInnen (785/A(E) ), die Einführung einer Bundesqualitätsleitlinie für Schmerztherapie (768/A(E) ) sowie die Wiedereinführung der Statistik über Versorgung psychisch kranker Menschen (683/A(E) ) standen im Mittelpunkt von drei Initiativen der Grünen.

Noch immer würden belastende chronische Schmerzen unterschiedlicher Ursache in ihrer Dimension oft unterschätzt und in der Folge unzureichend behandelt, beklagt G-Mandatarin Eva Mückstein. Derzeit komme es sogar zu massiven Einsparungen in diesem Bereich: Schmerzdienste in Krankenhäusern wurden abgeschafft und Schmerzambulanzen geschlossen, neue Medikamente werden von den Krankenkassen nur nach bürokratischem Hürdenlauf bezahlt. Um die Versorgung der zahlreichen betroffenen Menschen zu verbessern, sollten daher nach Ansicht der Grünen vermehrt Betten vorgesehen bzw. ganze Stationen in qualifizierten Schmerzzentren eingerichtet werden.

In diesem Zusammenhang setzen sich die Grünen auch dafür ein, dass der Oberste Sanitätsrat eine Bundesqualitätsleitlinie für die Verbesserung der Versorgung von SchmerzpatientInnen in Österreich entwickelt. Mückstein begründet ihre Forderung u.a. damit, dass die Behandlung von Schmerzen als eigenständiges Krankheitsbild nach wie vor nicht in den Leistungskatalogen der Krankenkassen vorgesehen ist. Es gebe bis dato auch nur wenige ambulante und stationäre Einrichtungen für Schmerzkranke.

Abgeordneter Marcus Franz vom Team Stronach gab zu bedenken, dass bei der Debatte über Schmerztherapie die Ursachen und nicht das Symptom im Vordergrund stehen sollten. Er hielt es daher für nicht sinnvoll, eigene Schmerzabteilungen in den Krankenhäusern einzurichten. Aus eigener beruflicher Erfahrung wisse er, dass die Behandlung der PatientInnen im Rahmen einer internen oder orthopädischen Abteilung, die interdisziplinär geführt wird, besser aufgehoben sei.  

ÖVP-Mandatar Erwin Rasinger bezweifelte ebenso wie sein Vorredner, dass eine weitere Leitlinie irgendjemanden helfen könne. Das medizinische Personal sei bereits jetzt überfordert und müsse endlich von bürokratischem Aufwand entlastet werden, bekräftigte er.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser räumte einen gewissen Nachholbedarf bei der Versorgung von SchmerzpatientInnen ein. Man müsse unter anderem über die Verfügbarkeit von Schmerzmedikamenten, auch Cannabis, diskutieren, wobei es dazu unterschiedliche Meinungen gebe, sagte sie. Der Antrag der Grünen betreffend Bundesqualitätsleitlinie für Schmertherapie wurde schließlich in abgeänderter Form auf Basis eines S-V-G-Antrags einstimmig angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich anstelle einer Leitlinie für die Ausarbeitung von Qualitätsstandards aus. Der zweite Antrag wurde mit S-V-T-Mehrheit abgelehnt.

Die Grünen halten es überdies für notwendig, dass die Gesundheit Österreich GmbH wieder mit der regelmäßigen Erhebung der statistischen Daten betreffend die Versorgung im Bereich psychischer Erkrankungen beauftragt wird. Mückstein weist darauf hin, dass etwa 900.000 Menschen in Österreich das Gesundheitswesen wegen psychischer Erkrankungen in Anspruch nehmen, aber nur rund 65.000 Personen in psychotherapeutischer Behandlung stehen. Den Hauptgrund dafür sieht sie in dem Umstand, dass die ihrer Meinung nach hochwirksame Psychotherapie von den Kassen rationiert wird. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt, laut Oberhauser gibt es ohnehin statistische Erhebungen. 

Team Stronach fordert statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen

Auf wenig Unterstützung stießen zwei Anträge des Team Stronach, die auf die statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen (365/A(E)) und auf die Neudefinition des Begriffs Embryo (920/A(E) ) abzielen, wobei der Antrag zu den Schwangerschaftsabbrüchen mit S-V-Mehrheit vertagt, jener zur Embryo-Definition mit den Stimmen der Koalitionsparteien, der NEOS und der Grünen abgelehnt wurde.

Zwar hielte es auch die ÖVP für sinnvoll, die Zahl der Abtreibungen statistisch zu erfassen, wie Claudia Durschlag erklärte, die SPÖ lehnt das Anliegen aber dezidiert ab. Sowohl SPÖ-Mandatarin Ulrike Königsberger-Ludwig als auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser fürchten, dass der Druck auf Frauen steigen würde und ihr Selbstbestimmungsrecht in Frage gestellt werden könnte. Sie wolle eine Diskussion darüber vermeiden, warum und wie oft jemand abtreibe, sagte Oberhauser.

Zahlen würden außerdem nichts darüber aussagen, welche Motive hinter der Entscheidung zur Abtreibung stehen, machten Oberhauser und Königsberger-Ludwig geltend. Dieser Einschätzung schloss sich auch Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein an, die den Antrag des Team Stronach grundsätzlich jedoch positiv beurteilte. Belakowitsch-Jenewein glaubt auch nicht, dass die Frauen die wahren Motive für einen Schwangerschaftsabbruch nennen würden. Zielführend wären nach Meinung der Gesundheitsministerin kostenfreie Verhütungsmittel für Jugendliche, sie räumte aber ein, dass es hier von vielen Seiten Bedenken gebe. Eine zahlenmäßige Erfassung der Abtreibungen wäre nach Meinung von Oberhauser und Königsberger-Ludwig auch insofern schwierig, als diese nicht auf Krankenschein erfolgen.

Für die Argumentation der SPÖ zeigte Antragsteller Marcus Franz (T) allerdings wenig Verständnis. Es würden in allen Bereichen Zahlen erhoben, nur bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht, kritisierte er. Daten und Fakten könnten seiner Ansicht dazu beitragen, zielgerichtete politische Entscheidungen zu treffen.

In der Begründung des Antrags zeigt sich Franz besorgt über die Geburtenbilanz in Österreich, durch die keine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechtzuerhalten sei. Dazu tragen seiner Einschätzung nach vor allem die hohe Zahl an Abtreibungen bei, die laut Schätzungen zwischen 30.000 und 60.000 Fälle umfasst. Es müsse werdenden Müttern derart geholfen werden, dass insbesondere wirtschaftliche Faktoren kein Grund mehr für eine Abtreibung sind, forderte Franz. Neben standardisierten Beratungszentren in allen Bundesländern sollen ihm zufolge ab dem Zeitpunkt der Geburt Hilfen wie etwa subventionierte "Leihomas", Babysitter-Zuschüsse und besondere Unterstützung von arbeitslosen Eltern durch das AMS realisiert werden.

Dem zweiten Antrag des Team Stronach erteilte insbesondere Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber eine Absage. Der Antrag sei sachlich nicht am Punkt, zudem würde eine Neudefinition des Begriffs Embryo niemandem helfen, gab er zu bedenken. Wann menschliches Leben beginne, sei nicht nur eine medizinische, sondern auch eine naturwissenschaftliche, eine philosophische, eine religiöse und eine ethische Frage mit vielen Antwortmöglichkeiten. Ähnlich argumentierte auch Gesundheitsministerin Oberhauser.

Franz blieb allerdings bei seiner Forderung. Er will gesetzlich festlegen, dass der Mensch bereits ab der Verschmelzung von Spermium und Eizelle auch als solcher definiert ist und eine befruchtete Eizelle nicht erst ab ihrer Einnistung im Uterus als Embryo gilt. Damit könnte man seiner Meinung nach Missbrauch und lapidaren Umgang in den Labors mit eingefrorenen, befruchteten Eizellen entgegenwirken.

Berufsbild "medizinischer Dokumentationsassistent" nicht notwendig

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS wurde eine Initiative des Team Stronach auf Schaffung des Berufsbildes "medizinischer Dokumentationsassistent" abgelehnt. Im Spitalsalltag werde es als selbstverständlich angesehen, dass Turnusärzte, aber auch medizinisches Personal mehr als 50% ihrer Zeit mit der Dokumentation von Informationen und deren Administration verbringen, heißt es in der Begründung des Antrags (753/A(E) ). Dadurch werde aber die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben - nämlich eine umfassende medizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen - schwer beeinträchtigt.

ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger konnte der Initiative allerdings ebenso wenig etwas abgewinnen wie Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser. Man müsse den Fokus vielmehr darauf legen, die Dokumentationspflichten zu verringern und auf das medizinisch Notwendige zu reduzieren, sind sich beide einig. Eigene DokumentationsassistentInnen würden Rasinger zufolge dem gegenüber die Gefahr bergen, die "Dokumentationswut" weiter zu steigern. Auch Abgeordneter Gerald Loacker hält ein geregeltes Berufsbild in diesem Bereich für nicht erforderlich.

Generelles Rauchverbot in der Gastronomie: Grüne machen Druck

Thema im Ausschuss war auch das geplante generelle Rauchverbot in der Gastronomie. Grünen-Gesundheitssprecherin Eva Mückstein hat einen entsprechenden Antrag (880/A(E) ) eingebracht, um Druck auf die Regierung zu machen. Ihrer Meinung nach ist es aufgrund der gesundheitlichen Gefahren durch Rauchen und Passivrauchen angebracht, so rasch wie möglich zu handeln.

Der Antrag wurde von den Koalitionsparteien mit der Begründung vertagt, dass am Freitag ein Gesetzentwurf in Begutachtung gehen soll. Es sei richtig, dass viel zu viele Menschen in Österreich rauchen, sagte ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger, er bezweifelt allerdings, dass man an diesem Umstand mit Gesetzen allein etwas ändern könne. Es gehe auch um Aufklärung und Selbstverantwortung, hielt er vor allem im Hinblick auf den öffentlich diskutierten Vorschlag, das Alter für den Zigarettenkauf auf 18 Jahre zu erhöhen, fest.

Mückstein zeigte sich dem gegenüber überzeugt, dass neben Aufklärung und Prävention auch gesetzliche Verbote notwendig sind, um die Raucherquote in Österreich zu senken, und verwies auf entsprechende Erfolge in anderen Ländern. Ihrer Ansicht nach müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um Rauchen weniger salonfähig zu machen. Um betroffene Wirte zu unterstützen, sprechen sich die Grünen für die Abgeltung von Investitionen, etwa über vorzeitige Abschreibungen des Restwerts oder Steuergutschriften, aus.

Team Stronach setzt sich für Tierschutz ein

Mehrere Anträge des Team Stronach bildeten die Basis für eine Diskussion im Ausschuss über Tierschutzfragen. Unter anderem fordert Team-Stronach Tierschutzsprecherin Ulla Weigerstorfer klarere Bestimmungen zur Kastrationspflicht von Katzen, um verwilderte Katzenpopulationen zu vermeiden (642/A(E) ), einen höheren Strafrahmen für Tierquälerei (969/A(E) ) und verbesserte Haltungsbedingungen für Mastgeflügel (313/A(E) ), speziell auch für Puten (434/A(E) ).

Ihre Befürchtung, dass die für die Geflügelhaltung geltende 1. Tierhaltungsverordnung des Gesundheitsministeriums durch unionsrechtliche Bestimmungen 'unterwandert' werden und die erlaubte Besatzdichte für Geflügel auch in Österreich erhöht werden könnte, hat Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser allerdings bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung ausgeräumt, worüber sich Weigerstorfer erfreut zeigte. In einem nächsten Schritt will Oberhauser nun Fortschritte bei der Frage des Antibiotika-Einsatzes erzielen, wie sie den Abgeordneten mitteilte, und mit allen Beteiligten Gespräche führen, um österreichisches Qualitätsgeflügel vermehrt in die österreichischen Supermärkte zu bringen. Man müsse den KonsumentInnen auch stärker bewusst machen, dass sie mit dem Kauf von billigem Importfleisch, auch in Form von Wurstprodukten, Tierleid unterstützen, hob Oberhauser hervor.

Die Interessen der Tiere möchte Weigerstorfer überdies in Strafverfahren durch den Verband der Österreichischen Tierschutzorganisationen vertreten wissen (1053/A(E) ). Im Hinblick auf die anvisierte Steuerreform verlangt sie bessere steuerliche Rahmenbedingungen für private Tierschutzstiftungen (1045/A(E) ).

Sowohl Weigerstorfer als auch FPÖ-Abgeordneter Josef Riemer wiesen in der Debatte zu den Anträgen darauf hin, dass streunende Katzen in manchen Gebieten Österreichs ein großes Problem seien. Die Verpflichtung zur Kastration von Katzen greift laut Weigerstorfer nicht immer, da manche Ämter Kater nicht als Katzen verstehen und es außerdem Ausnahmen für die bäuerliche Haltung gebe.

Es sei schwierig, für das zweitgenannte Problem eine Lösung zu finden, meinte SPÖ-Abgeordneter Dietmar Keck, da man Bauern nicht verpflichten könne, jede zugelaufene Katze, die sich auf ihrem Grund befindet, zu kastrieren. SPÖ und ÖVP wollen aber nach einer Lösung suchen und vertagten den entsprechenden Antrag. Laut Gesundheitsministerin Oberhauser ist bereits eine neue Verordnung zur Kastrationspflicht in Ausarbeitung. Was die Klassifizierung von Katern betrifft, hält sie eine Gesetzesänderung allerdings nicht für notwendig, es reiche, die BehördenvertreterInnen besser zu schulen.

Gleichfalls vertagt wurde der Antrag betreffend Tierschutzstiftungen, und zwar mit der Begründung, dass die Diskussion über einzelne Punkte der Steuerreform gerade im Gang sei. FPÖ und Grüne unterstützten jedenfalls das Anliegen des Team Stronach.

Tierquälerei: Justizausschuss soll sich mit Strafrahmen befassen

Die Frage eines höheren Strafrahmens für Tierquälerei soll einem einstimmigen Beschluss der Abgeordneten zufolge im Justizausschuss behandelt werden. Dort werde ohnehin demnächst über eine Reform des Strafgesetzbuchs diskutiert, machte Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) geltend. Christiane Brunner (G) wies darauf hin, dass auch sie einen entsprechenden Antrag im Justizausschuss eingebracht habe. Für eine Erhöhung des Strafrahmens machte sich auch FPÖ-Abgeordneter Riemer stark. Laut Weigerstorfer wurden im Jahr 2014 802 Anzeigen wegen Tierquälerei eingebracht. Sie hält die Strafandrohung von einem Jahr für zu wenig abschreckend.

Lediglich von den Grünen mitgetragen wurde die Forderung, Tierschutzorganisationen Parteistellung in einschlägigen Strafverfahren zu gewähren. Man habe sich bei der Erstellung des Tierschutzgesetzes bewusst dafür entschieden, in den Bundesländern Tierschutzobleute einzurichten, die in Verwaltungsverfahren tätig werden können, erklärte Keck. Gesundheitsministerin Oberhauser will prüfen, ob diese auch in Strafverfahren Parteienstellung erhalten können. Seitens der ÖVP machte Abgeordneter Franz Eßl geltend, dass es Tierschutzorganisationen gebe, die bewusst Gesetze brechen.

Was die Frage der Geflügelhaltung betrifft machte Grünen-Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber geltend, dass die Industrialisierung der Tierhaltung nicht über das Tierschutzgesetz gesteuert werden könne, sondern man in anderen Bereichen ansetzen müsse. Für ihn ist es etwa ein Problem, dass aus dem Fördertopf für Ländliche Entwicklung Fördergelder für riesige Stallanlagen bereitgestellt würden und auch Umweltverträglichkeitsprüfungen für solche Anlagen in der Regel nicht notwendig sind. Die beiden Anträge des Team Stronach zur Geflügelhaltung wurden schließlich mit S-V-N-Mehrheit abgelehnt. (Schluss) sue/gs